Freitag, 28. September 2018

Cannabisgeschäfte aus dem Knast heraus

 

Zehn Kilo (oder sechzig Gramm) sollen zu über viereinhalbjähriger Haftstrafe führen.

 

 

Dass es ein Drogenproblem in Deutschlands Gefängnissen gibt, bewies erst Anfang des Jahres ein später Bericht des Tagesspiegels, der über den steigenden Handel mit berauschenden Substanzen in Berliner Knästen berichtete. So muss man sich nicht wundern, dass Insassen oder Verurteilte im offenen Vollzug auf den Gedanken kommen, sich auch einen Teil des großen Kuchens abzusichern und in den Drogenhandel einsteigen. Innerhalb und außerhalb der Gefängnismauern gibt es schließlich eine hohe Nachfrage nach verbotenen Gütern, die ein lukratives Geschäft verspricht. So ergab es sich auch, dass in Münster drei Personen unterschiedlichen Alters zusammenarbeiteten, um mit einem Deal ans große Geld zu kommen. Dabei wurden die Cannabisgeschäfte aus dem Knast heraus geplant, was nun vor dem Landgericht behandelt wird.

 

An dem Verkauf von zehn Kilogramm Cannabis – oder aber nur sechzig Gramm Marihuana – sollen drei in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne bereits Haftstrafen absitzende Personen beteiligt gewesen sein, die nun vor dem Landgericht Münster auf ihre Urteilsverkündung am 08. Oktober warten. Vorgeworfen wird einem 51-Jährigen, sich im Juni 2017 telefonisch an einen Stuttgarter Dealer gewendet zu haben, um dort zehn Kilogramm der illegalen Naturwaren zu bestellen. (Zu diesem Zeitpunkt saß der Mann schon eine etwas über zweieinhalb Jahre andauernde Strafe wegen eines zuvor getätigten Marihuanahandels ab.) Ein 28-jähriger Mithäftling soll in Begleitung mit einem 29 Jahre alten Insassen dann aus dem offenen Vollzug zur Abholung der Güter geschickt worden sein, welche anschließend für einen geschätzten Straßenverkaufswert in Höhe von 30000 Euro veräußert wurden. Problem an den Vorwürfen – welche laut Staatsanwaltschaft eine vier Jahre und neun Monate lange Haftstrafe für den Initiator des Handels einbringen soll – ist, dass die heimlich durchgeführte Telefonüberwachung keinen eindeutigen Rückschluss auf die genaue Grasmenge zulässt und die eingesetzte Videotechnik ausgerechnet bei der Übergabe des Stoffes an den Einkäufer keine Aufnahmen anfertigen wollte. Daher konnten die Verteidiger die Mengenangabe nun derartig infrage stellen, dass auch von einer Probe in Höhe von nur sechzig Gramm gesprochen werden darf. Auch da von den Beamten nach dem beobachteten Weiterverkauf der im Gefängnis bestellten Cannabisknospen keine Spur zu den gemutmaßten zehn Kilogramm aufgenommen werden konnte, bleibt es fraglich, um welche Menge es sich tatsächlich gehandelt haben könnte – und wo diese letztendlich abgeblieben ist.

 

Ob der Ausfall der Kameratechnik zum unpassendsten Zeitpunkt daher nicht eigentlich den wichtigsten Teil des amüsanten Puzzles ausmachen könnte, bleibt in Zeiten der Cannabisprohibition leider aber ebenso ungelöst.

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