Mittwoch, 4. Juli 2018

Cannabisaktien bleiben in Deutschland legal

 

Der Handel mit Weed an der Börse geht regulär klar.

 

 

Es ist schon etwas unterhaltsam, sieht man die Geschwindigkeiten mancher Entwicklungen, die diese durch genügend Rückhalt in gewissen Kreisen erzielen können. Erst am 26.06.2018 schwappte die Meldung aus Luxemburg, dass der Handel mit Cannabisaktien über die Deutsche-Börse-Tochter Clearstream zum 29. September eingestellt werden müsse, da Marihuana in der luxemburgischen Heimat des Wertpapierzentralverwahrers nicht legal sei. Nur zwei Tage später – am 28.06.2018 – unterzeichnete daraufhin das Parlament in Luxemburg eine Gesetzesnovelle, welche den Weg für den legalen Einsatz von medizinischem Marihuana freimacht. Aufgrund dieses sprunghaften politischen Fortschritts ist jetzt natürlich sofort aufseiten der am Finanzmarkt interessierten Börsianer gehandelt und eine direkte Entwarnung für Anleger ausgesprochen worden: Cannabisaktien bleiben in Deutschland legal.

 

Das globale Milliardengeschäft mit dem Gras ist mittlerweile wohl ein gesamteuropäisches Phänomen und daher für einen gewissen Teil der mit Aktienhandel beschäftigten Bevölkerung auch ein unverzichtbares Betätigungsfeld. Wirtschaftsnachrichtenportale beschäftigen sich nahezu täglich mit den frohen Botschaften aus den liberalen Landschaften unseres Planeten, in denen mit legalem Gras teils schon mehr Umsatz erwirtschaftet wird als mit berauschenden Traubenweinen. So konnte sich schon jeder Schelm sofort etwas Böses denken, als die Folgenachrichten aus Luxemburg nach Deutschland kamen, die nach dem groß angekündigten Handelsverbot von Cannabisaktien über die dortige Freigabe von Cannabismedikamenten berichteten. Diese Entwicklung hat nun tatsächlich direkt zur Folge, dass der in Luxemburg ansässige Wertpapierverwahrer Clearstream die Möglichkeit besitzt, deutsche Börsianer weiterhin mit den Aktien verschiedener im Cannabusiness beschäftigter Firmen zu versorgen.

 

Da die Nutzung von Cannabis als Medizin nun in Luxemburg legal wäre, könne man jetzt auch mit den in diesem Spektrum beheimateten Konzernen problemlos weiter agieren. Unklar wäre nach diesem nicht mehr ganz erst zu nehmenden Hin und Her, inwieweit sich der Status eines Unternehmens verändere, würde es nicht nur mit medizinischen Gütern aus dem Garten Mutter Naturs Geschäfte machen, sondern auch in den wenigen US-Bundesstaaten berauschendes Gras verticken, in denen Cannabis für Erwachsene zu Genusszwecken erlaubt ist. Jene Unternehmen würden von der luxemburgischen Deutsche-Börse-Tocher Clearstream dann wohl wieder doch vom deutschen Aktienmarkt ausgeschlossen.

 

Healer or dealer – that’s the big question now.

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1 Kommentar
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5 Jahre zuvor

Unten im link mal ein paar nützliche Zusatzinfos.
https://www.centwert.de/lagerstellenwechsel-von-cannabisaktien-wie-helfen-die-banken/
Sollte also handelbar bleiben.