Sonntag, 16. Juni 2019

Gras im Gefängnis in Kalifornien fortan erlaubt

Besitz von weniger als einer Unze Cannabis ist kein weiteres Verbrechen – Konsum bleibt aber untersagt


Obwohl Gefängnisse einen abgegrenzten Raum darstellen, auf dem sich die Insassen nicht unbedingt mit Waren eindecken können, die außerhalb ihrer Hanfanstalten zu erwerben sind, findet natürlich auch Marihuana den Weg hinter die hohen Mauern von Zuchthäusern. Selbst Geschäfte werden unter den richtigen Umständen von Eingesperrten angekurbelt, die mit der hierzulande weiterhin verbotenen Rauschmittelpflanze zu tun haben können. Da sich ähnliche Umstände in den USA vorfinden lassen, hat sich nun ein kalifornisches Gericht mit der Frage beschäftigt, wie man nach der Legalisierung von Cannabis im Staat die neuen Regeln auf Hanfanstalten überträgt. Das Landesberufungsgericht urteilte aufgrund der vom Volk gewählten Inhalte aus Proposition 64, dass der Besitz von Gras im Gefängnis in Kalifornien fortan erlaubt ist, der Konsum für Inhaftierte jedoch weiterhin verboten bleibt.

Obskure Regeln sind veraltet, argumentierten die Richter unter dem Vorsitz von Vance Raye am Dienstag in einem Fall gegen fünf Männern aus Sacramento County, die wegen des Besitzes von Cannabis im Gefängnis erneut verurteilt worden waren. Das 20 Seiten fassende Urteil des 3. Bezirksberufungsgerichts führt dabei genauer aus, dass die Wähler des Staates Kalifornien den Besitz von weniger als einer Unze Cannabis im Jahr 2016 ohne Ausnahmen legalisiert haben. Diese Legalisierung gelte selbst für diejenigen Bewohner des Staates, die derzeit hinter Gittern Strafen absäßen. Das kalifornische Strafgesetzbuch würde Sträflingen zwar den Konsum durch Rauchen oder andere Einnahme untersagen, der einfache Besitz wäre aber nicht im Regelwerk verboten. Aus diesem Grund könnten Häftlinge fortan eine Menge von weniger als einer Unze Marihuana auf ihren Zellen bewahren, ohne einer weiteren Strafverfolgung ausgesetzt zu sein. Bislang konnten ein derartiger Besitz eine Erhöhung der eigentlichen Haftzeit von bis zu acht Jahren nach sich ziehen und diese somit beachtlich verlängern. Obwohl der im Fall anklagende Generalstaatsanwalt Xavier Becerra vehement darauf bestand, den bloßen Besitz von berauschenden Hanfprodukten seitens Verurteilten weiterhin als Straftat zu ahnden – ähnlich des Besitzes von Smartphones oder Alkoholika – widersprach die aus drei Richtern bestehende Jury mit dem Argument, dass derartig obskure Regeln nicht mehr zeitgemäß wären und der eindeutigen Sprache des Legalisierungspapiers Proposition 64 widersprechen würden. Auch ließ man nicht gelten, dass Cannabis in Gefängnissen eine größere Belastung für das Sicherheitspersonal darstellen könnte, was der Generalstaatsanwalt in den Vordergrund zu rücken versuchte. Man wies aber darauf hin, dass der Besitz von Cannabis seitens der Gefängnisse als Regelbruch verstanden werden könne, der dem Betroffenen möglicherweise Abzugspunkte bei der Betrachtung seines Benehmens bezüglich guter Führung einbringe. Auch wenn nun insgesamt ein Widerspruch in den Gesetzen bezüglich des Konsums entstanden ist, so bleibt das Urteil positiv. Der im Fall als stellvertretender Verteidiger engagierte David Lynch sagte gegenüber der Presse: „Diese Entscheidung verhindert, dass Insassen weitere Jahre für den einfachen Besitz von Cannabis auf ihre Haftstrafen addiert bekommen, was die Überfüllung in den Gefängnissen verringern wird und unnötige Kosten in Höhe von 50.000 bis 75.000 Dollar pro Jahr einsparen kann.

Ob das Büro des Generalstaatsanwaltes Xavier Becerra gegen das Urteil – das auch den fünf Männern aus Sacramento County ihre Freiheit etwas früher zurückbringen wird – in Berufung gehen wird, soll nach einer genaueren Überprüfung erst noch entschieden werden.

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7 Kommentare
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buri_see_käo
4 Jahre zuvor

So ganz ausgegoren scheint das zwar noch nicht zu sein: “Besitz ja, Konsum nein”,
dennoch kam mir die Idee zu einer Textvariante zu einem Lied von Reinhard Mey:
“… in deren Knästen, wie fein,
muss die Freiheit wohl grenzenlos sein…”
Aber ich denke, es wird schon noch. denn in dem pdf:
https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1
mal mit dem Lupe-Symbol die Suche anstrengen nach:
“neu”, “modern”, “inno”.
mfG fE

Tom
4 Jahre zuvor

Wow. Ich wußte ja schon immer dass die Californier einen sehr entspannten Umgang mit dem Leben pflegen. Aber echt jetzt, buuoo eyh. SO ENTSPANNT? Da kann man mal sehen was alles passieren kann wenn man sein Hirn einschaltet und die Dinge nicht mehr durch die Schweißerbrille betrachtet.

Harald
4 Jahre zuvor

Die haben doch alle einen Schuss. Warum soll denn der Konsum verboten sein? Unmenschlich, mittelalterlich, gemein und abstoßend. Also genau das, was man von amerikanischer Politik zu erwarten hat.

R. Maestro
4 Jahre zuvor

Beispielhaft, die Sichtweise und Beurteilung von Herrn Vance Raye an diesem Punkt.
Andererseits, ein Unfug, vergleichbar mit unserer Herangehensweise.
Besitz verboten, Konsum erlaubt.
Grundsätzlich hätte es diesen weltweiten Wahnsinn, Scheiss, nie gebraucht!

Aber danke, Harry A., seiner Brut und deren Zöglinge/Profiteure.
Möget ihr in der Hölle schmoren!

Rainer Sikora
4 Jahre zuvor

Durch den bloßen Besitz macht man sich aber zumindest unbeliebt.Es ist also immer noch nicht ganz selbstverständlich, etwas mit dem Verbrecherkraut zu tun zu haben.

buri_see_käo
4 Jahre zuvor
Tom
4 Jahre zuvor

Noch ein interessanter Link: https://www.youtube.com/watch?v=8je_6bPDKf8

Bei Quarks scheint man sich der Realität verschrieben zu haben 🙂