Sonntag, 3. Oktober 2021

Zwei Männer versuchten CBD-Pflanzen zu klauen


Zwei Männer wurden beim Klau von CBD-Pflanzen erwischt

Cannabis
Bild: Freeimages / Christian Kitazume


Österreich/Saalfelden – Am Mittwochabend versuchten zwei Männer aus einem Schrebergarten CBD-Pflanzen zu klauen. Hierbei handelte es sich um gewerblich angebaute Pflanzen. Die beiden Diebe wurden von einer Wildkamera aufgezeichnet. Auch wurde beim Klau ein akustisches Signal ausgelöst, woraufhin die Polizei gerufen wurde. Die Beamten erwischten den einen der Männer in einem Busch am See versteckt. Die Astschere wurde beschlagnahmt. Als die beiden über den Zaun kletterten, wurde der Alarm ausgelöst, erklärte der Mann der Polizei gegenüber und gestand seine Tat. Nach dem zweiten Verbrecher wird noch gesucht und beide werden bei der Staatsanwaltschaft Salzburg zur Anzeige gebracht.

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6 Kommentare
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Rainer
2 Jahre zuvor

Wenn die das verkauft hätten.CBDgift bei Kindern,wie schrecklich.

Ramon Dark
2 Jahre zuvor

Parallel dazu klaut die faschistoide und konzernhörige Justiz in z.B.Deutschland wahllos CBD-Produkte aller Art(bevorzugt bei kleinen Unternehmen und Hanfläden) um unliebsame potenzielle Konkurrenz von Pharma- und Chemieriesen auszuschalten. Das entspricht nicht einmal den Gesetzen des heiliggesprochen freien Marktes, der ja angeblich möglichst ohne staatliche Einflüsse schon alles richten wird.

Haschberg
2 Jahre zuvor

Man müsste ein so wichtiges und gesundes Superfood wie den CBD – Hanf, wie fast alle anderen Pflanzen auch, als ganz normales Grundnahrungsmittel ohne Genehmigung anbauen können, dann bräuchten verunsicherte Hanfliebhaber nicht dazu genötigt werden, es irgendwo zu stehlen.
Absurde Gesetze erzeugen halt auch absurde Taten, wie dieser Fall eindeutig zeigt.
Höchste Zeit für eine grundlegende Reform einer völlig realitätsfremden Drogenpolitik. Leider auch in Österreich.

reinhold rittler
2 Jahre zuvor

Die Natur stellt Hanf zum Gebrauch frei und dafür werden dann solche Männer verurteilt.

Otto Normal
2 Jahre zuvor

Ewig hetzt die Presse!

Diebstahl ist ein Vergehen aber kein Verbrechen.
Trotzdem bezeichnet die Hetzpresse einen der Diebe als “Verbrecher”.

Als Vergehen wird eine Straftat minderschwerer Natur bezeichnet, welche eine nicht allzu hohe Freiheitsstrafe zur Folge hat oder aber eine Geldstrafe nach sich zieht.

Diebstahl kann mit einer Geldbuße oder einer Haftstrafe von unter einem Jahr geahndet werden. Damit gilt er gemäß Paragraf zwölf StGB als Vergehen.

Selbst mit einem drittklassigen Wald- und Wiesenanwalt kommen die da gut wieder raus.

Aber von reaktionären Käseblättchen wie die “Krone-Zeitung” Salzburg erwarte ich auch keine echte journalistische Arbeit.

@HaJo Redaktion
Wenn ich bedenke in welche Kothaufen Ihr Eure Nase stecken müßt um die neusten Cannabismeldungen auszugraben tut Ihr mir oft sehr leid.

Franz Fritz
2 Jahre zuvor

Bin auch aus Österreich,mir hat Mal jemand 1.5 kg aus dem Garten gestohlen. Im Jahr darauf ich ich überall Nagelbretter vergraben und Bewegungsmelder aufgehängt. Eines nachts hat jemand ganz laut Aua gerufen. Damals gab es noch gar kein CBD.