Mittwoch, 1. März 2017

Cannabisgesetz noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht

 

Entgegen der Meldungen wohl noch kein Marihuana für Kassenpatienten ab 01. März.

 

 

Auch wenn Bundestag und Bundesrat sich dafür entschieden haben, künftig schwer kranken Kassenpatienten den Zugang zu Medizin aus Cannabisblüten und Extrakten zu erleichtern, ist das Cannabisgesetz noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Damit dürfte es entgegen der Meldungen verschiedener Nachrichtenportale wohl noch kein Marihuana ab dem heutigen Tag auf Rezept in Apotheken für Patienten ohne Ausnahmegenehmigung geben.

 

Der letzte Februartag bot zwar einige neue Gesetze und Gesetzesänderungen im Bundesgesetzblatt, doch keine Veröffentlichung des Cannabis als Medizin Gesetzes findet sich im Inhaltsverzeichnis des ersten Teils der Publikation vom 28.02.2017, das über die nun direkt in Kraft tretenden Bundesgesetze Auskunft gibt. Somit gilt das angepeilte Recht auf die Kostenübernahme von Cannabismedizin durch Krankenkassen ab dem 01. März wohl noch ebenso wenig, wie die staatliche Erlaubnis, die einem die möglicherweise vor Kurzem erst ärztlich verschriebene Medizin überhaupt erst genehmigt besitzen zu dürfen. Dagegen lassen sich aber immerhin erste Schritte in Veröffentlichungen des 17.02.2017 auffinden, die eine Veränderung der Einfuhrverordnungen am begehrten Naturprodukt kryptisch definiert und wie üblich bereits einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt wirksam wurde: Erste Verordnung zur Änderung der Hanfeinfuhrverordnung – vom 26. Januar 2017

 

Dass eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger vor dem Inkrafttreten eines Gesetzes immer zwingend notwendig ist, unterbreiteten aber immerhin urbayrische Medien ihrem lokalen Publikum noch einmal vor dem ersten Tag des Monats März gewissenhaft, bevor auch diese sich an die veränderten Umstände im Umgang mit dem verteufelten Rauschgift gewöhnen müssen.

 

Sobald es im Bundesanzeiger steht, gilt das Gesetz für alle.

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4 Kommentare
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hans furth
7 Jahre zuvor

Frank Tempel rechnet damit, dass das Gesetz zur Freigabe der Cannabisverordnung unmittelbar bevorsteht. “Bis 19 März, zwei Monate nach Abstimmung im Bundestag, sollte es im Bundesgesetzblatt verkündet werden.” steht zumindest in der äerztezeitung.de
Was aber irritiert ist die aussage Frau Hummels CSU (was sonst) : Vor Erhalt von Arzneimitteln mit Cannabis müssen andere therapeutische Möglichkeiten ausgeschöpft sein, im Einzelfall entscheidet der Arzt. In der augsburger-allgemeine. Wie ist das jetzt mit der austherapiertheit?

Jemand
7 Jahre zuvor

@hans Furth Das mit der Austherapiertheit gillt für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse! Wenn dein Arzt dir das verschreibt bekommst du das auch musst es ggf aber selber bezahlen!

ans
7 Jahre zuvor

Wie soll das bitte mit den Polizeikontrollen funktionierten, wenn man keine Ausnahmeerlaubnis hat und trotzdem Cannabisblüten mitführt?
Wedeln dann wohl alle Patieten mit ihrem Rezept vom Arzt? 😀

Ende
7 Jahre zuvor

Ich bin gespannt was die unter Ausschöpfen aller Möglichkeiten verstehen? Ich habe bis jetzt 72 OP`s hinter mir,davon 64 innerhalb 2 Jahre und den Rest verteilt auf 4 Jahre.Die letzte Therapie war eine Schmerzsonde im Spinalkanal,leider bekam ich dort im Spinalkanal nach den Einbau eine fette Entzündung rein.Alles mußte wieder raus.Dieser Vorgang hat mich Psychisch so fertig gemacht,das ich zwei sehr Unangenehme Nebenwirkungen für den Rest meines Lebens mit rum schleppe.Die Schmerzmittel die ich bekomme,zeigen keine Wirkung.Oftmals nehme ich sie in den Mund und sie wollen nicht weiter rutschen oder ich bringe sie wieder raus wenn sie unten sind.Wie gesagt,ich bin ja mal gespannt.