Samstag, 4. Juni 2016

Gerichtsspruch wider die Natur

 

Hanfbauer zum dritten Mal vor Gericht.

 

Artwork by mark marker
Artwork by mark marker

 

Seit 2005 baut ein heute 48-jähriger Schweizer Bauer Industriehanf als Nischenprodukt auf seinem Hof an. Nun verurteilte ihn das Kantonsgericht St. Gallen zum dritten Mal wegen Anbau illegalen Drogenhanfs.
Eigentlich habe der Bauer aus Toggenburg seine aktuelle Ernte zur Eistee-Produktion verkaufen wollen, doch erhöhte THC-Werte ließen dieses Vorhaben nun platzen. Es folgte ein Gerichtsspruch wider die Natur.

 

Anstatt einen THC-Gehalt von unter 1,0 % Prozent in den angebauten Marihuanapflanzen vorzufinden, habe die Polizei bei Messungen der Ernte aus 2014 THC-Mengen von bis zu 3,2 % Prozent ermitteln können.
Aus diesem Grund werde nun die gesamte Ernte vernichtet und der Bauer muss eine Strafe von 60 Tagessätzen á 10 Franken akzeptieren. Da jedoch schon einmal ähnliche Vorkommnisse auf dem Hof des Landwirtes in der Vergangenheit stattfanden, würde eine frühere Strafe von 120 Tagen zum selben Strafsatz vollzogen.

 

Unter dem Protest, dass er keinen Drogenhanf anbauen würde, verlangte der Beschuldigte eine Verarbeitung der 150 kg Kilogramm Ernte unter behördlicher Aufsicht. Die nun geplante Vernichtung des Naturproduktes koste den Verurteilten dieselbe Menge Geld, die nun zusätzlich für die Gerichtskosten anfallen würden.
Als Betäubungsmittel sei sein Industriehanf nicht zu gebrauchen, unterstreicht der Produzent dabei und verweist auf die niedrigen THC-Werte (0,7 %) der Ursprungspflanzen, von denen das Saatgut stammte.

 

Übersehen haben anscheinend Gerichte, Polizei wie beteiligte Hanfbauern, dass natürlich gedeihende und sich fortpflanzende Faserhanfgewächse von Generation zu Generation ihre künstlich geschaffenen THC-Produktionsbremsen ablegen und langsam zurück zu biologisch sinnvollen Maßen zurückkehren wollen.

 

Der betroffene Schweizer Landwirt überlegt sich nun jedenfalls genauer, ob er in Zukunft ähnliche Risiken erneut eingehen möchte. Ein weiteres Strafverfahren – wegen Gewächshauspflanzen mit einem THC-Wert von 2,7 % Prozent – stünde dazu auch noch aus.

 

Potentes Marihuana erreicht ungefähr den acht- bis zehnfachen Wert dieser Messungen.
Handel mit derart minderwertigem Rauschhanf hätte auf dem Schwarzmarkt wohl für größere Probleme gesorgt.

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4 Kommentare
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Ferdinand
8 Jahre zuvor

Das heißt wider der Natur. Berliner Deutsch watt? 😉 Macht aber einen schlechten Eindruck.

underground-grower
8 Jahre zuvor

auf sowat können nur beamtenfuzzis kommen…und 150kg von watt? Bio-öl?

AHAAAHA

Jayhan
8 Jahre zuvor

Der Bauer wolte die Ätherische Öle für den Hanf Ice Tee gewinnen. Nach der destillation ist in der Pflanze das komplette THC noch vorhanden und könnte zur gewinnung von Hartz oder anderem misbraucht werden. Ich bin ein Freund von Marihuana und finde auser den Schlümpfen kommt niemand auf solche Ideen!
In St.Gallen / Rheintal gibt es ab und zu solche Industriefelder und höre das zum ersten mal. Danke hanfjournal! Für die News aus der Region!