Sonntag, 17. März 2024

Cannabislegalisierung: 60.000 Strafverfahren betroffen

Bild: su/Archiv

Cannabislegalisierung: 60.000 Strafverfahren betroffen, teilt das Justizministerium in Nordrhein-Westfahlen mit.

Durch die Cannabislegalisierung tritt auch die Amnestieregelung in Kraft. Das bedeutet, dass sämtliche Straftaten, welche im Zusammenhang mit Cannabis begangen wurden, nun annulliert werden. Sämtliche Menschen, die wegen drei Pflanzen und 25 Gramm verurteilt wurden, werden dann wieder eine weiße Weste bekommen. In NRW fallen deswegen 60.000 Verfahren an, welche bearbeitet werden müssen. Dies berichtet die FAZ.

Am 1. April müssten dann sämtliche Inhaftierte freigelassen werden und die Vollstreckung der Geldstrafen muss eingestellt werden. NRW und Niedersachsen wollen das Gesetz auf den 1. Oktober verschieben. Der Bundesrat stimmt diesem Rechtsausschuss zu. Wenn es also nach diesen Ländern geht, müssen die Menschen weiter in den Gefängnissen schmachten. Es ist ein Zeichen von unfassbarer Ungerechtigkeit. Am 22. März stimmt der Bundesrat darüber ab, ob es nicht doch noch eine Verzögerung bis zum 1. Oktober geben wird. Wir appellieren an den Rechtsstaat auch gerecht zu handeln. Eine Verzögerung würde zu einem Verlust des Vertrauens in den Rechtsstaat führen. 

Ein Beitrag von Simon Hanf

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5 Kommentare
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Heisenberg
1 Monat zuvor

Das Vertrauen in den rechten Staat ist eh hin.

Haschberg
1 Monat zuvor

Wenn man Zeit hat, all diese Leute wegen lächerlichen Hanfdelikten zu verurteilen, müssen solche Gerichte auch die nötige Zeit finden, dieses ganze unnötige Desaster wieder rückgängig zu machen.

Yoxhua
1 Monat zuvor

Das Recht und die Pflicht auf “Remonstration” in behördlichen Strukturen. Es gibt ein Recht und auch eine Pflicht zur Remonstration (Das Wort ist korrekt mit “R” geschrieben), das auch im Polizei- und Justizapparat gilt, nur dass es dort in Sachen Cannabis und auch sonstige illegalisierten Drogen scheinbar nie vollständig ausgeschöpft wurde und wird. Ihr wisst, dass der Krieg gegen die Drogen (War on Drugs) teilweise seine Basis auf niederträchtigen rassistischen und rechtsextremistischen Gründen fundiert. Diese Spuren finden sich auch noch nach wie vor in der Exekutive. Natürlich sind nicht alle davon darin involviert, das sollte jedem klar sein, dem noch gibt es dieses Phänomen. Es wird auch unter dem Begriff “Racial-Profiling” geführt, das allerdings nicht nur People of Colour (PoC)… Weiterlesen »

Fred
1 Monat zuvor

Es gibt unterschiedliche Zahlen zu den Verfahren, die neu aufgerollt werden müssen. Karl Lauterbach und Justizminister Buschmann sprechen von 41.000 und zwar bundesweit. Egal wie viele es auch sind. Ich gehe davon aus, das nächsten Freitag der VA nicht angerufen wird. Ich kann mir nicht vorstellen, das Grüne und SPD in den Ländern ihre eigene Bundesparteien vor die Wand laufen lassen und mit wehenden Fahnen zur Union überlaufen.

Hat man ja auch beim Bundestagsbeschluss gesehen. Da brachte man ähnliche Argumente und sprach von großem Widerstand. Das Ergebnis war Zustimmung mit recht großer Mehrheit.

Hans Dampf
1 Monat zuvor

@Fred,
Dein Wort in Gottes Ohr.