Freitag, 9. Juli 2021

Staatlich organisierter Verkauf von Cannabis aus deutscher Herstellung


Medizinisches Cannabis aus Deutschland ist in Apotheken erhältlich


News von Derya Türkmen

Der staatlich organisierte Verkauf von Cannabis zu medizinisches Zwecken an Apotheken hat in Deutschland begonnen. Apotheken können nun seit Mittwoch medizinisches Cannabis in pharmazeutischer Arzneimittelqualität zur Versorgung von Patient: innen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beziehen, teilte die Behörde in Bonn mit. Seit März 2017 ist medizinisches Cannabis in Deutschland legal und kann von Ärtzt:innen verschrieben werden. Doch bislang haben Apotheken medizinisches Cannabis aus Importen bezogen, da der Bund erst mal eine Cannabisagentur aufbaute, den Anbau verschob und beauftragte drei Unternehmen für den Anbau. Eigentlich war die erste Ernte für Ende 2020 angedacht, aber dies verzögerte sich. Der Preis für den Verkauf an Apotheken beträgt 4,30 Euro. Man wolle keine Überschüsse erzeugen und bei diesem Preis handle es sich um Personal- und Sachkosten, so die Behörde. Die deutsche Anbaumenge von 10,4 Tonnen medizinischem Cannabis ist auf vier Jahre mit je 2,6 Tonnen verteilt.

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5 Kommentare
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Haschberg
2 Jahre zuvor

Wenigstens mal ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Dennoch bleiben viele Fragen offen.
Handelt es sich nur um eine anfängliche Einheitssorte? Wie stark ist dieses Gras eigentlich?
Wenn es medizinischen Zwecken dienlich sein soll, ist in jedem Fall Vielfalt gefragt. Auch Harze und Öle sollten das Angebot ergänzen.
Solange nicht eine ausreichende Angebotspalette wie in den Fachgeschäften Kanadas und der USA erzielt werden kann, bleibt das Ganze leider nur eine halbe Sache.
Wir dürfen also sehr gespant sein, wie sich die Sache weiterentwickelt. Sicherlich ist da noch viel Verbesserungsbedarf vorhanden.

DIE HANFINITIATIVE
2 Jahre zuvor

DU DI DUD DU DU..DADADA.. … ich/@WIR hätte/n da noch paar Fragen ans BFARmle 🙂 “https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte#Universalit.C3.A4t” […] Universalität Universalität im Menschenrecht steht für Allgemeingültigkeit. Das heißt, dass die Menschenrechte überall und für alle Menschen jederzeit gültig sind. Sie stehen als Naturrecht über jeglichem positiven Recht und sind damit unabhängig von sowie in ihrem Wesensgehalt unantastbar durch staatliche Gesetzgebung. Damit diese erste subjektive Bedeutung praktisch realisierbar ist, muss die zweite intersubjektive Bedeutung erfüllt werden: Die Anerkennung des Menschenrechtes und dessen praktische Geltung für jeden Menschen. Demnach ist jeder Mensch dazu verpflichtet, die Menschenrechte seiner Mitmenschen zu respektieren. Deshalb werden tragfähige und rechtliche Instrumente gebraucht, um die allgemeingültige Anerkennung der Menschenrechte zu garantieren. Von einer Menschenrechtsgarantie kann also nur gesprochen werden, wenn… Weiterlesen »

buri_see_käo
2 Jahre zuvor

“…Bereit seit März 2017 ist es Ärzten in Deutschland im Grunde erlaubt, Cannabisblüten und -extrakte als Betäubungsmittel zu verschreiben…”, so richtig fit im Denkfleisch sind die Konservativen (FAZ) nun mal nicht, sollte wohl “…als Medizin…” heißen. Wer betäubt sich denn, weil er krank ist?, ich würde zum Arzt gehen; habe ich z.B. bei einer Infektion mit Dengue-Fieber (1997 in Nord-TH) auch gemacht, anstatt mich zu betäuben.
Und dann die Rechtschreibfehler…, schon im ersten Wort des Kopilates muss es “…Bereits…” heißen.
mfG  fE

Rainer
2 Jahre zuvor

Abgabe nur bei medizinischer Notwendigkeit,die natürlich ärztlich überprüft und bestätigt sein muß.Auch wenn es Medizin sein soll,muß ein Betäubungsmittelrezept ausgestellt werden.Das erhöht das Schwerwiegende zugrunde gelegte notwendige Krankheitsbild.Man kommt dadurch nicht so leicht in Betracht,und der Arzt zieht dann auch nicht mehr so einfach mit.Wenn man die Krankenkasse außen vorläßt,muß man wohl nicht unbedingt austherapiert sein und es braucht dann nicht den Segen vom medizinischen Dienst,was das ganze schon mal erheblich erleichtert,aber leicht ist das alles trotzdem nicht.Wenn man den Gesetzestext zum Cannabis als Medizin liest,klingt das irgendwie easy,aber wenn man Blüten haben will,gehen bei der Katze die Haare hoch.

Henning Menken
2 Jahre zuvor

Leider ist das einfach noch nicht die endgültige Lösung und würde auch bei vielen immer noch nicht ankommen. Auch die Sorten sind Unterschiedlich und ich bezweifle ganz Stark, dass es den Wirkstoff erreicht, wie es ein herzvoller Züchter erreichen würde. Eine Industrie mit Harmonie in der Natur zu verschmelzen sehe ich allgemein Kritisch. Gerade wenn auch noch Institutionen daran arbeiten oder dieses Hochziehen, die weder die Erfahrung haben oder noch die jeweiligen Erkenntnisse darüber. Dafür gibt es einfach zu Viele verschiedene Aspekte die einfach dagegen sprechen. Der Preis im Verkauf an die Apotheken sollte 4,30 € pro Gramm betragen, die halt nur die derzeitigen Personalkosten decken, die zur Produktion des Produkts dienen. Sprich, keine Handlungskosten sowie Steuern sind bislang kalkuliert.… Weiterlesen »