Donnerstag, 16. März 2017

Einhundert Prozent Preisaufschlag für Cannabis aus der Apotheke

 

Schlimmer als der Schwarzmarkthändler.

 

Foto: Susanne Winter

 

Nachdem das Gesetz für Cannabis als Medizin nach langem Kampf nun endlich seit dem 10. März 2017 in Kraft getreten ist, häufen sich die Meldungen und Nachrichten über Absagen zur Kostenübernahme seitens der Krankenkassen. Auch gibt es schon ein offizielles Statement eines Sprechers des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen, das den Zweifel am tatsächlichen Nutzen der natürlichen Medizin zum Inhalt hat. Einhundert Prozent Preisaufschlag für Cannabis aus der Apotheke könnten aber ebenso Grund für die schlechte Stimmung auf allen Seiten nach dem hart erkämpften Erfolg geben.

 

So berichtet die Präsenz Apotheke Adhoc über die gängige Praxis in Apotheken, Cannabisblüten nach einem möglicherweise stattfindenden Umfüllprozess doppelt zu bepreisen. Doktor Franjo Grotenhermen bemängelt dort diese überzogene Kostenerhöhung, die nur aufgrund der Rezepturarzneimitteleinstufung von medizinischem Marihuana ermöglicht werde. Aus diesem Grund sucht er nach Apothekern, die nicht auf diese Verkaufsstrategie setzen, und fordert allgemein, Cannabisblüten wie Fertigarznei zu behandeln. Während bei der zumeist angewandten Variante ein fast fünfzig Prozent hoher Gewinn für Apotheker herausspränge, wäre unter dem Fertigarzneimittelkurs für knapp die Hälfte des Geldes nur ein vergleichsweise marginaler Anteil für den Medikamentenhändler abgreifbar. Eine Verdoppelung der Kosten aufgrund eines einfachen Mahl- und Siebungsprozesses – den Cannabispatienten gut selbst übernehmen könnten – stünde auch der allgemeinen Verschreibungsbereitschaft der Ärzte im Wege. Da es bereits Apotheken gibt, die diesen „Schwindel zulasten der Patienten und der Krankenkassen“ nicht mitmachen wollen, sammelt Doktor Franjo Grotenhermen nun möglichst viele Meldungen von Patienten über jene Standorte, damit auf der Webseite der Arbeitsgemeinschaft für Cannabis als Medizin (IACM) eine Liste der vertrauenswürdigen Händler veröffentlicht werden kann. Man wolle dafür sorgen, dass die fairen Verkäufer von ihrer Arbeitsweise profitieren werden. Cannabisblüten als Ausgangsstoffe betrachten zu müssen, da sie vor dem Verkauf an Patienten von ausgebildetem Fachpersonal aufgrund der Verordnungsgenauigkeit und Therapiesicherheit gewissenhaft zerkleinert gehörten, wäre eine zynische Argumentationsweise der Bundesapothekerkammer, die einzig den klingenden Geldbeuteln diene – auf Kosten der oft nicht wohlhabenden Patienten sowie der Krankenkassen.

 

Dass der frische Wind in der Cannabisthematik trotz derartiger Ungereimten dennoch hierzulande bereits nicht zu verachtende Früchte zum Vorschein bringt, zeigen aber unter anderem überraschend aufklärerischer Meldungen aus dem Gebiet der immer gern hart durchgreifenden Rosenheim-Cops.

 

Fair Trade.

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12 Kommentare
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Bürger
7 Jahre zuvor

Gras ist anscheinend immer noch das böse Kraut – ohne nötigen Respekt. In manchen Köpfen….

Tja und Deutschland macht sich wie immer lächerlich. Wer hätte das gedacht…

Gasterl
7 Jahre zuvor

Ich habe meine Apotheke soeben bei Hr. Dr. Grotenhermen gemeldet. Diese hat mich von Anfang an unterstützt und hat mir immer ganz transparent die Preise aufgeschlüsselt. Ich wünsche meiner Apothekerin, dass Sie nun dafür ganz viele Patienten mit Rezept bekommt und damit viel verdient, anstatt mit wenigen Patienten und Wucherpreisen!

U-G
7 Jahre zuvor

Ich bin schon ganz schön breit von dem Kentucky Bourbon Whiskey, aber Herr Dr. Franjo Grotenhermen und allen die weiter kämpfen für die komplette Legalisierung von Cannabis als Arznei bin ich dankbar!!!!

COFFEESHOPS FÜR ALLE WIE HOLLAND ES MACHT!!!!

SCHLUSS MIT KRIMI !!!

ALKOHOL macht AGRESSIV und das bin ICH !!!

melissa
7 Jahre zuvor

Also ich weiß nur das mein bekannter im Letzten Jahr für 28 Tage in der Apotheke im Allgäu 2.600 Euro Zuzahlen musste , Begründung es komme aus Holland und da koste das Gramm 17,50 Euro . Also mal im ernst auf der Straße bezahlt man 12,50 für ein Gramm. Also wenn man das Geld nicht aufbringen kann und wer kann das schon ein so hoche Zuzahlung sich leisten? Ich verstehe auch nicht warum man das immer auf dem Rücken der Kranken macht. Nun ich hoffe das sich da bald was ändert vor allem für die , die es beantragt haben oder wollen den die finden hier im Allgäu nicht mal einen behandelten Arzt der das machen möchte und falls man… Weiterlesen »

Chico
7 Jahre zuvor

Dieser Aufschlag kann eigentlich als Schikane angefechtet werden…in der Schweiz fiele es unter das Recht “Treu u. Glauben, Art. 2 ZGB).
Damit soll zB. das Erzwingen einer Lästig elitären je vermieden werden.
Auch in Deutschland sollte es laut Schikaneverbot nachBGB Paragraph 226 nicht zulässig sein.

Chico
7 Jahre zuvor

Sorry hab oben nen Schreibfehler drinn “Damit soll das Erzwingen einerLästigkeitspremie vermieden werden…”
😉

Christiane B.
7 Jahre zuvor

Ähm habe ich was verpasst? 100% Preisaufschlag für Cannabis aus der Apotheke ist absolut NICHT neu, sondern schon lange gängige Praxis. Und das hat absolut nichts mit Abzocke von Apotheker/innen zu tun, sondern damit, dass die Apotheker-Kammer festsetzt, dass Apotheken 100% bis 150% drauf schlagen müssen. Begründet wurde das von der Apotheker-Kammer damit, dass im Fall von Cannabis in Verbindung mit der Ausnahmegenehmigung ein viel höherer Aufwand für die Apotheken entstehe, als vergleichsweise bei einem BtM-Rezept. Bisher zahlte ich mit Ausnahmegenehmigung für meine Sorte Cannabis in 5g Dosen rund 73€. Von meinem Apotheker weiß ist, dass deren Einkaufspreis knapp unter 40€ liegt (Nettopreis) darauf kommen die mindest 100% Aufschlag, darauf Steuern und somit ein Preis von 72,41€ entsteht. Was das… Weiterlesen »

PantherLE07
7 Jahre zuvor

Hi, Es ist wie immer. Man muss alle Seiten betrachten. Ich versuche es mal von der Seite der Apotheker aus zu erklären. Genrell gilt Cannabis als Betäubungsmittel. Wer dieses also per Post bekommt bzw. verschickt, macht sich strafbar dar Btm´s noch nie per Post in der BRD versendet werden durften. Desweiteren werden in der Apo 100% aufgeschlagen weil: 1. Mischkalkulation — die meisten Rezepturen sind defizitär für eine Apotheke da sie im Schnitt weniger Gewinnbringen als Personal und Herstellungskosten. Beim Cannabis wäre das definitiv nicht so und ein lukratives Geschäft. Der Preisaufschlag ist aber definitiv zu hoch. 2. Es ist Pflicht jede Droge / Wirkstoff in der Apotheke auf deren Identität zu Prüfen (ist es wirklich das, was in der… Weiterlesen »

Terry
7 Jahre zuvor

Hanf erlaubnis ,alles bullshit, ich habe 7 ops auf meine wirbelsäule,und seit dem 12 lebensjahr bin ich gran mal epileptiker ,und als ich es bei der AOK beantragt habe ,so lehnten sie es ab also habe ich wieder spruch ,eingelegt ,und als andwort,hies es wen ich krebs hätte oder ahnliche sterbe krankheit. also seid 32 jahre kiffe ich schon,aber da sagte so oder so ,ich kaufe mir mein grass. als mein artzt sagte ,dan könne ich es selber bezahlen,dann könne ich ein rezept kriegen ,also sagte Ich Jo er sagte er kenne sich nicht aus damit ,wie viel ich bräucht oder wolle , ich klärte ihn ein bischen über kiffer auf,nun freute ich mich wie wheinachten und dann bei der… Weiterlesen »

Eduard Schmidt
7 Jahre zuvor

Weiß jemand, ob ich als Deutscher Bedrocan in einer niederländischen Apotheke kaufen darf. Ich meine wir sind doch EU. Und ich wohne fast an der Grenze.

Easy
7 Jahre zuvor

Da hat es mich heute auch umgehauen! Mag ja alles sein, dass dieser und jener Zuschlag drauf gerechnet wird, aaaber: Hier würde man für 5 gr. 25 Euro zahlen – klar, ohne den “Zwischenstopp” über den Importeur, der es dann der Apotheke weitergibt, die ihren “prüfenden Blick” darauf wirft, den Bestimmungen, dass es von ein und derselben Qualität ist usw usw,… ich weiß. Aber rechtfertigt das, dass ich dafür mit Privatrezept ….. 1 2 2 Euro zahlen muss?!!! Für die GLEICHE Menge von 5 (FÜNF) gr.?! Und weiter geht’s: Aufgrund von dem “großen” Andrang durch die Legalisierung der Produkte, gibt es nun einen Lieferengpass (obwohl kaum ein Arzt zu finden ist, der es verschreibt. Und wenn man dann überglücklich doch… Weiterlesen »

Dr. Peter Kreutzmann
6 Jahre zuvor

Von diversen AutorenInnen wird zu Recht Sachlichkeit gefordert: Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel sind gesetzlich geregelt, nicht von der Apothekerkammer oder der Krankenkasse oder der Pharmaindustrie. Sofern es sich um ein verschreibungspflichtiges Fertigarzneimittel handelt (z.B. Sativex), sind die Preise in allen Apotheken gleich! Problem: Cannabisblüten sind kein Fertigarzneimittel! Weswegen ist das ein Problem? Cannabisblüten von z.B. Bedrocan werden, a) wie von einigen Kunden beschrieben, in der Apotheke oft nicht geöffnet oder umgefüllt, sondern wie sie sind evtll etikettiert mit dem Patientennamen an diesen abgegeben oder b) erst eindeutig chemisch-analytisch identifiziert und freigegeben (ist Pflicht!), dann umgefüllt, evtll. geringfügig bearbeitet (darf die Apotheke), gekennzeichnet und abgegeben Die Einhaltung der Gesetze wird in Apotheken relativ eng kontrolliert, wobei die Auslegung länder- und regierungsbezirkbezogen… Weiterlesen »