Freitag, 12. April 2019

Urteil: Kein Führerscheinentzug bei erstmaligem Vergehen

Bundesverwaltungsgericht urteilt über die Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum.

Cannabis
Grafik: marker


Mit Cannabis und dem Besitz eines Führerscheins haben Nutzer des grünen Krautes leider ein gehöriges Problem. Nicht etwa, weil der gelegentliche Konsum zu unkontrollierten Rauschfahrten führt, sondern weil die Gesetzeslage gegenüber Kiffern besonders streng ist. Nun hat es sich am gestrigen Tag aber ergeben, dass ein kleiner Hoffnungsschimmer durch die in Deutschland bestehende Wolkendecke scheint, da sich in Leipzig das Bundesverwaltungsgericht mit einem Urteil ein wenig der Realität anzunähern versuchte. Die dort getroffene Entscheidung, dass kein Führerscheinentzug mehr bei erstmaligem Vergehen zwingend notwendig wird, bewertet auch der Deutsche Hanfverband als sichtbaren Fortschritt in Führerscheinfragen. Eine Pressemitteilung des DHV gibt über die genauen Veränderungen bezüglich der Fahrerlaubnisbehörde und Cannabiskonsum etwas Auskunft:

Kein Führerscheinentzug bei erstmaligem Vergehen

Pressemitteilung des Deutschen Hanfverbands vom 11.04.2019

Heute urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum und erstmaligem Verkehrsverstoß. Dem Urteil voran gingen unterschiedliche Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sowie des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens, bei denen die Kläger gegen die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis klagten. Der Deutsche Hanfverband kritisiert den unterschiedlichen Umgang mit Alkohol- und Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr grundsätzlich. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte entschieden, dass der Führerscheinentzug bei einem gelegentlichen Cannabiskonsumenten nach einer erstmaligen, als Ordnungswidrigkeit geahndeten Fahrt nicht rechtens sei. Das Oberverwaltungsgericht Münster war der Auffassung, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis bei einem Kläger zu Recht auf der Grundlage von § 11 Abs. 7 FeV erfolgt sei.

Nun urteilte das Bundesverwaltungsgericht und schloss sich der Rechtsauffassung des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs an. Das Gericht teilte mit, “dass die Fahrerlaubnisbehörde bei einem gelegentlichen Konsumenten von Cannabis, der erstmals unter der Wirkung von Cannabis ein Kraftfahrzeug geführt hat, in der Regel nicht ohne weitere Aufklärung von fehlender Fahreignung ausgehen und ihm unmittelbar die Fahrerlaubnis entziehen darf”, so das Bundesverwaltungsgericht in seiner Pressemitteilung.

Dass Cannabiskonsumenten nach einer erstmaligen Fahrt unter Cannabiseinfluss nicht mehr sofort der Führerschein entzogen werden kann, sondern zunächst eine MPU anzuordnen ist, sieht der Deutsche Hanfverband als ersten kleinen Schritt in die richtige Richtung. Allerdings ist dies immer noch eine härtere Behandlung im Vergleich zu Alkoholkonsumenten, obwohl Cannabis eine geringere Erhöhung des Unfallrisikos mit sich bringt. Zudem ist der Grenzwert für THC im Straßenverkehr in Deutschland so niedrig angesetzt, dass auch bei völlig nüchternen Fahrern eine Drogenfahrt unterstellt wird. Bei Alkoholverstößen gibt es eine wohlkalkulierte Sanktionsspirale zur Erziehung der Verkehrsteilnehmer. Erst nach mehrmaliger Fahrt über 0,5 Promille wird die grundsätzliche Fahreignung überprüft. Diese Sanktionsspirale läuft ins Leere, wenn bei Cannabiskonsumenten schon der erste Verstoß zu einer grundsätzlichen Überprüfung führt. „Dieses Urteil ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir fordern allerdings eine grundsätzliche Gleichbehandlung von Alkohol- und Cannabiskonsumenten im Führerscheinrecht und die Einführung eines realistischen THC-Grenzwertes, der sich an einer möglichen Verkehrsgefährdung orientiert und nicht zur Bestrafung nüchterner Verkehrsteilnehmer führt“, so DHV-Geschäftsführer Georg Wurth nach der Urteilsverkündung.


Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen Georg Wurth unter kontakt@hanfverband.de und 030-44716653 gerne zur Verfügung.


Über den Deutschen Hanfverband

Der im Mai 2002 gegründete Deutsche Hanfverband ist die größte Interessenvertretung für die Legalisierung von Cannabis in Deutschland. Geschäftsführer Georg Wurth und acht feste Mitarbeiter arbeiten täglich daran, das sinnlose, ungerechte und für die ganze Gesellschaft schädliche Hanfverbot zu überwinden. Ein integraler Bestandteil dabei sind auch die 15 selbst organisierten DHV-Ortsgruppen in ganz Deutschland und eine Vielzahl ehrenamtlicher Helfer.


Von Gesprächen mit Politikern und Journalisten über Vorträge, Events, Onlinearbeit und kleine Aktionen bis hin zu großen Werbekampagnen mit sechsstelligen Budgets reicht die Arbeit des DHV, der aus Effizienzgründen nicht als Verein, sondern als Firma organisiert ist.

Mehr über den Deutschen Hanfverband erfahren Sie hier: https://hanfverband.de/dhv/wer-wir-sindwas-wir-wollen

Quelle: DHV – Deutscher Hanfverband

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Schnelles Login:

8 Kommentare
Ältester
Neuster Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare zeigen
Rainer Sikora
4 Jahre zuvor

Ist das jetzt eine positive Veränderung?Kommt man als Kiffer,ob gelegentlich oder wie auch immer,wieder zu einem sicheren Führerschein?Da braucht es wohl noch einiges an Veränderungen.In anderen Ländern braucht man sich in diesem Zusammenhang nicht so viele Sorgen machen.Die hatten halt auch keinen Hitler,mit allen daraus gewachsenen Folgen.

jim
4 Jahre zuvor

Nichts anderes als “Kunden” schneller an die MPU zu vermitteln.

Die wahre Schweinerei ist, dass man den Lappen erst nach 15 Jahren
wieder erhält, sofern man sich weigert nach dem Führerscheinentzug
eine MPU zu machen. An diesem Rädchen muss gedreht werden.

! ! ! 15 Jahre ! ! !

Der Rest ist Schweigen.

Otto Normal
4 Jahre zuvor

Ja die Richter der unteren Instanz hatten das auch völlig falsch gemacht, anscheinend waren die noch nicht so richtig in die praktische Umsetzung des Prohibitionsverbrechens und wie die dazugehörige Prohibitionsindustrie die Gewinne durch Zuführung der Opfer mit Hilfe der Justiz ihre Profite generiert, eingewiesen worden. Aber gottseidank hat das Oberste Gericht denen der unteren Ebene nun mal richtig erklärt wie das geht und das ganze so nett verpackt das sich sogar die Cannabiscommunity darüber freut, ohne eigentlich zu wissen welche genauen Konsequenzen sich aus der Auslegung des Urteils ergeben Das Urteil besagt nur das dem Opfer erst einmal einige tausend Euro für die erste MPU aus der Tasche gezogen werden, bevor man ihm dann aufgrund des von vornherein feststehenden Ergebnis… Weiterlesen »

R. Maestro
4 Jahre zuvor

Es klingt ja positiv.
Da es in Deutschland kein Gesetz gibt, welches freier in seiner Auslegung ist, als unser Drogengesetz, kann man jetzt bereits von Schönfärberei ausgehen.
Eine Verarschung, Veräppelung, welche mit dem dahin geschissenen Gesetz vom 10.03.2017
auf gleicher Höhe steht.

trallalla
4 Jahre zuvor

Wo ist der erfolg, wenn man trotzdem zur MPU muss? Das ist doch ein Witz. Hanf hat nicht diese Negativen Eigenschaften auf die Fahreignung. Wo sind die Reaktionstests? Wo ist der Beweis, das man dadurch schlechter fährt. Ich würde jederzeit sofort bei einer Studie dazu mitmachen. Gibts sowas nicht? Gebt das Hanf frei! Vollständig. Es reicht!

Huhu
4 Jahre zuvor

Vor 20 Jahren MPU. Heute MPU. Wo ist der Unterschied? Wo ist der Erfolg?

Cannabis = Pflanze
4 Jahre zuvor

Gelbe Westen an und auf die Straßen. Anders funktioniert es nicht.

Manu
4 Jahre zuvor

Ich musste letztes jahr im November meinen Führerschein abgeben, aber bis jetzt kam nichts mehr(also hatte auch keine Verhandlung). Kann ich dann meinen Führerschein jetzt einfach zurückfordern?