Samstag, 4. Februar 2017

Totgesagte leben länger

 

von Sadhu van Hemp

 

Bild: Susanne Winter/Archiv

 

Am 19. Januar wurden die Lügen gestraft, die Zweifel daran hatten, ob Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe noch lebt. Tatsächlich aber weilt er noch unter den Lebenden, der CDU-Visionär – und er hat ihn gewagt, den großen Schritt für die Politik, der ein kleiner für die Hanfcommunity ist. Mit überwältigender Mehrheit der paar anwesenden Bundestagsabgeordneten stimmte das Parlament für die Änderung der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften, die es schwerkranken Bürgern unter bestimmten Voraussetzungen und auf Kosten der Therapiefreiheit erlaubt, von den Krankenkassen bezahlte Cannabisblüten ohne lästiges Antragsverfahren bei der Bundesopiumstelle auf ärztliche Verschreibung in Apotheken zu erhalten. Dank fraktionsübergreifender Einigkeit aller im Bundestag vertretenen Parteien war die Gesetzesänderung bereits beschlossene Sache, bevor es zur Abstimmung kam.

 

Der Deutsche Hanfverband spricht von einem „Meilenstein in der Geschichte der deutschen Cannabispolitik“. Verbandschef Georg Wurth geht sogar noch weiter mit seinem Lob und glaubt zu wissen, dass „Deutschland nun mit einem Paukenschlag zu einem der weltweit führenden Länder in Sachen Cannabis als Medizin“ geworden ist. Unisono scheinen sich alle Experten darüber einig, dass Hermann Gröhes selbstloses Engagement für die kleine Gruppe der schwer chronisch Kranken, deren Leiden mit anderen Therapien nicht mehr zu lindern sind, der Anfang vom Ende der Hanfprohibition bedeutet.

 

Doch hat unser neuer Held Hermann Gröhe aus Sicht der unbelehrbaren Hanfgegner wirklich die Büchse der Pandora geöffnet? Kann aus dem Wagnis der Bundesregierung, den seit Jahrzehnten angemahnten medizinischen Nutzen der Hanfpflanze anzuerkennen, abgeleitet werden, dass der Cannabisgenuss zu Freizeit- und Entspannungszwecken von staatlicher und gesellschaftlicher Seite noch zu unseren Lebzeiten akzeptiert wird?

 

So schön und notwendig es auch war, den schwerstkranken Menschen die Hand zu reichen und die Fesseln der Prohibition zu lösen, der politisch gewollte Wahnsinn, mit dem sich Millionen gesunde junge und alte Hanffreunde auseinandersetzen müssen, geht unvermindert weiter und fordert tagtäglich neue Opfer. Alle paar Minuten setzt sich in diesem unseren Land ein Polizist an die Schreibmaschine, um mit vorgegebenen Satzbausteinen eine hübsche Strafanzeige für Konsumenten, Kleindealer, Importeure und Homegrower auszuformulieren. Unzählige fleißige Verwaltungsangestellte der Gerichte, Fahrerlaubnisstellen und Jugendämter tüten blaue Briefe ein, die aus braven Bürgern eine Bearbeitungsnummer machen und nicht selten die Vita des Betroffenen verunstalten.

 

Selbst die gerade eben befreiten Cannabispatienten sind nicht gefeit vor der Willkür der Behörden, die das Führen eines Kraftfahrzeugs anzweifeln und das Gärtnern nach eigenem Gusto noch immer unter Strafe stellen. Die Gesetzesänderung erlaubt es nämlich nicht, sein Heilkraut selbst zu züchten. Das im Frühjahr 2016 gefällte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, einem Patienten auf Grund fehlender Kostenerstattung durch die Krankenkasse den „alternativlosen“ Eigenanbau zu gestatten, wurde mit der Gesetzesänderung kurzerhand ins Gegenteil verkehrt. Nunmehr ist die Kostenerstattung der Medizinalhanfblüten „alternativlos“, da der Eigenanbau aufgrund mangelnder Qualitäts- und Sicherheitskontrollen sowie „aus ordnungspolitischer Sicht“ nicht zielführend sei.

 

Angesichts dieser Spitzfindigkeit muss sich Hermann Gröhe schon vorwerfen lassen, einem „Cannabis-Eigenanbau-Verhinderungsgesetz“ Vorschub geleistet zu haben, das wieder aus der Welt zu schaffen, der nächste „Meilenstein in der Geschichte der deutschen Cannabispolitik“ sein wird.

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4 Kommentare
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U-G
7 Jahre zuvor

Genauso ist es Sadhu van Hemp weiter Kämpfen und knallharte Fakten aufdecken, was die wirklichen Verbrecher uns angetan und weiter antuen werden wollen!!!!!! So würde ich mein Geschäftsmodell realisieren wenn der Anbau endlich komplett entkriminalisiert und legalisiert wäre. Berechnung zur Blüte auf 10 m² 6 mal 600 Watt Ndl + Zuluft+Abluft+Ventilatoren käme ich bei einem Strompreis von 0.26 € bei 12Std Blüte+ inkl.24Std Luftzirkulation auf täglich 54 kW mal ca.65 Tage bei einem Durchgang von 3510 kW mal 0.26 € = 912 € Das wären ca. 5000 Gramm Ernte mal 7.50 € VK = 37.500 € Wahrscheinlich würde ich zu einem Spitzensteuersatz von 50% besteuert, aber so könnte ich mich wenigstens wieder in die Gesellschaft einbringen und Sozialabgaben zahlen. Da… Weiterlesen »

reefermadness
7 Jahre zuvor

baba sahu was das wieder fürn ein unnötiger beittrag,,,spar dir deine energie und werde drogenpolitischer berater und sprecher beim …spd schulz da ……………………………………………………………
soll denn das hier??
anbei habe ich antrag gestellt siehe link
http://www.bfarm.de/SharedDocs/Formulare/DE/Bundesopiumstelle/BtM/6-meldungpapaveranbau.pdf?__blob=publicationFile&v=4

papaver somiferum wurde bereits an verschieden stelle ausgesäht und wartet auf die studienhafte zertifizierung durch die CSU gremien!
mfg

Axel Junker
7 Jahre zuvor

Beim nahezu schon legendären (Cannabis-)”MEILENSTEIN” handelt es sich um ein ursprüngliches Bonmot des unermüdlichen Dr. Grotenhermen, der diesen Begriff beispielsweise bereits 2012 verwendete, als juristisch die Erlaubniserteilung zum Eigenanbau in greifbare Nähe rückte. Zitat:”Das Urteil ist ein MEILENSTEIN auf dem Weg zu einer besseren Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten auf Cannabisbasis.” Weitere MEILENSTEINE nach Grotenhermen: 1998: Änderung der Einstufung von Dronabinol – (–)-trans-Delta-9-Tetrahydrocannabinol – von der Anlage II in die Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes 2000: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, nach dem Patienten einen Antrag auf eine Ausnahmeerlaubnis zur Verwendung von Cannabisblüten beim BfArM stellen können 2000–2005: Ablehnungen aller Anträge von Patienten auf eine solche Ausnahmeerlaubnis 2005: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, nach dem das BfArM diese Anträge nicht pauschal ablehnen darf 2007: Erste… Weiterlesen »

Cookie
7 Jahre zuvor

Ja, das Gesetz geht noch lange nicht weit genug – ich will auch, dass es endlich für alle Erwachsenen Bürger frei zugänglich ist, zu welchem Zweck auch immer. Aber ein Meilenstein ist es durchaus, dass künftig JEDER, der einen medizinischen Grund vorbringen kann, ein Recht darauf hat, von seinem Arzt / seiner Ärztin Cannabis Blüten oder Extrakte verschrieben zu bekommen (im Zweifel auf Privatrezept). Das ist – verglichen mit der derzeit noch gültigen Situation – auf jeden Fall ein dicker Meilenstein, zumal die Gesetzeslage dadurch auch moralisch endlich akzeptabel wird. Meilensteine sind aber auch keine Zieleinläufe. Insofern spricht keiner davon, dass die Welt sich schon geändert hätte. Der “Kampf” geht weiter – alleine schon weil einer “freiheitlichen Demokratie” die weiterhin… Weiterlesen »