Samstag, 5. Januar 2019

Drohende Retaxationen bei medizinischem Marihuana möglich

 

LSG urteilt: Apotheker stehen stets in der Prüfungspflicht.

 

Über Cannabis aus der Apotheke wurden schon viele Meldungen verfasst. Entweder erhalten bedürftige Patienten nicht die nötige Kostenübernahmebestätigung seitens ihrer Krankenkasse, oder das medizinische Marihuana ist schlichtweg komplett aus den Arzneimittelgeschäften vergriffen. Lieferengpässe, viel zu hohe Kosten sowie steigende Nutzerzahlen stehen dem Stillstand in der Frage nach einem Start des Medizinalhanfanbaus in Deutschland ebenfalls gegenüber. Nun gibt es weitere Entwicklungen im Sektor des Apothekenverkaufs von medizinischem Cannabis, da das Landesgericht Baden-Württemberg geurteilt hat, dass drohende Retaxationen bei medizinischem Marihuana eingefordert werden dürften, prüfe der Apotheker nicht die Herkunft und Legitimität jeder eingereichten Cannabisverordnung genaustens im Voraus.

 

Eine Retaxation bei Arzneimitteln schützt Krankenkassen davor fälschlich herausgegebene Apothekenprodukte bezahlen zu müssen, sollten sich Ungereimtheiten nach der Übergabe an den Patienten bestätigen. Jetzt hat laut Apotheke Adhoc das Landessozialgericht Baden-Württemberg geurteilt, dass eine generelle Prüfpflicht bei der Handhabung mit medizinischem Cannabis besteht, bei der der Apotheker die Verantwortung trägt. Da es in § 31 Absatz 6 Sozialgesetzbuch (SGB V) über die Therapie mit Cannabisblüten heißt, dass die Leistung bei der ersten Verordnung eine Genehmigung der Krankenkasse bedürfe, welche vor dem Beginn der Leistungen zu erteilen sei, wäre dies erstens ein eindeutiger Hinweis auf eine zwingend erforderliche Beteiligung von Vertragsärzten und zweitens eine Aufforderung an Apotheker alle von Patienten vorgelegten Genehmigungen genaustens zu überprüfen. „Dafür spricht neben dem Wortlaut der Regelung (‚Verordnung‘, nicht ‚Rezept‘) der Umstand, dass der Apotheker keinen Vergütungsanspruch für die Abgabe von Cannabisblüten an Versicherte der GKV […] erwirbt, wenn er diese abgibt, ohne sich bei jeder Abgabe die notwendige Genehmigung der Erstverordnung vorlegen zu lassen“, betont das Landessozialgericht. Dass Folgeverordnungen nach einer Genehmigung der Erstgenehmigung exakt denselben Inhalt besitzen müssen, sieht der Beschluss nicht vor. Auch sollen weiterhin Privatrezepte eine Erstverordnung der Cannabistherapie bewirken können, solange sie nur wirklich von einem anerkannten Vertragsarzt ausgestellt worden sind. Da unter Juristen bislang keine generelle Prüfpflicht in diesen Fragen gesehen wurde, könnte die kleine Neudeutung seitens des Landessozialgerichtes also tatsächlich größere Auswirkungen für den Apothekeralltag haben. Erste Kommentare von Apothekern vermitteln zumindest leichte Verärgerung und weisen auf Missstände im bestehenden Fortbildungsangebot hin.

 

Grund für die richterliche Entscheidungsfindung war der konkrete Fall eines Cannabispatienten, der trotz des Besitzes zweier privatärztlicher Rezepte auf den Kosten seiner Medizin sitzen blieb und daher seine sich verweigernde Krankenkasse zwecks Klärung vor Gericht bat.

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4 Kommentare
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Rainer Sikora
5 Jahre zuvor

Es ist doch alles schon kompliziert und schwierig genug.Kann man nicht einfach selbst bezahlen und Krankenkasse den Buckel runterrutschen lassen?

Rainer Sikora
5 Jahre zuvor

Es wird wohl weitere gerichtliche Urteile geben,bis die Pflanze Gräber schmückt.Dann werden nur noch Fasttote versorgt.

Recep tayip
5 Jahre zuvor

Legalisierung ist unumgänglich wenn Menschen Schmerzen haben und sich die ganze Zeit mit Schmerztabletten Vollschütteln später die Nieren Leber u.s.w damit schädigen und die Krankenkassen später noch mehr tiefer in die Tasche greifen müssen verstehe ich nicht das sie Medizinhanf nicht bezahlen aber ich hab Hoffnung weil alles was die Amerikaner machen macht Deutschland nach also grosser Bruder legalisiert kleiner Bruder macht’s nach sonst wird der grosser Bruder böse

Ralf
5 Jahre zuvor

@Recep tayip
Der große Bruder ist ein Großer (Kriegs-) Verbrecher, der diese Schande erfunden und per Korruption in die Welt geschissen hat, und jetzt jede Menge Persilscheine für die Prohibitionsgangster verteilt. Die Opfer können scheißen gehen wie immer, pfui Teufel!