Montag, 5. Juli 2021

Richter Müller darf weiter Cannabis-Prozesse leiten

Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder gegen den Bernauer Jugendrichter abgelehnt

Cannabis Andreas Müller
Andreas Müller – „Querulant im Namen der Gerechtigkeit“

 

 

 

Ein Kommentar von Sadhu van Hemp

 

 

Überall in Deutschland treiben sie ihr Unwesen, jene skrupellosen Juristen, die ohne Gewissen vor sich und der Welt falsch Zeugnis ablegen und wider besseres Wissen Menschen wegen des Besitzes oder Konsums von Cannabis anklagen und abstrafen. Obwohl Richter und Staatsanwälte studierte Menschen sind, scheint kaum ein Vertreter dieser Berufsgruppe über ausreichend Herzensbildung zu verfügen, die es per se verbietet, Menschen aufgrund des nicht zurechtfertigenden Hanfverbots ins Unglück zu stürzen. Im Akkord fühlen sich die Ankläger bemüßigt, die ertappten Haschgiftverbrecher die volle Härte des Gesetzes spüren zu lassen, ohne auch nur die Spur des Mitgefühls für die armen Teufel zu zeigen und Zweifel an der auf einer Lüge fußenden Rechtsprechung anzumelden. Die Diener des Gesetzes erfüllen in aller Gehorsamkeit und ohne sich vom eigenen Gewissen beißen zu lassen ihre Pflicht – egal welche Rechtsprechung gerade en vogue ist.

 

Doch es gibt auch Ausnahmen. Eine davon ist der Jugendrichter Andreas Müller aus Bernau bei Berlin, der bereits 2002 aus der Art schlug und das Nest des Justizapparates beschmutzte, indem er sich außerstande sah, einen kleinen Kiffer wegen ein paar Gramm Cannabis abzustrafen. Stattdessen folgte der gebürtige Emsländer seinem Gewissen, das ihn nach Karlsruhe führte, um vom obersten deutschen Gericht prüfen zu lassen, inwieweit das Hanfverbot überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dass er seinerzeit scheiterte, hielt ihn jedoch nicht davon ab, auch weiterhin die Rechtmäßigkeit des Hanfverbotes öffentlich und lautstark anzuzweifeln.

 

Im Herbst 2019 langte es dem Bernauer Jugendrichter erneut, sich als Handlanger einer Justiz missbrauchen zu lassen, die am Fließband Cannabis-Straftäter produziert und damit unendlich viel Leid über die Betroffenen und deren Familien bringt. Abermals sah er sich von seinem Gewissen gezwungen, das Bundesverfassungsgericht per Richtervorlage nach Artikel 100 Grundgesetz anzurufen. Seitdem ruht in Karlsruhe still der See.

 

Ganz anders in Frankfurt an der Oder, dort schlug Müllers Ungehorsam hohe, sehr hohe Wellen – besonders bei der Staatsanwaltschaft. Der Gang nach Karlsruhe und Müllers öffentlichkeitswirksame Performance für eine Cannabis-Freigabe missfiel der Führungsetage der Staatsanwaltschaft derart, dass sie kurzerhand Müllers Neutralität in Zweifel zog und beim Landgericht Frankfurt/Oder den Antrag stellte, Richter Müller künftig von Cannabis-Prozessen wegen Befangenheit auszuschließen. Mitte Januar wurde der Antrag abgelehnt.

 

Besessen von dem Wahn, dass ein Jugendrichter eine Lüge keine Lüge nennen darf, wenn er Straftäter wegen dieser Lüge abstrafen soll, veranlasste die Staatsanwaltschaft Anfang Februar zu der Kurzschlussreaktion, gegen die Ablehnung des Befangenheitsantrags Beschwerde einzulegen.

„Wir gehen davon aus, dass er sich unverrückbar endgültig festgelegt hat und unabhängig von diesem Normenkontrollantrag nicht mehr zu einer Verurteilung kommen kann“, begründete die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder den Befangenheitsantrag und verwies auf Müllers zahlreiche Publikationen und öffentlichen Einlassungen in der Prohibitionsfrage.

Die rot-schwarz-grüne Landesregierung und die Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) sahen sich trotz heftiger Proteste der LINKEN nicht veranlasst, dem skandalösen Schauspiel, einen unbequemen Richter kaltstellen zu wollen, Einhalt zu gebieten.

 

Knappe fünf Monate mahlten die Mühlen der Justiz, um dem Nestbeschmutzer vielleicht doch noch einen Strick drehen zu können – aber vergebens. Letzten Mittwoch sind im Landgericht Frankfurt/Oder die Würfel gefallen – zugunsten Müllers. Und das mit einer Begründung, die einer Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft gleichkommt.

Die Kammer stellte fest, dass der Befangenheitsantrag verfrüht gestellt worden ist. Jugendrichter Müller habe in der Strafakte deutlich vermerkt, das Verfahren gegen den angeklagten Cannabis-Konsumenten bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aussetzen zu wollen. Überhaupt sei auch völlig offen, ob Müller dann noch als Vorsitzender Richter berufen wird. In der Presseerklärung heißt es: „Eine Ablehnung könne nicht im Voraus für Entscheidungen oder andere richterliche Handlungen, von denen noch nicht feststehe, ob der Richter an ihnen mitwirke, erklärt werden.“

 

Die Begründung, auf die sich der Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft stützt, wurde rundweg schlecht benotet. Insbesondere die nicht entscheidungserhebliche Argumentation, dass Müllers öffentliche Performance Anlass genug sei, seine Integrität als Richter anzuzweifeln, wurde bemängelt. Die Kammer wies „rein vorsorglich“ darauf hin, „dass Äußerungen von Rechtsansichten in Publikationen oder im Gespräch in der Regel nicht die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit rechtfertigen. Entscheidend sei ein Bezug zwischen der Äußerung und dem konkreten Verfahren.“

 

Die Ablehnung des Befangenheitsantrages schenkt dem sechzigjährigen Andreas Müller wieder ein bisschen mehr Ruhe, aber richtig zufrieden ist er nicht mit der Entscheidung des Landgerichts, da nicht „in der Sache“ entschieden wurde, Er hätte sich eine klare Ansage gewünscht, dass es einem Richter auch in der Öffentlichkeit zugestanden wird, sich für eine Änderung der Rechtslage, zum Beispiel im Betäubungsmittelrecht, aussprechen zu dürfen.

 

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder will die Schlappe nicht auf sich sitzen lassen und erwägt einen dritten Versuch, Müller von Cannabis-Prozessen fernzuhalten. Man will die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten und dann mal schauen, was möglich ist, um dem menschlich, allzu menschlichen Jugendrichter aus Bernau für den Rest seiner Dienstzeit Maulkorb und Daumenschrauben anlegen zu können.

 

 

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Schnelles Login:

9 Kommentare
Ältester
Neuster Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare zeigen
Rainer
2 Jahre zuvor

Demnächst kann Richter Müller gerade so noch erreichen,daß man ihn in Ruhe leben läßt.Wie ein Insekt im Spinnennetz.So ein Richter muß mit anderen Methoden unterbunden werden als irgend ein kleiner Hans Wurst.

buri_see_käo
2 Jahre zuvor

vorläufig!, denn die SA Frankfurt/Oder wird nicht locker lassen und ab Herbst 2021 wird unser neuer Bundesinnenminister Hans-Georg Maaßen denen richtig Schwung geben.
mfG  fE

DIE HANFINITIATIVE
2 Jahre zuvor

Wie beim Richter Müller! – Anscheinend fühlen sich manche “Interessengruppen” durch @UNS verunsichert. Gibt es einen gigantischen Betrug bei der Hanfprohibition? Wie ist die Hanfprohibition entstanden und wer hat sie durchgesetzt? Warum wird die Historie nicht diskutiert und in die Debatte eingebracht? Welche Rolle spielte Konrad Adenauer? [Stichwort Methamphetamin und Benzodiazepin] UND WO SIND DIE “MENSCHENRECHTLER” vom DHV? Auch wenn die “Hanffreunde” und “Hanffreuninnen” hundertmal von den Prohibitionisten – mit dem BtMG und der Stigmatisierung, etc. – in den “Arsch getreten werden/wurden”, so ist aufrechter Gang und angstfreies Fragen können doch nicht epigenetisch aus den Hirnen rausgebrannt worden? Oder doch? (Bitte die Generalisierung zu entschuldigen – auf einige der hier – mit immer neuen Namen Schreibenden – trifft das vielleicht… Weiterlesen »

Substi
2 Jahre zuvor

Oh man!

Ein kleiner Etappensieg! Und Richter Müller ist Unser Held…

Haschberg
2 Jahre zuvor

Dieses doch etwas halbherzige Urteil zu Gunsten von Herrn Müller scheint der offensichtlich recht cannabisfeindlich eingestellten Staataanwaltschaft Frankfurt/Oder noch immer genügend Aufwind zu verleihen, es nun mit eventueller Aussicht auf Erfolg rechtzeitig vor der Bundestagswahl sogar ein 3. Mal zu versuchen.
Man will sich offenbar so schnell nicht geschlagen geben, im tief verankerten konservativen Probagandakrieg gegen die beste Heilpflanze dieser Welt.
Oder ahnen sie etwa schon, dass die Richter des BVG auf ähnlich schwammige Weise ihr Urteil fällen werden, mit der Hoffnung, dass auch weiterhin alles so bleibt wie bisher?
Irgendwie stecken die doch alle unter einer Decke.
Man darf gespannt sein, wie die Sache nun letztlich ausgehen wird.

DIE HANFINITIATIVE
2 Jahre zuvor

Wenn ich der Richter Müller wäre, so würde ich in der öffentlichen Debatte noch ein ganz anderes Faß aufmachen. Beim Markus Lanz 😉 wäre eine gute Möglichkeit, den “Stein ins Rollen” zu bringen. Siehe auch diesher vom Mainstream größtenteils geghosteten “Fin€EN-File$” “https://en.wikipedia.org/wiki/FinCEN_Files” Aber die Prohibition – auch die Hanf-Prohibition – ist Ursache und Teil des Systems, des globalen “EWIGEN”-Krieges, den wir in anderen Kommentaren beschrieben haben. Wann gelangt dieses Wissen in das Bewusstsein “breiter” Gesellschaftsschichten? Und wann gibt es “CHANGE”? […] FinCEN Files From Wikipedia, the free encyclopedia Jump to navigation Jump to search Ambox current red Americas.svg This article needs to be updated. Please update this to reflect recent events or newly available information. (September 2020) The FinCEN Files… Weiterlesen »

Haschberg
2 Jahre zuvor

Hallo Hanfinitiative! Gute Idee, auch ich warte schon sehnsüchtig darauf, dass unser werter Herr Müller nach Jahren noch einmal bei Markus Lanz auftritt.
Das gleiche wünsche ich mir auch von Georg Wurth. Beides hätte wohl eine nicht zu unterschätzende Signalwirkung.
Aber ob Lanz so kurz vor der wichtigen Bundestagswahl damit einverstanden wäre, da bin ich mir nicht ganz sicher. Ich könnte mir vorstellen, dass er trotz seines lockeren Auftretens ein überzeugter Unionswähler ist. Hoffentlich irre ich mich.

Otto Normal
2 Jahre zuvor

Ich glaube daß der geistige Horizont von Markus Lanz nicht ausreicht eine solche Sendung zu moderieren. Marlene Mortler (Cannabis ist verboten weil es illegal ist) wäre das passende Niveau für Herrn Lanz, aber nicht Richter Müller. Diese Sendungen dienen aber anders als viele denken nicht der Diskussion oder gar Problemlösung. Sie sollen lediglich den Eindruck erwecken daß das Thema bearbeitet wird und das man sehr seriösen Journalismus betreibt. Bei näherem Hinsehen stellt man aber fest daß bei den meisten Diskussionsrunden gar keine kontroverse Diskussion entstehen kann da sich alle im Grundsatz einig sind und diversität nur noch in Kleinigkeiten besteht. Also z.B. grundsätzlich sind sich alle einig daß Kiffer Verbrecher sind. Die Uneinigkeit besteht nur darin wie man sie bestraft,… Weiterlesen »

Wir müssen reden – über Cannabis! – Hanfjournal
2 Jahre zuvor

[…] schillerndste Person, die ihr Gesicht in die Kamera halten darf, ist der Bernauer Jugendrichter Andreas Müller (60). Mit rotglühendem Kopf wird er lautstark Anklage erheben gegen alle, die sich für eine […]