Freitag, 25. Oktober 2019

Freie Fahrt für einen Cannabispatienten

Urteil spricht einem Fliesenleger den Führerschein zu

Cannabis
Grafik: marker


Erst in diesem Jahr hat man in Deutschland einen klitzekleinen Schritt vorwärts getätigt, was die Behandlung von Autofahrern betrifft, die mit THC im Blut von der Staatsmacht kontrolliert werden. Während der Führerschein noch vor dem 11.04.2019 bei den geringsten Mengen von einem Nanogramm direkt eingezogen wurde, änderte eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig diesen Umstand und verschaffte Personen, die erstmalig unter der Wirkung von Cannabis ein Kraftfahrzeug geführt haben, ein kleines bisschen Erleichterung. Jetzt wurde erneut mit einem Urteil über den Konsum von Cannabis eine Grenze durchbrochen, die es in Deutschland zuvor stets aufrecht zu erhalten gab. Ein gegen den Rhein-Kreis-Neuss gesprochenes Urteil verpflichtet die Gemeinde, einem mit dem Auto arbeitendem Handwerker und Medizinalhanfnutzer erneut den Führerschein auszustellen. Freie Fahrt für einen Cannabispatienten.

Ein 35-jähriger Fliesenleger, der seit Jahren an starken Rückenschmerzen leidet und daher Cannabis konsumierte, war 2015 in einen Unfall verwickelt, weshalb ihm die Behörden trotz seines nachträglich erlangtem Status als Cannabispatient, den Führerschein entzogen. Da sich die Stadt jedoch weigerte ihm seine Fahrerlaubnis nach einer darauffolgenden Beantragung aufgrund von Zweifeln an dessen Fahrtüchtigkeit zurückzugeben, klagte der Handwerker vor Gericht. Jetzt urteilte das Gericht, nachdem sich der Mann einer medizinisch-psychologischen Untersuchung erfolgreich stellte, dass ihm sein Führerschein erneut ausgestellt werden müsse, da er laut Gutachter trotz des ständig im Blut nachzuweisenden Wirkstoffes der Cannabismedizin nicht eingeschränkt wäre. Seine Reaktionen wären normal, seine Psyche sei nicht beeinträchtigt, und er zeige sich im Gebrauch verantwortlich, stellte man bei der Überprüfung fest. Am Donnerstag wurde daher seitens des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes erstmalig in Deutschland einem Cannabispatienten das Recht auf seinen Führerschein und der Gebrauch des Fahrzeuges zugesprochen. Der aufgrund der Einnahme seiner natürlichen Medizin nun schmerzfreie Fliesenleger erhält neben der Option sogar Lastwagen zu fahren, auch die Möglichkeit an seinem Plan festzuhalten und nun seinen Meister zu machen.

Ein Freibrief für Cannabispatienten stelle das Urteil aber nicht dar, weil es sich laut Richter Dr.Stuttmann um „juristisches Neuland“ handle und bei vergleichbaren Fällen individuell geprüft werden müsse, inwieweit die Fahrtauglichkeit bei einem Medizinalhanfnutzer gewährleistet wäre. Solange sich die Einnahme der Medizin jedoch nicht schädlich auf Körper und Geist auswirke, müssten Behörden aber die Fahrerlaubnis erteilen. Das besagt das erste Urteil eines Hauptsacheverfahrens im Umgang mit medizinischen Cannabis in diesem Zusammenhang.

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6 Kommentare
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Krake
4 Jahre zuvor

Das, daß kein Freifahrtsschein ist, dürfte hinsichtlich bekannt sein!!!!! Das, daß jedoch ein URKNALL URTEIL ist dürfte ja hinsichtlich bekannt sein!!!!!! Wird Zeit…

Legalize Cannabis Germany
4 Jahre zuvor

“Da sich die Stadt jedoch weigerte ihm seine Fahrerlaubnis nach einer darauffolgenden Beantragung aufgrund von Zweifeln an dessen Fahrtüchtigkeit zurückzugeben, klagte der Handwerker vor Gericht. Jetzt urteilte das Gericht, nachdem sich der Mann einer medizinisch-psychologischen Untersuchung erfolgreich stellte, dass ihm sein Führerschein erneut ausgestellt werden müsse, da er laut Gutachter trotz des ständig im Blut nachzuweisenden Wirkstoffes der Cannabis Medizin nicht eingeschränkt wäre” Deutschland…. Du bist einfach so unglaublich lächerlich… Lasst die Menschen doch mal in Ruhe, die privat Cannabis konsumieren wollen. Was soll der Sche**. Ständig werden Cannabis Konsumenten gehänselt, von Beamten… Es ist echt schade! Kann mal wieder nur den Kopfschütteln. Auch wenn das hier natürlich mal eine schöne Nachricht ist. Aber das sollte soweit ja gar nicht… Weiterlesen »

Fred
4 Jahre zuvor

Macht einfach einen vernünftigen Grenzwert für alle, und gut ist. Kann doch nicht so schwer

Krake
4 Jahre zuvor

Der Urknall scheint entlich auch bei der CDU/CSU angekommen zu sein!!!! Mai….
Legalize it !!

R. Maestro
4 Jahre zuvor

Eine zumindest einigermassen vernünftige Entscheidung. Die Prohibitionsnarren:Wollt ihr Säcke wirklich, dass das Zimmer eurer Kinder/Jugendlichen gefilzt wird? Komplett, bei Bedarf mit Hund? Mit der Kripo? Das ganze Haus? Im Schlafzimmer evtl. Pariser oder ein Dildo, das wird man alles finden.Ihr habt kein Privatleben mehr, es gehört mittlerweile den Ermittlungsbehörden.Wenn man noch Respekt vor dem eigenen Nachwuchs hätte, würde man der heutigen Drogenpolitik nicht nach dem Maul stehen! Sarkasmus: Prohibitionsnarren, schickt euch/eurem Nachwuchs, bei dem kleinsten Verdacht die Bullen, äh,  Cops ins Haus, ggf. die Kripo, macht euch und eurem Nachwuchs das Privatleben kaputt.Und evtl. altersgemässe Beschwerden eurer Eltern, welche sich durch die “heilige” Schulmedizin nicht beheben lassen, zeigt sie an!Zerstört ihren Lebensabend. Ende, Sarkasmus. Ihr Judasse.Realität: Was jeder Prohibitionistenarsch fordert,… Weiterlesen »

Geld aus dem Nichts
4 Jahre zuvor

Schließlich steht ja im Grundgesetz das Privatsphäre ein Grundrecht ist . Wenn nicht in der eigenen Wohnung ,dann wenigstens im Auto auf der Deutschen Autobahn . . In den Meisten Bundesdeutschen Mietwohnungen existiert keine Privatsphäre und somit keine Demokratie . Privatsphäre bezeichnet den nichtöffentlichen Bereich, in dem ein Mensch unbehelligt von äußeren Einflüssen sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wahrnimmt. … . Wenn über 50 % der BRD Bürger , in der eigenen Wohnung ,keine Privatsphäre besitzen , dann kann man nicht behaupten , es gäbe für alle BRD Bürger gleiche Bedingungen ,in Bezug ,auf Nutzung Demokratischer Rechte . “Ohne Privatsphäre keine Demokratie .” In Deutschland können demokratische rechte nicht , gleichberechtigt ,von allen Bürgern genutzt werden . Dafür… Weiterlesen »