Mittwoch, 19. Oktober 2022

Bundesregierung veröffentlicht das Eckpunktepapier 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pressefotos.html
Quelle: BMG / Thomas Ecke

Das Eckpunktepapier zur Cannabislegalisierung der Bundesregierung wurde geleakt. Es ist nun endlich da. Es gibt aber auch Probleme.

Zunächst ist es erst einmal erfreulich zu hören, dass die Bundesregierung endlich anfängt, ihr Vorhaben sichtbar in die Tat umzusetzen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach war verantwortlich für dieses Eckpunktpapier was nun geleakt wurde. Dieses hat aber einige Lücken und Inkonsistenzen, die es unpraktikabel machen.  

Die drei Grundlegenden Punkte sind:

  1. Besitz von bis zu 20 Gramm Cannabis für Personen ab 18 Jahren mit bis zu 15% THC.
  2. Anbau von zwei Cannabisplfanzen mit bis zu 15% THC
  3. Werbeverbot für Cannabisprodukte
  1. Grundsätzlich erlaubt das Eckpunktepapier den Besitz von bis zu 20 Gramm Cannabis. Die THC-Konzentration soll dabei noch auf 15% beschränkt werden. Jeder Deutsche darf, sobald er das 18. Lebensjahr vollendet hat, bis zu 20 Gramm Cannabis zu besitzen. Der Plan schreibt den Konsumenten vor, ab welchem Alter welche Konzentration von THC-Produkten konsumiert werden darf. So dürfen Personen zwischen 18-21 nur Cannabis mit einem THC-Gehalt von bis zu 10% erwerben. Erst ab einem Alter von 21 Jahren darf potenteres Cannabis gekauft werden. Das auch der winzige Unterschied von bis zu 5% mehr, keinen signifikanten Unterschied machen wird, ist der Regierung dabei anscheinend nicht bewusst. Dies wird getan um “cannabisbedingte Gehirnschädigungen” zu verhindern. Bei Alkohol gibt es eine vergleichbare Regelung für unter 18 jährige, diese dürfen nur gewisse alkoholische Getränke mit einem geringen Prozentsatz konsumieren. Bei Cannabis würde diese Regelung allerdings für Erwachsene Menschen gelten und dort machen Restriktionen dieser Art keinen Sinn. Außerdem macht es keinen Unterschied, ob ein Joint mit 0,2 Gramm Cannabis (10% THC) oder 0,1 Gramm (20% THC) konsumiert wird. Die Gesamtmenge an THC (20 mg) ist in beiden Fällen gleich.
  1. Der zweite Eckpunkt erlaubt den Eigenanbau von bis zu zwei Pflanzen Cannabis. Diese dürfen allerdings nur eine Konzentration von bis zu 15% THC haben. Dass sich dies praktisch nur schwer umsetzen lässt, ist eigentlich selbsterklärend. Zum einen ist die Kontrolle und die Einhaltung des Grenzwertes kaum praktisch umsetzbar. Bei einem Naturprodukt gibt es natürliche Schwankungen, die auch an den verschiedenen phänotypischen Expressionen der Gene liegen. So können zwei Cannabis Samen derselben Mutterpflanze einmal Blüten mit 14,8% THC und 15,2% THC produzieren. Somit ist es für den Grower nicht praktisch umsetzbar, diesen Grenzwert einzuhalten. Ebenfalls, wie oben angeführt, sind die Konzentrationen nicht ausschlaggebend ob man high wird, sondern die gesamte Menge an THC, die konsumiert wird. 
  1. Das Werbeverbot für Cannabis ist zwar auch heuchlerisch, wenn über dem Fußballstadion die Bierwerbung hängt, allerdings ist das hier das geringste Übel. Es ist durchaus eine sinnvolle Idee, den Konsum von Cannabis soweit wie möglich zu reduzieren. Dabei ist das Werbeverbot ein geeignetes Mittel um dies umzusetzen. Dies wurde bei den Zigaretten auch genauso umgesetzt. Allerdings sollte in der Drogenpolitik nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Wenn ein Werbeverbot für Cannabis gilt, sollte dieses auch für alkoholische Produkte gelten. 

Dieser Plan für Cannabis macht wenig Sinn und wurde auch schon von der Opposition kritisiert.  Allerdings handelt es sich noch nicht um einen abgeschlossenen Plan. Die Eckpunkte müssen erst noch durch mehrere Instanzen gehen, bevor diese öffentlich publiziert werden. Dabei bietet sich noch viel Raum für Kritik sowohl von den Befürwortern wie auch den Gegnern der Legalisierung. Die Regierung soll hier auf die Vernunft hören und sich für die logische Argumentation entscheiden. Die Sophismen der CDU/CSU-Fraktionen sollten dabei ignoriert werden. Bei diesem Leak handelt es sich aber um ein vorläufiges Dokument, welches noch nicht offiziell bestätigt wurde. Ob und wie es überarbeitet wird steht noch nicht fest, man arbeite allerdings weiter daran, heißt es von Seiten der Regierung.

Ein Beitrag von Simon Hanf

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6 Kommentare
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Ramon Dark
1 Jahr zuvor

Ohne Gleichsetzung mit Alkohol ist es keine richtige und gerechte Legalisierung!

Fred
1 Jahr zuvor

//Lauterbachs Haus stellte klar, dass ein am Mittwoch kursierendes Papier noch nicht das Eckpunktepapier sei. Dieses werde mit sechs anderen Ministerien erarbeitet, darunter das Agrar-, Innen- und das Justizressort. //

//Lauterbach will das Eckpunktepapier frühestens in zwei Wochen ins Kabinett geben. Dann soll es in Brüssel und Straßburg geprüft werden. Nur wenn das Konzept europarechtlich hält, wird es einen Gesetzentwurf geben.//

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/cannabis-besitz-von-20-gramm-soll-kuenftig-legal-sein-18397236.html

Die Stunde der Wahrheit naht !

buri_see_kaeo
1 Jahr zuvor

In die Tagesschau hat es die Meldung nicht geschafft, aber Auszüge von Komentaren in den deutschsprachigen Print-Medien gibt es:
https://www.ndr.de/nachrichten/info/podcast4700.html
In der EU ist die Säuferversorgungslobby in Gestalt der Marlene Mortler installiert, deren Blödgelaber gilt für Schwarzbraun als Befehl. Wie weit ist eine Legalisierungsdebatte in anderen EU-Ländern?, in den nichtdeutschen Ausgaben des HaJo ist die Diskussionsaktivität sehr gering.
mfG  fE

Heisenberg
1 Jahr zuvor

Das Thema wird wie üblich wieder zum einschlafen gebracht.Andere Themen schieben sich in den Vordergrund,außerdem mehren sich Prohibitionsmärchen.Die Knüppel zwischen den Beinen und die vielen Hürden tun ihr Übriges.

Haschberg
1 Jahr zuvor

Dass unser werter Herr Lauterbach als Gesundheitsminister nun doch Wort gehalten und wie versprochen im Oktober einen ersten Vorschlag unterbreitet hat, können wir ihm gar nicht hoch genug anrechnen. Schließlich ist er der Erste, der nach jahrzehntelangem Stillstand und beharrlicher Ignoranz aller Vorgängerregierungen seinen Kopf aus der Deckung wagt und in der eher konservativen EU etwas geradezu Revolutionäres versucht. Natürlich gibt es auch hierbei noch Verbesserungsbedarf. Das muss nun halt in den nächsten Monaten ausgehandelt und dann hoffentlich noch während dieser hoffnungsvollen Legislaturperiode realisiert werden. Der Gegendruck ist leider gewaltig, denn die ewig Gestrigen in den Oppositionsreihen werden nicht müde, ihren absrusen konsumentenfeindlichen Anachronismus gegen Hanfliebhaber auf Teufel komm raus am Leben zu erhalten. Da müssen wir uns wohl noch… Weiterlesen »

Rogg
1 Jahr zuvor

Naja…20 Gramm….das heißt man zieht zwei Pflanzen und wirft dann 3/4 davon weg damit man sich nicht strafbar macht…??? Kapiere ich nicht…
Zu kaufen gibt’s dann auch nur 15% iges Gras…???
Keine Hasch-Delikatessen aus dem Ausland…???
Kein Libanesen, Afghane etc…??? Also doch wieder Schwarzhandelförderung oder Amsterdam Tourismus.. ??? Chaos und Unfähigkeit trotz mannigfaltiger Beratung….Deutsche Politiker…ik lach mir blöde …