Freitag, 27. November 2015

Tötung des Hanfpapsts war keine Notwehr

 

Haupttäter zu 13 Jahre Haft verurteilt

 

Bild: Freeimages / Troy Stoi
Bild: Freeimages / Troy Stoi

 

Der Künstler Martin Robert Frommherz-San Dio war bekennender Kiffer und Hanfaktivist in seiner Heimatstadt Winterthur und verkaufte zudem verbotenerweise Cannabis. Frommherz war allgemein unter der Bezeichnung ‘Hanfpapst’ bekannt und nutzte die Kunst als Form des friedlichen Widerstands. Doch im Mai 2014 wurde ihm seine illegale Nebeneinkunft zum Verhängnis. Damals hatten vier junge Männer beschlossen ihm seine Cannabis-Vorräte zu klauen. Der Haupttäter setzte Frommherz mit Pfefferspray außer Gefecht als dieser die Tür öffnete. Er prügelte daraufhin auf den 53-Jährigen ein. Als Frommherz zu Boden ging trat der Täter auf ihn ein und würgte ihn. Der Hanfpapst verstarb 15 Stunden später auf Grund eines Schädelbruchs.

 

Das Bezirksgericht Winterthur hat gestern den Hauptangeklagten wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Dies sind zwei Jahre mehr als der Staatsanwalt Michael Scherrer gefordert hatte. Der Angeklagte soll zum Tatzeitpunkt bekifft gewesen sein und beteuerte aus Notwehr gehandelt zu haben, weil er sich von Frommherz bedroht gefühlt hatte, als dieser sich nach der Pfeffersprayattake mit einer Schere zur Wehr setzte. Des Gericht sah jedoch den Tatbestand der vorsätztlichen Tötung gegeben. Auch der Mittäter wurde  zu einer bedingten Haftstrafe von 21 Monaten wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt. Zwar war der junge Mann zum Tatzeitpunkt nicht in der Wohnung von Frommherz gewesen, doch hatte er nicht den Notdienst allarmiert, als ihm der Täter die Handyaufnahmen des schwerverletzten Mannes zeigte.

 

 

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3 Kommentare
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X-KIFFER
8 Jahre zuvor

Bekifft gewesen zu sein und dann so aggressiv einen Mensch zu töten paßt nicht zusammen. Ist eine Notlüge. Ich hätte ihn wegen Mord lebenslang weggeschlossen. Aber das Opfer war eben auch ein “Staatsfeind” in den Augen des Richters. Da kommt man dann schonmal mit Totschlag davon.

Lars Rogg
8 Jahre zuvor

Wie kann man jemanden bei einem Überfall grausam töten und dann auf Notwehr plädieren, weil sich dieser gewehrt hat ?? Was für ein charakterloses ARSCHLOCH !!!
Zu feige oder zu faul oder zu unfähig sich sein eigenes Zeug anzubauen und dann andere um ihre Ernte bringen. Sich so beängstigend dämlich anzustellen, dass dabei einer auf der Strecke bleibt zeugt von unglaublicher Dummheit und Gier. Anstatt zu warten bis der Eigentümer ausser Haus ist um dann ohne Gefahr oder ohne auf Widerstand zu stoßen sein verwerfliches Vorhaben umzusetzen, zeugt nicht mal ansatzweise von planvollem Verhalten, sondern ausschliesslich von ekelhafter, unkontrollierter Gier. Und das alles wegen Gras ?? Hoffentlich wird der im Knast auseinander genommen !!!

M. Nice
8 Jahre zuvor

“Das Bezirksgericht Winterthur hat gestern den Hauptangeklagten wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Dies sind zwei Jahre mehr als der Staatsanwalt Michael Scherrer gefordert hatte.”

Wäre der Mörder kein Mörder, sondern wegen Drogen angeklagt worden, hätte der Staatsanwalt 15 Jahre und nicht 11 Jahre gefordert.