Verurteilung wegen Geringer Menge aufgehoben- Fall wird neu verhandelt
Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Verurteilung aufgrund einer geringen Menge Cannabis aufgehoben und den Prozess zurück an das Amtsgericht Iserlohn verwiesen. Der Angeklagte war in erster Instanz aufgrund des Besitzes von insgesamt 1,1 Gramm zu 30 Tagessätzen zu je 10,00 € verurteilt worden. Er nahm das Urteil nicht an und hatte in zweiter Instanz ein wenig mehr Erfolg. Das Oberlandesgericht hob das Urteil auf und verwies es zurück ans Amtsgericht. Die Amtsrichter hätten bei ihrem Urteil, “das Absehen von einer Strafe nicht geprüft”, begründete das Oberlandesgericht die Aufhebung. Jetzt muss der Fall unter Berücksichtigung der Verordnung zur Geringen Menge neu verhandelt werden.
Einige Rechtsexperten sagen jetzt die Einstellung voraus, weil der Angeklagte alle Voraussetzungen erfüllt, die einer Einstellung zugrunde liegen müssen: Andere sind da vorsichtiger und glauben, die Amtsrichter könnten ebenso ihn ebenso gut verurteilen und gut begründen, weshalb der Geringe-Menge Paragraf nicht zur Anwendung gekommen ist.
hallo der ganze quatsch mit dem kiffverbot ist langsam nicht mehr nachzuvollziehen und einzusehen denn wenn legal leute sich totsaufen dürfen mit wodga korn weinbrand ec.was wirklich körperlich und seelich ruinierend ist,dann sollte man auch einem dem cannabis gut gefällt sein feierabend tütchen straffrei rauchen lassen.nur weil der was anderes bevorzugt ist das noch lange kein verbrecher. legalize it better
Dies ist einer dieser Fälle, die zu Unrecht vor Gericht enden. Eindeutig ein Fall von “straffreier Selbstschädigung” und geringer Menge. Klingt nach einem Fall von Exempel statuieren.
wäre mal schön wenn jemand die vergeudete zeit und damit geld aufaddieren könnte
alleine die Prozesskosten übersteigen immens die Höhe der Strafe. traurig dass solch geringe Mengen überhaupt noch verhandelt werden! Armes Deutschland…
Die sind doch nicht mehr ganz glatt…
h##p://www.unodc.org/drugs/en/sg/secretary-general-message-2015.html
26.06.2015 – Secretary General Ban Ki-Moons
[…]
“In full compliance with human rights standards and norms, the United Nations advocates a careful re-balancing of the international policy on controlled drugs. We must consider alternatives to criminalization and incarceration of people who use drugs and focus criminal justice efforts on those involved in supply.”
[…]
Eine Aufhebung von einem Urteil durch eine höhere Instanz ist eine schallende Ohrfeige für jeden Richter. Wenn der Fall aber dann durch die höhere Instanz dann nicht beurteilt sondern auch noch an die untere Instanz zurückverwiesen wird, nach dem Motto “das war Mist macht es nochmal neu” dann ist es zusätzlich noch ein kräftiger Arschtritt für den Richter. Etwas peinlicheres gibt es in der Justiz nicht als das ein Gericht einen Fall nach einer Zurückverweisung neu verhandeln muß. Das ein Richter sich eine Begründung für jedes noch so abwegige Urteil aus den Finger saugen kann ist sein Beruf. Genau dafür werden sie ausgebildet diese Fähigkeit zu entwickeln. Beim Jurastudium heißt, es wenn die Studenten einen Fall beurteilen sollen, daß es… Weiterlesen »
Sehr nette Kommentare hier und vor allem eine realistische Einstellung zum Thema “Cannabis Legalisierung” Kann es nicht nachvollziehen, nachdem das “Anti Cannabis Projekt” kläglich gescheitert ist, wie lange noch (-Papa Staat- “demokratische Republik”) sich mit solch unnützen Kleinigkeiten auseinandersetzen will. Alleine das Gegenrechnen, Einnahmen bei Legalisierung oder wie wir es jetzt haben, Ausgaben für die Bekämpfung bis zu 2 Milliarden. Es gibt zig´ Argumente in so vielen verschiedenen Bereichen wie z.B. Cannabis als Medizin. Kann da gut mitreden da ich selber seit ca.2 Jahren wegen Depressionen in Behandlung bin. In Amerika werden ca 40% der betroffenen mit medizinischen Cannabis behandelt und das mit Erfolg. Wenn du hier in Deutschland das Thema bei einem Arzt ansprichst, wirst du sofort abgestempelt, als… Weiterlesen »
hallo es ist längst wissentschaftlich voll widerlegt das cannabis giftig ist,so ein quatsch,giftig ist der alkohol und pfarmascheisse wie zum beispiel tabletten und wodga ,da sind schon einige dran vereckt,leider vom deutschen staat billigend und fahrlässige tötung erlaubt,verdienen ja an den spiritosen dreck,wenn man keine ahnung von der hanf materie hat sollte man nicht das recht haben falsche gesetzte dazu zu erlassen,sehr miese politiker hier in germany dazu dumm und arogant,da leider gottes 0 ahnung,hanf ist ein geschenk von mutter natur und ist nicht giftig,da gemüse