Freitag, 10. März 2017

Cannabis als Medizin Gesetz ist in Kraft

 

Heutiger Tag ist eine Wende im alltäglichen Umgang mit Cannabis.

 

Bild: Susanne Winter/Archiv

 

Nachdem einige weniger informierte Medien bereits am 01. März die Nachrichten verlauten ließen, dass die Verschreibungsfähigkeit von Cannabis durch anerkannte Mediziner bereits ihre Gültigkeit erlangt hätte, hat die dafür zuvor benötigte Veröffentlichung des „Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften” im Bundesanzeiger nun gestern tatsächlich stattgefunden. Das Cannabis als Medizin Gesetz ist in Kraft.

 

Wie der Deutsche Hanfverband zu dem hart erkämpften Erfolg in der Cannabispolitik bereits in einer Pressemitteilung zeitnah erläuterte, ist die Option für Ärzte, Cannabisblüten oder Extrakte regulär gegen viele Krankheitsbilder zu verschreiben, somit ab dem heutigen Tag gesetzlich gegeben. Krankenkassen müssen die Kosten für die rezeptpflichtige Naturarznei dabei ab diesem Moment bei allen schwereren Erkrankungen übernehmen. Auch wenn diese Entwicklung zwar eine neue Ära in Deutschland einläute, wäre die ebenso stattfindende Verhinderung des Eigenanbaus durch das neue Gesetz nicht hinnehmbar, meint der DHV. Gerichte entschieden bereits in speziellen Fällen im Sinne der Patienten. Da spezielle Sorten des Hanfgewächses von manch Leidtragenden auch aufgrund der eigenen Erfahrungen besonders geschätzt würden, wäre die legale Eigenproduktion der Medizin nicht nur für die Krankenkassen eine Erleichterung.

 

Den Anspruch nach geprüfter Qualität und gleichbleibenden Wirkstoffwerten – welcher als Grund gebendes Gegenargument von der Politik zum Homegrow eingebracht worden ist – sollte in Zukunft doch möglicherweise auch eine geschrumpfte Fassung des frisch auf den Markt gebrachten Cannabis Potenz Analyse Gerätes aus Japan erfüllen können. Eine Weltneuheit!

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2 Kommentare
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B.B. King
6 Jahre zuvor

Hallo, habe da mal eine Frage zu. Ich habe nirgendwo herausfinden können, welcher Arzt denn jetzt befugt ist das zu verschreiben. Kann das auch der normale Hausarzt oder Allgemeinmediziner? Oder muss er da irgendwie zertifiziert sein? Muss es jemand sein, der den Patienten schon lange kennt um zu beurteilen, ob dieser austerapiert ist? Liebe Grüße, B.B. King

BK
6 Jahre zuvor

Das Gesetz ist erst dann in Kraft wenn es im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde!
Das ist bis jetzt immer noch nicht geschehen! Also Vorsicht! Die Kassen sind erst dann zur Kostenübernahme verpflichtet wenn die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt ist!!