Neuer Grenzwert jetzt offiziell vom Bundesrat festgelegt. 3,5 Nanogramm sind jetzt die Grenze. Dies ist eine sinnvolle Entscheidung.
Der Bundesrat hat dem vom Bundestag vorgeschlagenen neuen Grenzwert zugestimmt. Damit gilt jetzt offiziell für Autofahrer die Grenze von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Dies berichtet die BZ. Die Grenze ist zu vergleichen mit der 0,5 Promille-Grenze für Alkohol. Die neuen Regeln sind noch in Kraft getreten, dies wird erst voraussichtlich im Sommer der Fall sein.
In der Vergangenheit galt ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm, dieser war allerdings laut Experten zu gering. Der ADAC selbst hat sich für einen höheren Grenzwert ausgesprochen. Die Experten waren der Ansicht, dass sich eine Fahrsicherheitsminderung bei 1,0 Nanogramm nicht bemessen ließe.
Sobald das Gesetz in Kraft tritt, gilt, wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs ist, riskiert 500 Euro Strafe und einen Monat Fahrverbot. Sollte noch zusätzlich Alkohol mit im Spiel sein, kann die Buße bis auf 1000 Euro steigen. Für Fahranfänger und unter 21-jährige gilt es wie bei Alkohol. Ein komplettes Verbot von sowohl Alkohol als auch THC im Blut.
Die neuen Grenzwerte sind endlich sinnvoll. Bestraft wird, wer eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt und nicht wer nur THC im Blut hat aber gar nicht High ist.
Ein Beitrag von Simon Hanf
Ab sofort können nüchterne Autofahrende nicht mehr fadenscheinig belangt werden.
Ein schrecklicher Tag für die Verkehrssicherheit.
Nicht ganz sofort, erst nach Veröfentlichung im Bundesanzeiger in ca. 1..2 Wochen. @ Simon Hanf, vorsicht bei der Übernahme von Texten aus anrüchigen Quellen, wie BZ. Die bisherige Lesart war/ist: “ähnlich wie die 0,2-Promille-Grenze für Alkohol.”, das kommt meinen (und 2 Bekannte) Erfahrungen von vor ca. 42 Jahren beim ADAC schon näher. …ich habe mir gestern aber lieber die Übertragung des Bundestages angesehen, wg. der Schwangerschaftsberatungsbelästigungsundanpöbelungsschwachmaten. Carmen Wegge hat Schwarzbraun angemessen die Messe gelesen. Die Hanfraucher sollten sich mit den Befürwortern von Änderungen/Entschärfungen der StGB 218/219 verbünden; auch für die steht im Fall einer konservativen Regierung das Aufwachen in einer düsteren Vergangenheit auf dem Programm. Über den braunen Fritz wurde heute in ARD-Medien berichtet, dass er die Übernahme des Ruders… Weiterlesen »
Die bisherige Regelung mit den 1,0ng war keine Gesetzliche, sondern ist von Gerichten festgelegt worden, eben weil es kein Gesetz gab. Richter mussten nicht so entscheiden. Jetzt gibt es ein Gesetz, auch wenn es noch nicht unterschrieben und veröffentlicht wurde. Da sollte man mit einem (guten) Anwalt keine Probleme mehr bekommen. – Das Video des Bundesrats war sowieso langweilig, da keine Reden gehalten wurden. – Ich bin gespannt, was passiert, wenn eine rechtere Regierung (rot-grün-gelb als links zu bezeichnen, geht mMn. etwas daneben) übernimmt. Ich rechne mit Demos mit mehreren Millionen Menschen. In meinem überwiegend nicht-konsumierenden Umfeld schütteln alle nur den Kopf, wenn diese ganzen Wendts, Söders, Merzs u.ä. mit ihren Nicht-Argumenten, Widersprüchen und Rechtsbeugungen daherkommen. Schaut in die USA.… Weiterlesen »
Ähhh,
wann kommt endlich die Lügenpolidsei?
Wann jaulen Experten endlich hör,- und begreifbar?
Unabhängige wissenschaftliche Studien:
Nüchterne verursachen mehr Unfälle als THC-Beeinflusste.
Quelle: Terhune / Hausmann et al PDF Abb 4
Nüchterne haben den Wert 1
THC-Beeinflusste den Wert 0,6
Jede andere Substanz und jeder Mischkonsum überschreitet den Wert von Nüchternen mit Wert 1.
Verkehrsüberwachung kann somit THC als Unfallminimierung betrachten und händeln.
THC minimiert das Unfallverursacherrisiko grundsätzlich. Jeder der das negiert ist Mitschuld an vermeidbaren Unfällen.
In Bayern soll Bildungsförderung gekürzt werden. Dumme bleiben ärmer und werden leichter kriminell. So geht Jugendschutz sicher nicht.
Nochmal “Ähhh”, YT Kiffen ohne Knast – Was bringt die Teil-L
Da is’se doch: “…durch die T-Legalisierg. werden die Süchtigen zum Schwarzmarkt gedrängt, weil sie ja den Kick wollen…” Die Streckung mit z.B. Blei…
Soll’nse doch gleich ‘n Auto klauen, den Pb-Accu rausschrauben, zerlegen und’s Pb in die Pfeife tun…, da gibt man doch kein Geld für aus, verrückt? Was hier so als Polizeioberförster so rumläuft.
Da muss doch mal was getan werden, ca. 10 Tage alt der Mist…, und noch immer keine 987Trilliarden ganz, ganz kleiner toter Kinder…
mfG fE
Beckstein zu Alkohol am Steuer
:
Zwoa gehn scho
17. Mai 2010, 21:49 Uhr
Lesezeit: 2 min
Ist man nach zwei Maß Bier noch in der Lage, Auto zu fahren? Bayerns Ministerpräsident Beckstein findet: ja – sofern es sich bei dem Trinker um “ein gestandenes Mannsbild” handelt. Nicht nur die Polizei ist entsetzt.
Das hat der wirklich gesagt. So stand es in der SZ: Solange es den Bauern um ihren Alk, besonders Bier, geht, zählen Gesetze anscheinend nicht. Diese gelten wohl nur für Cannabiskonsumenten. Auch wenn sie noch so unsinnig sind.
Ich weiß schon, warum ich nie im Leben Schwarz/Braun wähle. Da würde ich im Dauerstrahl kotzen!
Man hat den willkürlichen Wert von 1 ng auf einen weiteren, etwas höher angesetzten willkürlichen Wert von 3,5 ng festgelegt, der angeblich 0,2 Promille Alkohol entspricht. Man darf also mit mehr Promille (bis 0,5) berauscht fahren, obwohl gerade der Alkohol zu gefährlichem, selbstüberschätzem Fahrverhalten animiert. Auch hier merkt man schon wieder die fatale Ungleichbehandlung, die unsere Straßen wohl kaum sicherer macht.
Bei YT:
Bekifft am Steuer – Wie sinnvoll ist der neue THC-Grenzwert?
Was ich schon immer wusste, wird dort im Zusammenhang mit Test-2 geäußert, sinngemäß, in diesem Zustand NUR in einem Notfall mit einem KFZ zu fahren…, Säufer würden meinen, jetzt erst recht (Verlust der Selbstkritik)…, es kratzt so’n bischen an behaupteter genereller Eignung, die durch den bisherigen, noch gültigen! Grenzwert der unwirksamen Abbauprodukte durch Richter herbeigezaubert wurde.
mfG fE