Dienstag, 28. März 2023

Hubschrauberabsturz um Cannabisplantage zu schützen

Bild: Archiv/Su
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Ein Hubschrauberabsturz wurde beinahe von einem 24-jährigen herbeigeführt, um seine Cannabisplantage zu schützen. 

Das Amtsgericht Melsungen hat am Mittwoch (22. März) ein Urteil gegen einen 24-jährigen Mann aus dem Schwalm-Eder-Kreis gesprochen. Er hat im Januar 2020 bei einem Übungsflug der Bundeswehr über Nordhessen einen Tiger-Hubschrauber mit einem Laserpointer geblendet hatte. Der Mann hatte dabei das Leben der Besatzung und der Einwohner gefährdet. Somit hat er den Absturz des Hubschraubers in Kauf genommen. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte den Laser aus Sorge um seine Cannabis-Plantage eingesetzt hatte, die er vor den Piloten verstecken wollte. Dies berichtet Merkur.de.

Das Amtsgericht verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten und einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 100 Euro. Im Strafmaß enthalten war auch der Besitz illegaler Waffen, die bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurden. Der Mann hatte ein Klappmesser und einen Schlagring in seinem Besitz, die er als “cool” bezeichnete. Der Angeklagte gab zu, dass er Angst hatte, dass die Hubschrauberpiloten seine Plantage entdecken könnten, aber betonte, dass er nie wollte, dass etwas Schlimmes mit dem Hubschrauber passiert.

Die Täterschaft bei der Laser-Attacke wurde nur zufällig aufgedeckt. Das war als die Polizei vor drei Jahren wegen des Verdachts des Besitzes und Handels von Drogen ermittelte. Bei der Auswertung von Chat-Verläufen kam heraus, dass der Angeklagte zusammen mit einem 36-Jährigen aus dem Schwalm-Eder-Kreis geplant hatte, die Piloten zu blenden. Der 36-Jährige wurde mitangeklagt, aber vom Gericht freigesprochen, da es an Beweisen für eine Mittäterschaft mangelte.

Der Richter betonte, dass die Laserattacke kein “Dummer-Jungen-Streich” war und dass der Angeklagte Glück hatte, dass der Hubschrauber nicht abgestürzt war. Positiv wirkte sich für den Angeklagten aus, dass er in “gescheiten Verhältnissen” lebt. Ebenso das er die Tat gestanden und sich entschuldigt hat und sich im Verfahren sehr kooperativ gezeigt hat. Das Urteil ist rechtskräftig.

Im Bundestag findet aktuell eine Anhörung zur Entkriminalisierung von Cannabis statt.

Ein Beitrag von Simon Hanf

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6 Kommentare
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Rogg
1 Jahr zuvor

Würde man uns nicht wie tollwütige Hunde jagen, bräuchte man diese radikale Form der Notwehr garnicht….Berufsrisiko. Auch Jäger können von Weedschweinen erlegt werden.
Mein Mitleid hält sich in Grenzen…

Rainer
1 Jahr zuvor

Deshalb handelt es sich um Drogenkrieg.Und das ist noch light.

Rantanplan
1 Jahr zuvor

Also die Grammatik bei euch wird immer schlechter. In fast allen Beiträgen sind Fehler und falscher Satzbau

Haschberg
1 Jahr zuvor

Da sieht man mal wieder, zu welch idiotischen Zwischenfällen eine sinnlose Prohibition führen kann.

Rogg
1 Jahr zuvor

@Rantanplan
ich schuldigung bei Dich…bin bissle plöd..ich bin..!! Wie fiiiiele von mich und dummländer von drauseen.
Bitten grüßen die luckyluke venn du sehen tust…danske führ meldung deiner dollen meynung zu plöten affen wie ich und andersen…bye

Ramon Dark
1 Jahr zuvor

Unter “gescheiten Verhältnissen” versteht das Gericht vermutlich, dass sich der Angeklagte regelmässig zur Vermehrung des Reichtums von Grosskapitalisten für einen Mickerlohn ausbeuten lässt und längerfristig damit seine Gesundheit ruiniert. Nach einer korrekten Legalisierung könnte er sich jedoch mit seinem Gärtnerhobby selbstständig machen und bräuchte auch nicht mehr panisch zu so riskanten und Andere überflüssigerweise lebensgefährdenden Abwehrmanövern greifen um sich selbst zu schützen.