Samstag, 23. September 2023

Cannabislegalisierung: Bundesrat will Mitbestimmungsrecht

Bild: su/Archiv

Cannabislegalisierung: Bundesrat will Mitbestimmungsrecht. Das, was befürchtet wurde, könnte nun Realität werden.

Der CDU-dominierte Bundesrat hat  Bedenken gegen die von der Bundesregierung geplante Freigabe von Cannabis. Bei einer Stellungnahme mehrerer Ausschüsse der Länderkammer wird gefordert, dass das Gesetz zur Cannabislegalisierung zustimmungspflichtig werden müsse. Laut Bundesgesundheitsministerium muss der Bundesrat aktuell den Plänen nicht zustimmen. Nun soll aber doch die Zustimmungsbedürftigkeit der Länder überprüft werden. Sollte es zu einer Mitbeteiligung des Bundesrats kommen, könnte die Legalisierung noch scheitern. Im Bundestag wird koalitions-gebunden abgestimmt, d.h. ein Land mit z.B. fünf Stimmen setzt alle Stimmen für oder gegen ein Gesetz ein. Bei den aktuellen Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat, wo die CDU/CSU beteiligt ist, würde es mit 39 von 69 Stimmen gegen die Legalisierung stehen. Es ist zu erwarten, dass die CDU/CSU an ihrer konservativen dogmatischen Haltung gegen Cannabis festhält. 

Kristine Lütke, sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, ist klar für die Legalisierung von Cannabis. „Es reguliert auch niemand, wie viele Flaschen Wein jemand im Keller lagert. Wieso sollten wir das bei Cannabis tun?“, sagte die FDP-Politikerin zur Begründung. Sie ist ebenfalls gegen eine geplante Obergrenze: „Der Dealer wird sich dann genau auf die Cannabis-Produkte spezialisieren, die nicht legal angeboten werden. Konsumentinnen und Konsumenten werden sich dann weiter mit Schwarzmarkt-Cannabis eindecken – das kann niemand wollen“, kommentierte sie. Lütke hat klar erkannt, dass die Legalisierung von Cannabis richtig und sinnvoll ist. Bei der CDU ist man da noch im 20 Jhd. und in Dogmen gefangen.

Ein Beitrag von Simon Hanf

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14 Kommentare
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Rogg
7 Monate zuvor

Klar wollen die mitreden…sie wollen die Entkriminallisierung…nicht Legalisierung, (lieber Simon…der Unterschied ist doch nicht so schwer zu definieren), schließlich verhindern. Sollte es vor dem Bundesverfassungsgericht landen, können wir uns selbst diesen kläglichen Rest von der Backe schmieren. Ich denke das ist jedem klar. Der L wird, wie üblich, den salzlosen Schwanz einziehen und wir sind weiterhin die Opfer der radikalen Dummen und der Fans der Mafia. Wäre ja schade, wenn die in Zukunft weniger verdienen würden Auch die deutschen Gefängnisse brauchen doch ihre Arbeitssklaven, die für unter 3 Euro ausgebeutet werden. Ich weiß wovon ich rede, ich habe es erlebt. Die Lobbyisten und Bedenkenträger gehen Hand in Hand mit der deutschen Presse auf Kriegspfad. Wenn selbst Länder in denen Koalitionsparteien… Weiterlesen »

Haschberg
7 Monate zuvor

Ein Mitbestimmungrecht des Bundesrates, der die Sache dann mehrheitlich ablehnt, ist in dieser so heiklen Angelegenheit sicherlich das Allerletzte, was wir jetzt noch brauchen. Da ist eine gewaltige, boshafte Übermacht, leider auch in den Reihen der SPD, die einfach keinen Fortschritt will und ihren verdammten, sinnlosen Prohibitionskrieg gegen eine medizinisch gut erforschte Heilpflanze auf Teufel komm raus unvermindert weiterführen möchte. Das erkennt man am deutlichsten an diesem völlig realitätsfremden Urteil des BVG, welches die staatliche Repression doch tatsächlich ganz gezielt vor die Bedürfnisse von Millionen von Bürgern stellt, obwohl dieses Vorgehen jegliche Verhältnismäßigkeit im Bezug auf die viel gefährlicheren legalen Drogen vermissen lässt. Da werden Millionen von Konsumenten einer Heilpflanze auf schäbigste Art weiter kriminalisiert und ihrer ureigensten Freiheitsrechte beraubt.… Weiterlesen »

Fred
7 Monate zuvor

Das Thema CanG und Bundesrat ist doch eigentlich schon vom Tisch. Hamburgs Justizsenatorin äußerte sich so : // Das CanG enthalte keine Regelung, die für sich zustimmungsbedürftig sei oder eine ursprünglich zustimmungsbedürftige Regelung ändert. Und ob mit den CanG ein Änderungsgesetzes vorliege, das erheblich in zustimmungsbedürftige Regelungen wie dem BtMG eingreife, sei fraglich. Über die Annahme, dass Regelungen zum Konsum von Cannabis “ein bedeutender Teil des BtMG” seien, lasse sich angesichts der Vielzahl durch das BtMG regulierter Betäubungsmittel trefflich streiten, so die Senatorin. // Das Wind und Getöse aus dem BR kommt, war ja eigentlich schon seit längerem klar. Das auf Länderebene auch kritische Stimmen aus Kreisen der SPD und den Grünen zu hören sind, ist auch nichts neues. BW’… Weiterlesen »

Rainer
7 Monate zuvor

Ich bin jetzt nicht so hart verletzt,weil ich es so kommen sah,und mir wenig Hoffnung machte.

Walburga
7 Monate zuvor

ich denke, dass es, anstelle auf ein realistisches Gesetz aus dem Haus Lauterbach zu warten, mehr Sinn machen würde, wenn man nochmal den Weg durch die Instanzen in Bezug auf Ausübung der Religionsfreiheit bestreitet – sprich den Söllner-Weg. Nicht nur für Cannabis-Connaisseure, sondern auch für tatsächlich spirituelle Gruppen wie Santo Daime, UdV, Rastafaris,.. wäre das ein wichtiger Schritt hin zu einer zukünfitgen Akzeptanz und damit Ausübung ihrer religiös/spirituellen Praxis.

buri_see_kaeo
7 Monate zuvor

Hätte, hätte, hätte man am 50. Jahrestag der Kifferjagd (Ende Dez. 2021) zumindest über Ausführungsverordnungen die polizeiliche Verfolgung etwas eingedämmt, wäre imO heute sichtbar, dass dadurch das Vater-/Mutter-/Kinderland nicht untergegangen wäre. Das hätte das Müllgebrüll der Prohibitionisten genau als solches enttarnt. Aber NEIN, man hat das weitere Generieren von 180000 Schwerstverbrechern pro Jahr zugelassen. Schwarzbraun äußert sich übrigends zunehmend radikaler, was hält man denn davon? https://www.youtube.com/watch?v=0KJ22pGGYcQ nicht mehr nur mit rechtlichen Mitteln, sondern lt. Söder: “Wir müssen uns mit allem was wir haben gegen die Freigabe von Drogen wehren…”. Na dann…, kommt es noch dazu, dass z.B. Hr. Lauterbach mit einem rizingespickten Regenschirm attackiert wird? Es bleibt nun noch abzuwarten, mit welchen (radikalen) Mitteln Schwarzbraun gegen die Initiative des Hr.… Weiterlesen »

Zuletzt bearbeitet 7 Monate zuvor von buri_see_kaeo
Martin
7 Monate zuvor

“Im Bundestag wird koalitions-gebunden abgestimmt, d.h. ein Land mit z.B. fünf Stimmen setzt alle Stimmen für oder gegen ein Gesetz ein.”

Das sollte mE “Im BundesRAT” heißen, oder?

Qi San
7 Monate zuvor

Man kann sich die Sache mit dem deutschen Weg der Cannabislegalisierung so lange im Kopf verbiegen bis man glaubt es bestehe eine Aussicht auf bessere Zeiten. Ich denke ein Irrglauben.
Ohne das Hanf vollumfänglich legalisiert wird gibt es keine Änderung wie HANF in der Bevölkerung & Politik bewertet wird geben. Catch 22
Es geht nicht um Fakten, sondern um Lügen mit denen Geld verdient wird.
Und wer das Geld hat, hat die Macht.

Warum mußte Cannabis verboten werden? – Die Rolle der USA und der UN
https://www.grin.com/document/96469
Das Märchen vom gerechten Staat – Wie er uns mit Subventionen schmiert 2/2

Jemand
7 Monate zuvor

Die CDU wird das Gesetz kippen! Wenn nicht im Bundesrat dann spätestens in der nächsten Legislatur!

Bodo Bleicher
7 Monate zuvor

@Fred: Wäährendessen findet aber Hamburgs Bürgermeister den Referentenentwurf richtig scheiße, und, der Referentenentwurf ist bisher ausschließlich durch eine kleine Anfrage der Linken (oder CSU/CDU) der zu beachtende Entwurf. Der ist aber das, was Lauterbach im April wie die EU letztes Jahr deutlich abgesagt hat, also die Entfernung von Hanf aus dem BTMG – Solange aber Angelgenheit des Bundestages wie BPrA (Unterschrift) hat die EU selbst kein Durchsetzungsrecht. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags wird von der Hamburger Jusitzsenatorin zitiert, das ist aber so, wie wenn ich ChatGTP über Bling nach der Definition eines Journalisten frage – Nichtssagend. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags kommt zu folgenden Schluss: Nur die Verwaltungskompetenz schließt den Referentenentwurf seine Zustimmungsfähigkeit durch den Bundestag aus. Alles andere, Finanzen,… Weiterlesen »

buri_see_kaeo
7 Monate zuvor

Das (Die CDU wird das Gesetz kippen (lassen)) @ Jemand darf man ja wohl annehmen. Das “Wie” möchte ich hier noch erklären: Das BuVerfGe hat im Sommer dieses Jahres nicht alle Anträge des Richter Müller und weiterer in die Tonne gekloppt, es sind noch welche offen (d.h. über die wurde nicht entschieden), eine “zeitnahe” Entscheidung wurde angekündigt. Unter “zeitnah” verstehe ich nicht “bisherige Wartezeit (über 3 Jahre) minus ca. einem Tag”, sondern sollten alle Hürden überwunden worden sein, eine Legalisierung/Entkriminalisierung erreicht sein, zaubern sie (BuVerfGe) die noch offenen Anträge aus dem Hut und sagen feierlich “ist nicht!”. so vermeiden sie (BuVerfGe) Vorwürfe, auf Anweisung von C[D/S]U & AfD gehandelt zu haben. Und Wie @ Haschberg sollten sich Hanf-Freunde dagegen wehren?… Weiterlesen »

Zuletzt bearbeitet 7 Monate zuvor von buri_see_kaeo
Fred
7 Monate zuvor

@Bodo Bleicher wir sind aber nicht bei Wünsch dir Was. Es mag ja sein, das sich einige Landesminister ein Mitspracherecht mittels Bundesrat wünschen. Die Gesetzeslage ist aber wohl eine andere. Nachstehend ein Artikel der LTO, die sich mit Hilfe von Experten mit der Thematik beschäftigt hat. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/cannabis-bundesrat-zustimmung-einspruch-grote-spd-landesminister-antrag-legalisierung/ Folgt man den Experten, gibt das Grundgesetz genau drei Gründe vor, die erfüllt sein müssen damit ein Gesetz durch den BR muss. Bei 1. Gesetzen die die Verfassung ändern. 2. Gesetze die Auswirkungen auf die Finanzen der Länder haben. Also Steueränderungen 3. Gesetze, für deren Umsetzung in die Organisations- und Verwaltungshoheit der Länder eingegriffen wird und ihnen der Bundeseinheitlichkeit wegen verboten wird, davon abzuweichen. In Hamburg gegründet man das Mitbestimmungsbedürfnis im BR damit,… Weiterlesen »

Bodo Bleicher
7 Monate zuvor

@Fred LTO bezieht sich aber auf die Vorlage beim Bundesrat, nicht dem Gesetzgebungsverfahren. Kleiner Unterschied. Der Bundestag kann, was , so der Bundestagsserver, Gang und Gebe ist, bis zur Abstimmung eine Menge verändert sehen. Der jetzige Gesetzesentwurf ist Rohware. So wird ihn das Amt des Bundespräsidenten nie unterschreiben können. Verstößt gegen den Einheitsvertrag zu Betäuzbungsmitteln und EU Recht – Die Regelungen greifen nicht ineinander, beispielsweise ist die Festlegung mit dem Umgang von Cannabissamen und unerlaubten Anbau aufgrund der 2022 oftmals klare Absage gegebenen Streichung aus dem Bundestag Steht übrigens auch hier “Der EuGH stellt in seinem Urteil also nicht ausdrücklich fest, dass Art. 2 RB 2004 am Maßstab des Völkervertragsrechts zur Drogenkontrolle zu messen sei. Allerdings geht aus den vorzitierten… Weiterlesen »

Fred
7 Monate zuvor