Mittwoch, 26. Oktober 2022

Lauterbach präsentiert Eckpunkte zur Legalisierung

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pressefotos.html
Quelle: BMG / Thomas Ecke

Lauterbach präsentiert Eckpunkte zur Legalisierung. Er hat heute am Mittwoch die richtigen Eckpunkte dem Bundeskabinett vorgelegt. 

Wir haben bereits letzte Woche darüber berichtet. Bei diesen “alten” Eckpunkten handelte es sich um einen inoffiziellen Leak. Nun wurden die Eckpunkte korrigiert und offiziell vorgelegt. Diesmal gibt es deutlich weniger zu kritisieren und der Plan ist tatsächlich akzeptabel. 

Die wichtigsten Punkte

  1. Besitzt von 20 – 30 Gramm
  1. Keine THC-Obergrenze
  1. Drei blühende weibliche Pflanzen
  1. Anstatt der, wie im Leak beschriebenen 20 Gramm, könnten auch bis zu 30 Gramm erlaubt sein. Das ist zwar immer noch wenig und deutlich unter den von der CaNoKo geforderten 100 Gramm, aber es ist zumindest ein Anfang. Potenzial nach oben darf es natürlich jederzeit geben.
  1. Keine THC-Obergrenze zu etablieren, ist vermutlich die beste Neuigkeit an den neuen Eckpunkten. Eine Obergrenze würde den Schwarzmarkt nicht verdrängen und somit wäre diese auch dem Gesundheitsschutz nicht dienlich. Somit ist es essentiell für die Legalisierung, dass es keine Begrenzung des THC-Wertes gibt. Allerdings kann es eine THC-Grenze für Personen unter 21 Jahren geben, um etwaige “Gehirnschäden” zu vermeiden. Dies ist vergleichbar mit Bier/Wein und Schnaps beim Alkohol. Allerdings gilt diesmal die Restriktion für Menschen ab 18 – 21 und nicht für Minderjährige. Es macht aber keinen Unterschied, ob ein Joint mit 0,2 Gramm Cannabis (10% THC) oder 0,1 Gramm (20% THC) konsumiert wird. Die Gesamtmenge an THC (20 mg) ist in beiden Fällen gleich.
  1. Die semantische Formulierung von drei “blühenden” Pflanzen lässt Gutes vermuten. So können, nach dieser Formulierung, mehrere Pflanzen angebaut werden, von denen nur drei weibliche Pflanzen blühen dürfen. So kann es möglich sein, drei Pflanzen in der Blüte zu haben und dabei weitere im Topf anpflanzen. Dies würde eine Zeit verhindern, in der keine Pflanzen blühen. So können über das ganze Jahr hinweg Pflanzen angebaut werden. Allerdings stellt sich dort die Frage nach der Blütenmenge. Eine Pflanze kann gerne 30 Gramm getrocknete Blüten produzieren. Mit drei Pflanzen wäre man an der dreifachen Obergrenze. Allerdings gilt diese Obergrenze nur für gekauftes Cannabis, bei selbst angebautem Cannabis gibt es keine Obergrenze. 

Die Bundespressekonferenz

Karl Lauterbach gab in der Bundespressekonferenz (BPK) preis, dass aktuell keine Edibles vorgesehen sind. Dies wird gemacht, weil zunächst eine Vorprüfung der EU-Kommission ansteht. Diese Vorprüfung wird gemacht, um die Eckpunkte abzusichern. Sobald das Bundeskabinett einen vollständigen Gesetzentwurf erstellt hat, wird der zu einer offiziellen Prüfung der EU-Kommission vorgelegt. 

Kommt ein “eindeutig negatives” Ergebnis der Vorprüfung, wird der Plan nicht fortgesetzt, sollte die Antwort “eindeutig positiv” sein, wird der Entwurf überarbeitet und die Arbeit an der Legalisierung fortgesetzt. Lauterbach möchte hier eine erstmalige Absicherung durch die EU-Kommission. Er möchte hier mit “offenen Karten” spielen. 

Je nachdem, wie die Antwort der EU-Kommission auffällt, wird es ggf. doch Edibles oder eine Obergrenze für Unter 21-jährige geben. 

Der Verkauf soll hier in lizenzierten Fachgeschäften erfolgen. Ein Verkauf in Apotheken ist auch möglich. Lauterbach geht aktuell nicht von einer Legalisierung bis zum Sommer 2023 aus. Er geht davon aus, dass wenn es “gut läuft” in 2024 legal konsumiert werden darf.  Zusätzlich geht Lauterbach davon aus, dass es eine Straffreiheit für gewaltfreie Cannabisdelikte geben kann. Eine Löschung der kriminellen Einträge aus dem Bundeszentralregister hält Lauterbach für möglich. Eventuell ist auch eine Amnestie-Regelung möglich. Die Erlaubnis für Cannabis Social Clubs steht zur Zeit nicht zur Debatte. Aktuell geht Lauterbach auf Nummer sicher und lässt viele Fragestellungen offen. Spätere Änderungen sind noch offen. Es ist nur zum aktuellen Zeitpunkt “nicht vorgesehen.” Es wird aktuell noch geprüft. Der angepasste Grenzwert für die Führerscheinfrage wird ebenfalls erfolgen. Lauterbach schließt die BPK mit einem positiven Statement: “Konsum können wir nicht verhindern, Sucht wohl.”

Diese Eckpunkte sind allerdings noch kein vollständiges Gesetz, sondern nur ein Gesetzentwurf. Dennoch ist dieser eine deutliche Verbesserung gegenüber dem alten Entwurf. Die Bundesregierung ist gefordert, eine stringente Linie bei der Legalisierung zu fahren. Die EU-Kommission ist nun Entscheidungsträger, ob die Legalisierung in der geplanten Form durchgeführt werden kann.

Ein Beitrag von Simon Hanf

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10 Kommentare
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Fred
1 Jahr zuvor

Hört sich nicht schlecht an. Vor allem halte ich den Move Richtung EU für richtig gut. Die Ziele, die mit den für uns kritischen Verträgen erreicht werden sollen, jetzt mit geeigneten Mitteln ( der Legalisierung ) zu verfolgen. Die alten festgelegten Wege zum Ziel haben bekanntlich nicht funktioniert, die Prohibition ist gescheitert. Wenn also grundsätzlich Interesse an einer Verbesserung der Situation, die ja in allen Ländern der EU dieselbe ist , besteht, könnten die Verträge vielleicht geändert werden. Wir werden sehen, aber wie will man ernsthaft an den alten Regelungen festhalten, die über Jahrzehnte nicht funktioniert und alle Ziele verfehlt haben ? Allerdings…. eine Wette drauf ginge ich nicht ein. Zumindest in Deutschland hat ideologische Verblendung 16 Jahre gegen Sachverstand… Weiterlesen »

Heisenberg
1 Jahr zuvor

Eurouschi wird nicht sonderlich begeisert sein.

Ramon Dark
1 Jahr zuvor

Trotz Verbesserungen sind die Eckpunkte noch immer diskriminierend gegenüber den Regelungen von Alkohol. Die Tatsache, dass Cannabis trotz einiger Risiken harmloser als dieser ist müsste sich auch in den Eckpunkten und der folgenden Legalisierungsform niederschlagen. Also Cannabis ab 18. Keine Besitzobergrenze (Um die Grösse einer Hausbar kümmert sich auch niemand). Nicht nur Blüten und Pflanzen erlauben, sondern auch die Haschischsorten. Eigenanbau ohne Begrenzung (Gibts bei Weintrauben und den Biergetreidesorten samt Hopfen auch nicht). Lediglich streng lizenzierte Verkaufs- und Qualitätskontrollen über Fachgeschäfte und Cannabis Social Clubs. Das wäre gerecht. Cannabis als gewöhnlicher Handelsartikel mit Altersbeschränkung.

Haschberg
1 Jahr zuvor

Sollte Herr Lauterbach seine Eckpunkte tatsächlich der EU zur Abstimmung vorlegen, ist damit zu rechnen, dass diese doch recht konservative und sehr zerstrittene Organisation unter der Führung ihrer erzkonservativen Cannabisgegnerin v.d. Leyen mit großer Mehrheit einen solchen Vorstoss ablehnt.
Man muss sich über diese altbackene, konservative Mehrheit hinwegsetzen, indem man es im Alleingang macht und unsinnige, hinderliche Verträge mit der EU einfach aufkündigt.
Heute las ich in meiner Tageszeitung, dass Herr Lauterbach im Falle einer Ablehnung durch die EU die Legalisierung nicht weiter verfolgen würde.
Ich hoffe, es handelt sich hierbei nur um ein Missverständnis oder einen schlechten Scherz!

buri_see_kaeo
1 Jahr zuvor

Nun geistert das Thema Cannabis-Legalisierung schon 2 Tage durch die Medien, so weit, so gut. Gaaanz tief ins Klo gegriffen hat heute der NDR, mit einem Interview des Hr.Thomasius: Seine Sorgen um die Kinder & Jugendlichen haben ihre Berechtigung, aber es ist Lüge zu behaupten, unter den Kindern würden, wie in USA & CA sichtbar, die Konsumentenzahlen angestiegen sein. Das Gegenteil ist der Fall, unter den Erwachsenen stieg die Konsumentenzahl (es gibt sehr wohl glaubwürdige offizielle Statistiken dazu), logisch wenn die Verfolgungsgefahr nicht mehr besteht – Und welch’ Drama, parallel dazu hat sich der Verbrauch an Tranquilizern und Alkohol verringert. Hr.Lauterbach, Eckpunkte, EU, es enthält “Limitierungen”, das Leckerlie für Konservative, die auf jede gesellschaftliche Entwicklung mit Unterbindung, Bevormundung, Kontrolle, Bestrafung,… Weiterlesen »

Fred
1 Jahr zuvor

Zuerst findet einfach eine juristische Prüfung statt. Die hat nichts mit politischen Strömungen oder gar Abstimmungen im Parlament zu tun. Es wird einfach nur geprüft, ob die geplante Legalisierung konform geht mit den EU Gesetzen. Diese Frage wird von Juristen geklärt, und nicht von der Kommissionspräsidentin. Sollte die Prüfung komplett und ohne rechtliche Zweifel negativ ausfallen, wird die Legalisierung abgeblasen. So Herr Lauterbach auf der Pressekonferenz. Allerdings scheint es einen Plan B zu geben. Herr Lauterbach wollte diesen auf Nachfrage eines Journalisten auf der PK nicht erläutern, da er z.Z Plan A verfolgt. Plan B wird dann wohl ( meine Einschätzung ) die einfache Entkriminalisierung sein, die nach Meinung von Juristen relativ leicht durchzusetzen ist. Der Verkauf wie geplant (… Weiterlesen »

Rogg
1 Jahr zuvor

Nun, gute Nachrichten…sowohl für Kleinzüchter, als auch für die Haschischvertriebsindustrie…
Wir dürfen uns unsere Jahresvorrat selbst gestalten, und damit wir ab und zu auch den Hauch des Orients verspüren, dürfen die Haschhändler ihren Job behalten..uns mit elitären Stoff versorgen…und die netten Mitarbeiter der Polizei können sich weiterhin einfach Sterne er…arbeiten…aber gut…wer weiß wie es sich entwickelt…

Trec 0.1
1 Jahr zuvor

Die UN, mit diesem ” Initialgesetz”, ist und bleibt mit und durch § 130 als Urheberin erkennbar. Prost.

Trec 0.1
1 Jahr zuvor

Die UN, mit diesem ” Initialgesetz”, ist und bleibt mit und durch § 130 als Urheberin erkennbar. Prost.
https://www.youtube.com/results?search_query=hemp+historie

Trec 0.1
1 Jahr zuvor

mein Beitrag vom 1. November 2022 um 17:40 kann weg,

vielen Dank.