Dienstag, 11. August 2015

Staatsanwalt legt Berufung gegen Freispruch für Cannabis-Patienten ein

180 Grad Wende nach Rücksprache mit Kollegen

 

Neun Gremlins in der achten Woche / Bild: Kimo
Kosten keine 15 Euro pro Gramm: Selbst angebaute Medizinalblüten/ Bild: Kimo

 

Wie die “WAZ” bereits vergangene Woche berichtete, muss sich ein Cannabis-Patient, der in erster Instanz aufgrund eines “rechtfertigenden Notstands” freigesprochen wurde, demnächst vor dem Landgericht erscheinen. Die Staatsanwaltschaft hatte den “Freispruch zweiter Klasse” während der Verhandlung  sogar unterstützt, sich dann aber nach Rücksprache mit den Kollegen der Fachabteilung Betäubungsmittel entschieden, Berufung gegen das Urteil einzulegen. “Wir haben Berufung eingelegt, um eine höchstrichterliche Klärung zu bekommen, ” sagte der zuständige Staatsanwalt Henner Kruse gegenüber der “WAZ”.

 

Der Dortmunder Patient ist nicht der erste, dem ein rechtfertigender Notstand zuerkannt wurde, weil er aus wirtschaftlicher Not medizinisches Cannabis zur Selbsttherapie angebaut hat. Bei anderen Fällen wie diesem in Hamburg hatte die Staatsanwaltschaft auch Berufung eingelegt, um vor dem Landgericht die zweite Schlappe zu kassieren.

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10 Kommentare
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HassImKopf
8 Jahre zuvor

Absolute Frechheit und eine Beleidigung gegenüber einen Kranken.

Kann nur halbwegs beruhigt einschlafen weil ich guter Dinge bin das der Richter Verständnis für meine gesundheitliche Situation hat.

Diesen Patienten geht es aber viel viel schlechter als mir und sogar in dieser aussichtslosen Lage haben wenige Unmenschen nichts besseres zu tun als Ihn Steine in den Weg zu legen.

Copsmustdie
8 Jahre zuvor

ich finde es einfach nur übel. Verliert der Patient vor dem Landesgericht trägt er die Kosten des Verfahrens.

dieser Ausdruck “höchstrichterliche Klärung” ist so lächerlich. Es geht 0.0 darum sicher zu gehen dass das Gesetzt befolgt wurde. Klagen die dann nicht mehr an wenn das Landgericht sich jetzt gegen eine Strafe entscheidet? Nein es wird bis zu Legalisierung weiter hirnlos auf eine Strafverfolgung gepocht.

Es tut einfach nur weh diesen Schwachsinn lesen zu müssen.

beim nächsten Fall wird dann wieder vors Landegesgericht gezogen wenn man verliert.
So beschmiert..

KostetJaNichts
8 Jahre zuvor

kosten ja nichts diese Verfahren! Also den steuerverschwendenden Staatsanwalt nicht, meinte ich natürlich, als steuerzahler einfach nicht hinnehmbar diese Verschwendung von Steuergeldern nur um anderen Menschen seine Ideologie aufzudrängen…. sowas nennt sich “Rechtsstaat” … da wundert´s mich nicht das die Jungen generationen den Politikern nicht mehr vertrauen, da ist politisches Handeln erforderlich und die Merkeln innenpolitisch nur rum diese Vollpfosten/Politiker.

Hans
8 Jahre zuvor

Ich bin seit 8 Jahren schwerst MS krank. Meiner Arbeit gehe ich noch 6 Stunden am Tag nach, mehr schaffe ich leider nicht mehr! Danach schaffe ich so gut wie nix mehr. Komme ich zur Ruhe fangen sich meine Muskeln an zu verkrampfen, daß ich laut schreien könnte. Meine Arme , Beine und mein Rücken
fangen an zu ´`brennen“ alles ist super taub und gefühllos… zum Kühlschrank gehe ich mit einem Stock,
u.v.m.
All DAS WÜNSCHE ICH SOLCHEN STAATSANWÄLTEN
(Die uns den Segen Cannabis verbieten)

polype
8 Jahre zuvor

Gab es jemals einen Fall bei dem die Staatsanwaltschaft gewonnen hat, und dann Berufung einlegte, weil Sie denkt die Strafe ist zu hoch ausgefallen?

Wahrscheinlich nicht einen einzigen!

Cosmo
Antwort an  polype
8 Jahre zuvor

Gut. Das wäre dann aber Aufgabe des Verteidigers und nicht der Staatsanwaltschaft.

polype
8 Jahre zuvor

Nein ist Sie nicht, Staatsanwaltschaft ist ein Unabhängiges Organ, dessen Aufgabe zum einen das Ermitteln der Wahrheit und zum anderen der Schutz der Befölkerung und des Gesetztes. Er ist Parteilos, es ist nicht seine Aufgabe auf Schuldig zu plädieren. Im Prinzip ist der Staatsanwalt Ankläger und Verteidiger in einer Person, zumindest ist er im Gesetzt so konzipiert.
Das in Echt natürlich IMMER ein Schuldspruch angestrebt wird, heißt ja nicht das er nicht grundsätzlich neutral sein sollte..
guck ins Gesetz wenn dus nicht glaubst 😀

polype
8 Jahre zuvor

vorallem bei dem Wortlaut der Begründung,

ist er unschuldig in den AUgen des Amtsgerichts, will man das Höchstrichterlich entscheiden lassen um sich am urteil zu “orientieren”
ist er schuldig bräuchte man ja eigentlich auch eine Höchstrichterliche Entscheidung.

Kannst du dir in etwa vorstellen wie bei den Politikern, in der Konzeption sollen Sie dem Volk dienen xD

Mörnest
8 Jahre zuvor

Wenn es Höchst Richterlich bestätigt würde, wäre dass das Schlupfloch für die Justitz um legal Patienten frei zu sprechen und alles zurück bekommen. Wie lange wird es dauern und Patienten würden nicht mehr behelligt ?

Cosmo
Antwort an  Mörnest
8 Jahre zuvor

@ polype.
Habs gegoogelt und stimme dir zu.
Würde also bedeuten, dass im Falle einer “Höchstrichterlichen Entscheidung” ähnliche Fälle direkt eingestellt werden können, ohne erneut Anklage zu erheben.