Montag, 19. August 2019

Cannabis-Konsument entzieht sich japanischer Justiz durch Flucht

Die Cannabis-Prohibition in Japan ist eine Erfolgsgeschichte – und zugleich eine Warnung an alle Ausländer, die nächstes Jahr die Olympischen Sommerspiele in Tokio besuchen

 

 

Sadhu van Hemp

 

 

Japan ist ein Paradies für Menschen, die es gerne etwas weniger demokratisch und freizügig, dafür aber hübsch konform und untertänig mögen. Im letzten Kaiserreich der Welt herrschen noch preußische Tugenden – und dazu zählen vor allem Gehorsam, Pünktlichkeit, Ordnung und Fleiß. Japaner zu sein ist kein Vergnügen, sondern Ehre und Pflicht – also eine Bürde. So wird im „Land der aufgehenden Sonne“ nicht gefaulenzt wie in Sachsen-Anhalt, sondern geschubbert bis zum Umfallen. Japaner verzichten freiwillig auf ihren Urlaub, streiken nicht für mehr Lohn und feiern nur dann krank, wenn sie nach einem missglückten Suizidversuch auf der Intensivstation im Koma liegen.

 

Die Menschen in Japan sind fraglos strapazierfähig in Sachen Selbstkasteiung. Gutes Beispiel dafür ist das Cannabis-Verbot, das in der Parlamentarischen Erbmonarchie wie in keinem anderen Land der Erde durchgesetzt wird – und das mit nachhaltigem Erfolg, ohne gleich zu morden. Japan hat (noch) kein Cannabis-Problem, und Stimmen, die eine Freigabe fordern, sind kaum zu vernehmen. Der Genuss von Marihuana und Haschisch ist höchst anstößig in der hochentwickelten Industrienation im Pazifik – geradeso wie in den abgeschiedenen Tälern der bayerischen Provinz. Wer mit einem Haschkrümel erwischt wird, hat in Japan gute Chancen, für dieses Verbrechen mit bis zu fünf Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe in einer Höhe von bis zu zwei Millionen Yen zur Rechenschaft gezogen zu werden. Überdies erleidet der Delinquent durch das Strafverfahren einen Gesichtsverlust, der erhebliche Kollateralschäden im sozialen Umfeld anrichtet. Für Personen des öffentlichen Lebens bedeutet eine Verurteilung wegen des Verstoßes gegen das Cannabis-Kontrollgesetz nicht selten das Karriere-Aus.

 

Dieses Damoklesschwert schwang über dem Kopf eines Ausländers, der im März in Tokio wegen Cannabis-Besitzes verhaftet wurde. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden handelt es sich bei dem Mann um einen vietnamesischen Staatsangehörigen, der bei seiner Einreise nach Japan einen Aufenthaltsstatus erhalten hatte und in der Präfektur Saitama gemeldet war. Der Beschuldigte räumte die ihm zu Last gelegte Straftat weitgehend ein und wurde aus der Untersuchungshaft entlassen.

Doch zum Leidwesen des zuständigen Gerichts gab es Mitte Mai ein Problem: Die Anklageschrift konnte dem Beschuldigten nicht zugestellt werden, da er es vorgezogen hatte, sich aus Japan zu verziehen.

 

An sich ist das keine große Sache – für nicht-japanische Verhältnisse. Unauffindbare Angeklagte sind in Deutschlands Gerichten gang und gäbe – und manchmal auch gerne gesehen, wenn es sich um ausländische Straftäter handelt. Öffentliches Interesse herrscht erst dann, wenn richtig harte Jungs und Mädels abgängig sind und noch größeres Unheil droht.

Nicht so im viertgrößten Inselstaat der Welt. Dort herrscht helle Aufregung, wenn sich ein Cannabis-Verbrecher dank der Fehleinschätzung eines Untersuchungsrichters aus dem Staub macht. Für die japanische Presse ist das ein Justizskandal, und die Schuldfrage muss geklärt werden. Vorausgegangen war der Antrag der Staatsanwaltschaft, den ertappten Cannabis-Konsumenten in Untersuchungshaft zu nehmen. Dieser Antrag wurde abgelehnt, worauf postwendend Beschwerde eingelegt wurde, da Fluchtgefahr bestünde. Doch auch dieser Antrag wurde verworfen und der Mann kam auf freien Fuß – mit dem Versprechen, bei der Gerichtsverhandlung zu erscheinen.

 

Nachdem der Beschuldigte untergetaucht war, bemühte sich das Gericht vergeblich, den Aufenthaltsort ausfindig zu machen, um die Vorladung ordnungsgemäß zuzustellen. Schließlich kam jener unheilvolle Tag, der dank medialer Begleitung zum Gesichtsverlust der Versager im Tokioer Amtsgericht führte. Am 19. Juli musste das Strafverfahren gegen den flüchtigen Ausländer eingestellt werden, da die Anklageschrift nicht innerhalb von zwei Monaten dem Angeklagten zugestellt werden konnte. Die Schmach ist groß – zum Wohlgefallen der Medien, die den Skandal weidlich ausschlachten.

 

Doch trotz aller Zuversicht der Japaner, dass der Kelch der Cannabis-Legalisierung an ihnen vorbeigeht, die Zeichen stehen auf Sturm. Zwar schwankt die Zahl der jährlich registrierten Cannabis-Straftaten seit Jahren stabil zwischen 1.500 und 3.000 bei 126 Millionen Einwohnern, doch neueste Erhebungen zeigen, dass immer mehr junge Menschen Cannabis aufgeschlossen gegenüberstehen und die schöne Statistik in den nächsten Jahren verderben werden. Doch der hohe Preis von rund 50,00 Euro pro Gramm lässt erahnen, welch weiten Weg die Hänflinge in Japan noch zu gehen haben. Zumal das Kaiserreich noch weit davon entfernt ist, zumindest den medizinischen Nutzen der Hanfpflanze anzuerkennen.

 

Für Japan ist in Sachen Hanf alles gut, wie es ist. Etwas besorgt schaut die Regierung allerdings auf die Olympischen Spiele 2020, wenn die Welt zu Gast ist und auf die harte japanische Drogengesetzgebung trifft. Das Olympische Komitee Japans verweist deshalb schon mal vorab darauf, dass während der Spiele keine Toleranz hinsichtlich des Cannabis-Verbots zu erwarten ist. Ausländische Besucher sollten sich also gut überlegen, ob sie nicht besser auf den Genuss verzichten.

 

 

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4 Kommentare
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Ralf
4 Jahre zuvor

Wir haben ja die Welt weite Uniformsolidarität mit Interpol. Da werden sie diesen schlimmen Haschkonsumverbrecher schon noch kriegen, koste es was es wolle!

Harald
4 Jahre zuvor

Was für eine verlogene Wichstruppe. Cannabis verbieten, aber radioaktives Wasser von Fukushima ins Meer laufen lassen. Wo ist denn euer angeblicher Stolz geblieben ihr unedlen Samurai?

Georg Elser
4 Jahre zuvor

Auch wenn diese Ehrlosen Zustände , im Land der aufgehenden Sonne , auf , das Japanische Alkoholproblem , zurückzuführen sind , eignet es sich nicht um diese zu entschuldigen .
Nicht nur Japan braucht unbedingt Hilfe , im Kampf gegen die Alkoholmafia .
“Bei einem Alkoholentzug wird der Alkohol abgesetzt. Dabei können sehr heftige bis lebensbedrohliche Entzugserscheinungen auftreten, … “

FU Kushima
4 Jahre zuvor

Man sollte sih besser überlegen, ob man überhaupt nach Japan fähr, für so einen Kommerzscheiß.
Aufs Ganja sei da mal geschissen, die sind auch sonst judikativ recht durchgeschüsselt.