Sonntag, 14. April 2024

Mann mit 450 Kilogramm Cannabis freigesprochen

Bild: Archiv/Su
Polizei, Hanffeld, Cops, Bullen, kriminell, illegal, Bauer, Feld, Anbau, Bild: Su

Mann mit 450 Kilogramm Cannabis freigesprochen. Dies ist ein revolutionäres Urteil für die Cannabisszene. Darüber berichtet die Berliner Morgenpost.

Ein Mann wurde vom Landgericht Mannheim trotz der Einfuhr von 450 Kilogramm Cannabis freigesprochen. Der 36-jährige soll laut Staatsanwaltschaft dieses Cannabis von Spanien über Frankreich eingeführt haben. Laut Ermittlungen hat das Cannabis einen Gesamtwert von rund 1,9 Millionen Euro. Man wurde auf den Mann Aufmerksam durch  die Auswertung von verschlüsselten Chatnachrichten der Software Encrochat. Trotz all dieser Vorwürfe wurde der Mann dennoch freigesprochen und sogar entschädigt. In der Hauptverhandlung wurden die Chatverläufe von der Staatsanwaltschaft zitiert. Da laut einem Paragrafen der Strafprozessordnung zur Online-Durchsuchung die Durchsuchung nicht legitimiert wurde, sind auch die Paragraphen nicht verwertbar. 

Cannabis zählt nicht als Betäubungsmittel und weitere Bedingungen wie die der Bandenkriminalität seien auch nicht zutreffend. Deswegen wurde der Mann vom Vorsitzenden Richter freigesprochen. Die Kammer ist mit diesem Urteil allerdings nicht zufrieden. Das Landgericht entschädigte den 36-Jährigen sogar für die Zeit, die er in Untersuchungshaft verbrachte. Die Staatsanwaltschaft hatte allerdings eine Haftstrafe von acht Jahren gefordert. Deswegen möchte die Staatsanwaltschaft auch in Revision gehen. Der BGH prüft, ob das Landgericht das Urteil auch richtig gefällt hat. Das Urteil ist revolutionär. Hoffentlich bleibt es stehen. Es ist ein Zeichen für Gerechtigkeit. Es bleibt zu hoffen, dass jetzt auch Cannabisplantagen mit 1000 Pflanzen wie in Solingen stehen bleiben dürfen.   

Ein Beitrag von Simon Hanf

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Schnelles Login:

3 Kommentare
Ältester
Neuster Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare zeigen
Rogg
15 Tage zuvor

Krasse Sache…bin sehr gespannt wie das ausgeht….

Ramon Dark
15 Tage zuvor

Ein Lichtblick in dieser reaktionären Mehrheit der geistigen juristischen Umnachtung! Jetzt kommt es auf die subjektive Einstellung der Mehrheit des entscheidenden BGH-Richterpersonals an. Den dort gilt: Form vor Wissenschaft!

Steffen
3 Tage zuvor

Ich finde, dass der Artikel etwas missverständlich formuliert wurde – hier stand NICHT zur Debatte, ob es kriminell ist solche Mengen an Cannabis zu haben. Der Freispruch war, weil eine der eingesetzten Ermittlungsmethoden (nach Meinung dieses Gerichts) mit Blick auf die “Re-Klassifizierung” von Cannabis nicht erlaubt war. Juristen nennen das “Beweisverwertungsverbot”. Niemand bezweifelt, ob der unerlaubte Besitz solcher großer Mengen weiterhin eine Straftat ist – das ist es (leider).

Edit: Die 1000-Pflanzen-Plantage in Solingen würde also definitiv NICHT stehen bleiben dürfen. Das hier diskutierte Urteil hat rein garnichts mit der Legalität von großen Mengen von Cannabis zu tun. Es ging um die Regeln des Ermittlungs-/Strafverfahrens.

Zuletzt bearbeitet 3 Tage zuvor von Steffen