Dienstag, 7. Mai 2024

125 Menschen aus Haft entlassen

Cannabis

125 Menschen aus Haft entlassen nach dem in Kraft treten des Gesetzes zur Cannabislegalisierung. Dies berichtet die FAZ.

Cannabis ist legal, damit auch die Amnestie mit den Menschen, die wegen gewaltfreien Cannabisdelikten verurteilt wurden. Bislang wurden 125 Menschen aus der Haft entlassen, da diese Taten keine Straftaten mehr sind. Aus Bayern gab es 24 Haftentlassungen, in Rheinland-Pfalz 13 und in Niedersachsen zwei. In Nordrhein-Westfalen gab es nur Zahlen für den Bereich der Generalstaatsanwaltschaft Hamm, dort wurden sogar 50 Menschen aus der Haft entlassen. Die Zahlen könnten bundesweit noch steigen. Bundesweit wurden bisher rund 216.000 Verfahren geprüft, 10.000 Verfahren stehen noch aus. Aus Baden-Württemberg heißt es, dass eine Prüfung bei den Staatsanwaltschaften 15 – 60 Minuten pro Akte dauert. Einige Bundesländer haben sich zuvor noch über die Schwierigkeit von sogenannten “Mischfällen” beschwert. Darunter sind Fälle gemeint, bei denen der Verstoß gegen das Cannabis-Gesetz nur einen Teil der Gesetzeswidrigkeiten ausmache. Einfach die Prohibition komplett zu beenden scheint keine sinnvolle Option zu sein. Bislang wurden über 1900 in Schleswig-Holstein Verfahren überprüft. 

Ein Beitrag von Simon Hanf

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3 Kommentare
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Fred
12 Tage zuvor

Einen Monat nach der Teillegalisierung ist das Thema bis auf ein paar Prozent noch zu prüfender Fälle erledigt.
Wie waren noch die Schlagzeilen Anfang April. ” Monatelange Arbeit ” , ” Überlastete Justiz ” usw.

Da kam man offensuchtlich nicht mit einer Veränderung klar, und hat das Verhalten bockiger Kinder an den Tag gelegt.

Ali
12 Tage zuvor

Speziell in Bayern werden die Verantwortlichen abkotzen. Der Stuhl soll dem konservativen Gesindel ganz langsam aus dem großen Maul kriechen!

Ramon Dark
9 Tage zuvor

Findet eigentlich auch eine Rehabilitation derjenigen Personen statt, die wegen der jetzt aktuell legalen Besitzmengen eine Geldstrafe bezahlt oder abgesessen haben? Diese werden ansonsten gegenüber den anderen Fällen benachteiligt. Ausserdem wäre zusätzlich zur Rehabilitierung eine Rückgabe der beschlagnahmten Ware angesagt. In den Asservatenkammern dürften sich dazu noch genügend unvernichtete Naturalien befinden.