Mittwoch, 2. November 2016

CBD ist nun verschreibungspflichtig

 

 Was genau bedeutet das?

 

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Anfang letzten Monats ging die Meldung durch die einschlägigen Medien: Zum 1. Oktober diesen Jahres wurde in Deutschland das Cannabinoid Cannabidiol – CBD – in die Anlage 1 der Arzneimittelverschreibungsordnung (AMVV) aufgenommen. Damit unterliegt CBD als Arzneimittel grundsätzlich der Verschreibungspflicht. Besonders Händler und Produzenten von CBD-haltigen Produkten, wie Salben, Massageölen oder ähnlichem fürchten, dass sie ihre Produkte nun nicht mehr frei im Handel vertreiben können. Ob die neue Regulierung allerdings auch für Produkte gilt, die nicht als Arzneimittel angeboten werden, steht derzeit noch nicht sicher fest. Nicht nur Unternehmer sind durch die neue Regelung verunsichert, auch Konsumenten befürchten Probleme zu gekommen sich zukünftig mit CBD zu versorgen.

 

Der DHV hat auf seiner Webseite ein paar Informationen zusammengetragen, um wenigstens etwas mehr Klarheit zu schaffen. Laut Einschätzung von Florian Riester bedeutet die Aufnahme von CBD in die AMVV nicht automatisch ein generelles Verkaufsverbot außerhalb von Apotheken. In der Verordnung sind auch bekannte Substanzen wie Zink oder Vitamin C aufgeführt. Diese sind als Arzneimittel rezept- bzw. apothekenpflichtig, können jedoch, als Lebensmittelzusätze oder Nahrungsergänzungsmittel, frei von Drogerien oder Reformhäusern verkauft werden. Gleiches könnt nun auch für CBD zutreffen. Die Substanz als Arzneimittel außerhalb der Apotheke anzubieten, war bereits vor der Neuregelung illegal. Als Massageöl oder Tierfutter angeboten konnte CBD jedoch ohne Probleme vertrieben werden.

 

Dies könnte auch weiterhin der Fall sein. Da die positiven Effekte, die viele CBD-Verwender erleben bisher nicht oder nur im geringen Maße wissenschaftlich belegt sind, ist die Substanz auch nicht unbedingt als „Funktionsarzneimittel“ – also als Produkt mit erwiesenen lindernden Wirkungsweisen – zu klassifizieren. Im Zweifelsfall muss dies durch ein Gerichtsverfahren geklärt werden. Ob und inwieweit die Behörden gegen CBD vorgehen werden, ist derzeit noch schwer abzusehen. Bei Lebensmitteln und anderen Hanfprodukten, welche von Natur aus eine niedrige Menge CBD enthalten, gehen Experten hingegen davon aus, dass die betreffenden Produkte nicht von der neuen Regulierung berührt werden.

 

So oder so haben Nutzer keine rechtlichen Konsequenzen zu fürchten, da sie mit dem Erwerb von CBD für den privaten Gebrauch ohne Rezept keine Straftat begehen. Lediglich für Händler könnte es Probleme geben. Bisher ist dem DHV jedoch kein Fall bekannt, in dem ein Händler eine Strafanzeige erhalten hätte.

Für Patienten könnte sich die Lage nun sogar leicht verbessern. Mit der offiziellen Rezeptpflichtigkeit von CBD ist die Substanz als Arzneimittel anerkannt. Dies könnte dazu führen, dass CBD von Ärzten stärker als Behandlungsoption wahrgenommen wird. Hier gilt allerdings nach wie vor, dass bei den meisten Medizinern enorme Wissenslücken existieren, die erst geschlossen werden müssen.

Alles Weitere bleibt abzuwarten.

 

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2 Kommentare
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Mörnest
8 Jahre zuvor

Statt sich zu ärgern, was ich auch erst tat, sollte man sich lieber freuen, denn nun hat man die möglichkeit reines, sauberes CBD in Arzneimittel Qualität auf Rezept zu bekommen. Bedeutet für den Konsumenten nicht zwingend Nachteile. Für die Produzenten aber bedeutet es eben kontrolle, ist wirklich die Menge CBD enthalten, etc. Nebenbei wird es weiterhin CBD Produkte geben die eben nichts als Arzneimittel gekennzeichnet ist. Es ist nicht immer alles verwerflich, obwohl ich zu erst wie alle sauer war.

utz
8 Jahre zuvor

anja-Räucherhanf PUR 35 g Verfügbarkeit: zur Zeit nicht lieferbar Kurzübersicht Liebe Kunden, leider sehen wir uns aufgrund einer unklaren Rechtslage gezwungen bis auf weiteres unsere CBD-Produkte sowie auch alle Blütenprodukte für den Verkauf in Deutschland aus dem Programm zu nehmen. In anderen EU-Ländern, z.B. in Österreich, ist der Verkauf weiterhin legal. Ab Anfang November finden Sie unsere Produkte hier: http://www.bushdoctor.at Mit hanfigen Grüßen, Ihr Hanf-Zeit Team realität wie hier auf mein cbd,wie wärs mal wieder mit einem vid ,wie die lage von hanf-zeit derzeit gesehen wird ,sorry dhv aber aufgrund der unklaren rechtslage leider anders -amaz verkauft weiterhin cbd produkte – cbd auf rezept bei den kenntnissstand unserer medizin – diverse hersteller haben schon eindeutige laborberichte auf ihren sites –… Weiterlesen »