Donnerstag, 24. November 2022

Eu-Kommission: Keine Eckpunkte erhalten 

Bild: su/Archiv

Die EU-Kommission hat keine Eckpunkte erhalten. Dafür hatten sie ein Gespräch mit der Gegenseite.

Wo bleiben die Eckpunkte? Das ist die große Frage, die aktuell im Raum steht. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagte klar, er habe die Eckpunkte an die EU-Kommission nach Brüssel geschickt. Laut eines Berichts auf  Lto.de: “Im Oktober präsentierte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Eckpunkte der Ampel für eine Cannabis-Legalisierung. Zugleich kündigte er die zügige Einleitung einer Prüfung durch die EU an. In Brüssel aber ist noch nichts angekommen.” Auf die Nachfrage an die EU-Kommission unsererseits bekamen wir die Antwort: “Der formelle deutsche Beratungsantrag liegt uns jedoch noch nicht vor. Eine förmliche Meldung muss von den deutschen Behörden über das TRIS-Meldeverfahren erfolgen.” Das Bundesgesundheitsministerium und Karl Lauterbach haben laut einer Sprecherin der EU-Kommission nichts an die EU-Kommission gesendet. Wir konfrontieren daraufhin das BMG mit dem Vorwurf der EU-Kommission.  

Prompt kam die defensive Antwort: “Bislang liegt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis ein Eckpunkte-Papier, aber kein Gesetzentwurf vor. Die Kommission hat diese Eckpunkte vorliegen. Dazu sind wir in einem offenen und konstruktiven Dialog mit der EU-Kommission. Wenn die Gespräche abgeschlossen sind, werden wir über die Ergebnisse unterrichten.” sagte uns eine Pressesprecherin des BMG.

Die EU-Kommission behauptet, sie hätten keinerlei Eckpunkte erhalten wisse aber von deren Existenz. “Der Kommission ist bekannt, dass das Bundesministerkabinett ein Eckpunktepapier zur kontrollierten Abgabe von Freizeit-Cannabis an Erwachsene verabschiedet hat. Wir gehen davon aus, dass dieses Papier als Grundlage für die nachfolgende Ausarbeitung eines Legislativvorschlags dienen soll.” heißt es seitens der EU-Kommission. Auch auf die direkte Nachfrage nach irgendeinem inoffiziellen Dokument seitens des Gesundheitsministeriums kam sich nicht geäußert werden, da es sich um keinen offiziellen Konsultationsversuch handelt. “Die Kommission kann sich nicht zu politischen Erklärungen oder Gesetzesentwürfen äußern. Wir können nur wiederholen, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Kommentare abgeben können, da wir das formelle deutsche Konsultationsersuchen noch nicht erhalten haben.” heißt es seitens einer Pressesprecherin der EU-Kommission.

Die EU-Kommission und das Gesundheitsministerium widersprechen sich. Dies deutet auf widersprüchliche Aussagen seitens Karl Lauterbachs und des Gesundheitsministeriums hin. Eine Bestätigung scheint hierbei nicht möglich zu sein, da die Eckpunkte anscheinend so inoffiziell eingereicht wurden wie ein Leserbrief. 

Die Gegenseite unter Klaus Holetschek hat aber bereits deutlich mehr erreicht. Holetschek als bayerischer Gesundheitsminister hat sich bereits mit der Generaldirektorin Monique Pariat der EU-Kommission getroffen. Dies wurde uns ebenfalls seitens der EU-Kommission bestätigt:  

“Generaldirektorin Monique Pariat traf sich am 16. November mit Klaus Holetschek, dem bayerischen Minister für Gesundheit und Pflege, um die deutsche Initiative zur Legalisierung von Cannabis zu erörtern.” Letztere Aussage ist dabei besonders irritierend. Während das BMG sich in widersprüchlichen Aussagen verzettelt, macht die Gegenseite bereits große Schritte gegen die Legalisierung. Dies hinterlässt einen sehr schlechten Eindruck. Das BMG soll endlich richtige Schritte für die Legalisierung einreichen, bevor die Gegenseite dem den Riegel vorschiebt.  

Das Bundeskabinett, welches die Eckpunkten offiziell bestätigte, war anscheinend nicht in der Lage, diese über den üblichen Weg der EU-Kommission zukommen zu lassen. 

Bei dem Notifizierungsverfahren handelt es sich um eine Möglichkeit für die Mitgliedsstaaten, einen Gesetzentwurf bei der EU-Kommission einzureichen. Dazu heißt es seitens der EU-Kommission: “Gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 müssen die Mitgliedstaaten die Kommission über jeden Entwurf einer technischen Vorschrift vor deren Erlass unterrichten. Ab dem Datum der Notifizierung des Entwurfs ermöglicht eine dreimonatige Stillhaltefrist – während der der notifizierende Mitgliedstaat die fragliche technische Vorschrift nicht annehmen kann – der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten, den notifizierten Wortlaut zu prüfen und angemessen zu reagieren.” 

Konkret bedeutet dies, dass das BMG nicht den offiziellen Weg gegangen ist, und somit die Anfrage seitens des BMG nur von geringer Bedeutung ist. Es kommt einem Leserbrief gleich. Die Gegenseite der Legalisierung hatte hingegen schon ein persönliches Gespräch mit der Generaldirektorin. Wenn sich das Gesundheitsministerium nicht komplett blamieren möchte, müssen die Eckpunkte jetzt offiziell eingereicht werden. 

Ein Beitrag von Simon Hanf

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Schnelles Login:

5 Kommentare
Ältester
Neuster Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare zeigen
Heisenberg
1 Jahr zuvor

Und?Gibt es zeitnah einen zweiten Versuch?Oder sind die Aussichten wegen dem Störer schon geschrumpft?

Ramon Dark
1 Jahr zuvor

Regierungen haben ihre Bürger schon immer belogen und betrogen um ihre Macht zu erhalten und auch auszubauen. Das würde sich nur durch eine konsequente und wissenschaftlich korrekt informative Basisdemokratie ändern lassen. Gerade im Kapitalismus regieren Korruption über Grossbanken und Grosskonzerne quer durch Entscheidungen aller grösseren Parteien(Beispiele: CDU/CSU-Spenden-und Amigosumpf, Maskenaffäre, AfD-Spendenaffären wie z.B. über die Finckgruppe, aber auch Cum-Ex-Scholz, Porsche-Lindner usw.). Umso wichtiger ist es, allen Politikern genauer auf die Finger zu sehen und diese Missstände immer wieder öffentlich zu machen

Fred
1 Jahr zuvor

Wahrscheinlich ist Karl 24/7 auf der Suche nach der ” versprochenen ” Corona Winterwelle und ist halt beschäftigt.

LoBo Bobo
1 Jahr zuvor

Habt ihr das Interview mit Karmen Wegge vom Hanfverband gestern gesehen?Da hat sich das alles ziemlich legitim angehört und nicht so negativ wie hier mal wieder.

Haschberg
1 Jahr zuvor

Sollte dieses Eckpunktepapier tatsächlich in Brüssel nicht angekommen sein, kann man getrost ein neues schicken. Aber diesmal bitte per Einschreiben oder gleich selbst vorbeibringen.
Wenn ein verbissener bayerischer Gesundheitsminister dorthin anreisen kann, um gegen eine Cannabisfreigabe zu stänkern und seine längst überholte mittelalterliche Prohibitionspolitik zu verteidigen, müssten dies legalisierungswillige Ampelpolitiker ebenfalls tun.
Mit dieser konservativ durchseuchten EU ist nicht zu spassen, dafür sorgt eine hartnäckige Übermacht an erzkonservativen Volksgenossen, die jegliche Zuckung einer vernünftigen Erneuerung gleich im Keim zu ersticken drohen.
Müssen wir uns das antun, solche unzeitgemäßen Dilettanten am Allerwertesten zu lecken?