Sonntag, 27. November 2022

Ermittlungsverfahren: Cannabisprodukte bei Lidl

Bild: Archiv/Su
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Das Ermittlungsverfahren aufgrund des Verkaufs von Cannabisprodukten bei Lidl wurde eingestellt.

Beim Discounter Lidl wurden im Sommer 2021 mehrere Hanfprodukte verkauft. Die Staatsanwaltschaft in Heilbronn eröffnete ein Ermittlungsverfahren. Dieses wurde jetzt offiziell eingestellt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. In den Produkten sei entweder kein THC-Gehalt nachweisbar gewesen, oder er lag unterhalb der Obergrenze von 0,2%. Der Discounter bot kurzzeitig in mehreren Filialen insgesamt 21 verschiedene Hanfprodukte an. Lidl selbst rief dann Tee, Gebäck, Proteinriegel, Energiedrinks und diverse andere Produkte zurück. Bereits im Sommer 2021 haben wir über diesen Vorfall berichtet.

Dieser Rückruf wurde vollzogen, weil nach eigenen Angaben des Konzerns ein erhöhter THC-Gehalt in einigen ihrer Produkte festgestellt wurde. Trotz des freiwilligen Rückrufs stellte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen in Auftrag. Die Anschuldigung war der Verdacht auf das illegale Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Der Verdacht konnte allerdings nicht bestätigt werden, das Verfahren wurde im August 2022 eingestellt. Dies teilte die Behörde jetzt mit. 

Ein Gutachten wurde in Auftrag gegeben. Der Sachverständige kam zum Urteil, dass der Straftatbestand des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln nicht erfüllt war. Besonders interessant ist hier die Begründung des Sachverständigen. Dieser hielt einen Missbrauch zu Rauschzwecken für praktisch ausgeschlossen. Dieser Beweis wurde mit der geringen THC-Konzentration erbracht. Was hier besonders interessant ist, ist, dass bei CBD-Blüten ein solches Urteil zumeist anders ausfällt. Bei CBD-Blüten, welche auch eine Konzentration von <0,2% THC haben, wird ein Missbrauch zu Rauschzwecken zumeist nicht ausgeschlossen. Hier wird von den Staatsanwaltschaften mit zweierlei Maß gemessen.

Der Discounter Lidl hat um auf Nummer sicher zu gehen sämtliche hanfhaltigen Produkte selbständig zurückgenommen. Dies war allerdings nicht nötig, da der THC-Grenzwert nicht überschritten wurde. Die übertriebene Vorsicht von Unternehmen ist ein direktes Resultat der Prohibition. Die Prohibition muss enden, damit solche Fälle aufhören.

Ein Beitrag von Simon Hanf

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2 Kommentare
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Heisenberg
1 Jahr zuvor

Ich wußte Lidl ist keine Räuberhöhle.Da kann ich jetzt wieder unbeschwert einkaufen,nur leider nichts mehr mit Hanf.

David
1 Jahr zuvor

Hab bei Lidl letztens Betäbungsmittel im form vom Alkohol gesehen. Werden diese auch aus dem Sortiment genommen? Oder muss ich erst eine Anzeige wegen handel von Betäubungsmittel stellen?