Montag, 16. September 2019

Jugendrichter Müller hält Cannabis-Verbot für verfassungswidrig

Das Amtsgericht Bernau verhandelt am Mittwoch drei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz – der zuständige Richter Andreas Müller kündigt Gang vors Bundesverfassungsgericht an

Cannabis
Bild: Sadhu van Hemp

 

 

Sadhu van Hemp

 

 

Gibt es ein „Recht auf Rausch“ für Kiffer?
 

Die Älteren werden sich erinnern: Es gab schon einmal einen Richter, der mit seinem Gewissen haderte, dem Hanfverbot uneingeschränkte Geltung zu verschaffen. Im Februar 1992 sah sich Wolfgang Nešković vom Lübecker Landgericht außerstande, eine Angeklagte im Berufungsverfahren wegen der Weitergabe von 1,12 Gramm Haschisch zu bestrafen. Die Kammer setzte die Entscheidung mit der Begründung aus, dass zunächst vom Bundesverfassungsgericht zu prüfen sei, ob die Strafbewehrung für Erwerb und Weitergabe von Cannabis mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Das Landgericht Hildesheim, das Landgericht Frankfurt am Main und das Amtsgericht Stuttgart schlossen sich Nešković an und reichten ihrerseits Vorlagen nach Art. 100 Abs.1 GG ein.

 

Zwei Jahre später im März 1994 verneinten die Verfassungsrichter ein aus dem Grundgesetz ableitbares „Recht auf Rausch“. Die strafrechtlichen Beschränkungen im Umgang mit Cannabis seien verfassungskonform. Die dreistufige Prüfung hinsichtlich Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit ließe keinen Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Hanfverbots. Auch sei die Gleichstellung von Cannabis mit zugelassenen Substanzen wie Alkohol und Nikotin nicht erforderlich.

Nur in der Frage, wie mit Bagatelldelikten strafrechtlich umgegangen werden sollte, lenkte das Verfassungsgericht seinerzeit ein. Bei geringfügigen Verstößen müsse im Regelfall von einer Verfolgung abgesehen werden – und das einheitlich in allen Bundesländern.

 

In den darauffolgenden Jahren wurde der Cannabis-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von den Landesregierungen nur sehr widerwillig und vor allem uneinheitlich umgesetzt. In Bayern gelten sechs Gramm Haschisch und Marihuana als geringe Menge, in Berlin sind es 15 Gramm. Eine bundeseinheitliche Regelung zur Anwendung des § 31a BtMG ist bis heute nicht in Kraft. Vielmehr sind die Cannabis-bezogenen Strafverfahren seit damals explodiert: 1994 wurden 58.785 Strafanträge gestellt, 2018 waren es 218.660 – so viele wie nie zuvor. Auch wenn ein Teil der Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, so haben sich im Laufe der Jahre etliche Ersatzbestrafungen wie etwa der Fahrerlaubnisentzug hinzugesellt.

 

Cannabis Andreas Müller
Jugendrichter Andreas Müller auf dem GMM 2017 in Berlin

 

Jugendrichter Müller will das Bundesverfassungsgericht erneut anrufen

 

Andreas Müller ist ein umtriebiger Mann. Seit 1997 fällt er als Jugendrichter am Amtsgericht Bernau bei Berlin immer mal wieder medienwirksam als „Querulant im Namen der Gerechtigkeit“ auf. Das könnte daran liegen, dass Müller anders als viele seiner Kollegen auf beiden Augen sehend ist und infolgedessen klare Sicht auf das hat, über das er zu richten hat. Als Jugendrichter hat er junge straffällig gewordene Menschen abzuurteilen, wobei Art und Maß der Strafe vorrangig der Erziehung und Sozialisation dienen sollen. Müller sieht die Defizite in der Erziehung – und in der Gesellschaft, die falsche Prioritäten setzt.

 

Die volle Härte des Gesetzes wendet Müller daher auch nicht bei Jugendlichen an, die sich wegen eines Vergehens wegen des Hanfverbots zu verantworten haben. Kein Pardon kennt „Deutschlands härtester Jugendrichter“ jedoch mit Gewalttätern. Insbesondere jugendliche Nazischläger müssen mit einer empfindlichen Arreststrafe rechnen, wenn der „Erziehungsrichter“ Müller seine „Denkzettel“ verteilt. Da kann es auch schon mal passieren, dass dem irregeleiteten Halbwüchsigen das Tragen von Springerstiefeln untersagt wird, weil es sich bei diesem Schuhwerk um eine Waffe handelt. Eine 15-Jährige, die öffentlich den Hitlergruß zeigte, entließ Müller mit der Auflage, in Berlin eine Moschee und mit Kreuzberger Kiezkindern einen Döner-Imbiss zu besuchen.

 

Müllers größtes Ärgernis ist jedoch das Hanfverbot, dass ihm die Arbeit vergällt. Schon seit Jahren beklagt er den Misstand, im Akkord  jugendliche Cannabis-Sünder abstrafen zu müssen und somit vielen den Lebensweg zu verbauen. Der 58-Jährige fühlt sich missbraucht und beschmutzt, wenn er im Namen des Volkes junge Menschen verurteilen muss, nur weil sie beim illegalen Joint-Rauchen statt beim legalen Komasaufen erwischt wurden.

Dieser Frustration verleiht Müller immer wieder Ausdruck, sei es in politischen Talkshows, auf Diskussionsveranstaltungen oder in Interviews. Er veröffentlicht Essays und Bücher („Kiffen und Kriminalität“) – und er zeigt wie kein anderer Gesicht, um gegen das Unrecht des Hanfverbots anzugehen. Bereits 2002 wagte er den Schritt nach Karlsruhe, um vom obersten deutschen Gericht prüfen zu lassen, ob das Verbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damals scheiterte Müller, da die Richter keinen Anlass sahen, das Urteil von 1994 in Frage zu stellen.

 

Cannabis Andreas Müller
Andreas Müller – „Querulant im Namen der Gerechtigkeit“

 

17 Jahre später will’s Müller noch einmal wissen. Um es kurz zu machen, hier die Pressemitteilung vom Amtsgericht Bernau an den Deutschen Hanfverband vom 11. September:

„Das Amtsgericht Bernau bei Berlin wird am 18. September 2019 drei Hauptverhandlungen vor dem Strafrichter durchführen, die Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zum Gegenstand haben (13.00 Uhr, 14.20 Uhr, 15.00 Uhr, Saal 10). Den Angeklagten wird jeweils unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Marihuana) vorgeworfen. Der für die Verfahren zuständige Richter am Amtsgericht Andreas Müller hat angekündigt, in Abhängigkeit vom Verlauf der Hauptverhandlungen eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gem. Art. 100 Grundgesetz prüfen zu wollen. Exemplarisch drängten sich in diesen Verfahren Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Strafverfolgung des Besitzes von Cannabis auf.“

 

Es wird also spannend am Mittwoch, wenn sich im Amtsgericht Bernau Presse, Funk und Fernsehen versammeln, um von dem „heißen Scheiß“ zu berichten. Müller wird seine Bühne bekommen und kräftig die Werbetrommel für die Entkriminalisierung der Cannabis-Konsumenten rühren. Vielleicht animiert ja Müllers Engagement andere Strafkammern, auf den Zug nach Karlsruhe aufzuspringen, um den Verfassungsrichtern die Dringlichkeit einer Neubewertung der strafrechtlichen Relevanz von Cannabis-Delikten zu vergegenwärtigen.

 

 

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Jemand
4 Jahre zuvor

Wird nichts bringen! Das BVerfG hat bereits bewiesen das es ein eierloser Haufen ist als es die Beschwerde die Bundesregierung habe sich nicht an die Anwesiungen im Urteil gehalten (bundeseinheitlich geregelte “Geringe Menge” als “muss”-Vorschrift , die Beobachtung der internationalen Entwicklungen zum Thema etc) abtat mit der sinngemäsen Aussage : ” Dafür sind wir nicht zuständig…nicht unser Problem”!
Man wird also auch hier kaum etwas mutiges erwarten dürfen!

Fred
4 Jahre zuvor

Wer sich mit dem Urteil aus 94 mal näher befasst, sieht die Chance die jetzt hoffentlich auf den Tisch des Gerichts flattert. Die Hanfwelt hat sich grundlegend verändert. Die Faktenlage ist eine gänzlich andere. Prüft das Gericht so umfangreich wie 94, haben wir gute Karten, das dieses vollumfänglich Verbot zumindest auf ein ertragbares Maß entkriminalisiert wird.

Mehr wird es allerdings nicht. Die Gesetze macht das Gericht nicht. Die Legalisierung wird nicht im Urteil stehen. Dazu braucht es die Politik.

Egal
4 Jahre zuvor

Kommt auch auf den Verstoß an sich an!
Nimmt der beschuldigte es medizinisch ein sollte er meines Erachtens gute Katen haben, wenn noch etwas ergänzt wird!

Tom
4 Jahre zuvor

@Jemand. Tja mein Freund – es ist frustrierend gegen Windmühlen zu kämpfen. Ist eben so – Wer kämpft kann verlieren. Wer aber nicht kämpft hat schon verloren. Sollte also das BVerfG entgegen aller Vorahnungen zu dem Entschluß kommen dass das Cannabisverbot verfassungswidrig ist, kann und darf kein Richter mehr dieses Verbot zur Bestrafung heranziehen, denn sonst wäre sein Urteil rechtswidrig (Stichwort “Willkür”) und hätte spätestens in der 2. Instanz keinen Bestand mehr. Richter sind eben an die Gesetzgebung gebunden. Auch den Entzug des Führerscheines gibts dann nur noch bei konkret nachgewiesenen Ordnungwidrigkeiten (wie eben jetzt schon beim Alkoholkonsum). Dagegen kann aber kein normal denkender Mensch etwas einzuwenden haben.

Otto Normal
4 Jahre zuvor

Das BVG wird schon eine passende Ausrede finden um diesen Angriff der Kiffer abzuwehren. Darin sind die Richter ausgebildet und sie verstehen etwas von ihrem Handwerk. Selbst wenn die Begründung unglücklich ausfällt, wie diese idiotische Formulierung von 1994 “kein Recht auf Rausch” die man den Karlsruher Eunuchen eigentlich rechts und links um die (für logische Argumente verstopften) Ohren schlagen müßte, es ist ein Urteil von höchster Instanz und wird anschließend von der ReGIERung dazu benutzt ihr verbrecherisches Tun auf “rechtlichen Boden” zu stellen, selbst wenn dieser Boden ein Sumpf aus Korruption, Dummheit und Arroganz ist. Für die brutale Strafverfolgung selbst ist das BVG dann nicht mehr zuständig bzw. verantwortlich, sie geben nur die Erlaubnis dazu. Die Verantwortung wird solange zerteilt… Weiterlesen »

R. Maestro
4 Jahre zuvor

Interessant wäre zu sehen, wie sich die Parteispenden derzeit bewegen. Anzunehmen dass diese wieder steigen. Man könnte doch mal einen anderen Weg einschlagen, diesen auf den Grund zu gehen, sie zurück verfolgen und verm. dahinter kommen, dass hinter den Unionen nur heisse Luft und massig Finanzmittel stecken. Uruguy hat bereits ein Stück Geschichte geschrieben. Aber man wird sicherlich lieber beim BVerfG, hörig, gehorsam und eierlos in der Geschichte verschwinden, statt diesem Schmarrn zu beenden und damit zumindest ein Zeichen zu setzen. Auf Vernunft staatlicherseits braucht man längst nicht mehr hoffen. Vielleicht bringt der Schutz der Umwelt Veränderung und eine Besinnung auf nachwachsende und verrottbare Rohstoffe hält Einzug. Anscheinend scheisst sich keiner etwas, dass sich bei der jüngeren Generation (verm. bei… Weiterlesen »

legalize germany
4 Jahre zuvor

Anders Müller, du bist ein Ehrenmann 🙂 Freut mich sehr, dass es noch solche Menschen gibt 🙂

Rainer Sikora
4 Jahre zuvor

20 Jahre mußten aber erstmal verstreichen.Der Erfolg ist aber natürlich fraglich.Wir warten und werden sehen und lesen und hören.

Greenkeeper
4 Jahre zuvor

Ich würde mir wünschen, dass sich noch mehr Richter anschließen. Ich würde mir auch wünschen, dass der Schildower Kreis sich einmischt und Stellung bezieht. Ich würde mir wünschen, dass Politiker wie Robert Habeck, Christian Lindner und Katja Kipping medienwirksam Stellung beziehen. Fast 220.000 Strafanträge wegen Cannabis in 2018? Absurd! Wie viele werden es in 5 Jahren sein? 1 Million?
Es ist jetzt wirklich an der Zeit, den Besitz von geringen Mengen zum Eigenbedarf vollständig zu entkriminalisieren, indem man ab sofort alle diesbezüglichen Anzeigen konsequent und ohne Einzelfallprüfung einstellt. Keine Beschlagnahmung der Ware, keine Anzeige, kein Führerscheinentzug! Sofort!

Aaron Blumenthal
4 Jahre zuvor

Bei solchen „Menschen“ mit „Versta…“, ich bitte um Verzeihung, überdimensional großer Geisteslücke baut sich bei mir echt Frust, Kopfschütteln, Ärger und alle weiteren Emotionen dergleichen auf.
Diese Menschen brauchen sich nur 10 Minuten mit aktuellen Studien und der Politik in Portugal sowie in den Niederlanden im Bezug auf Cannabis zu beschäftigen. Danach wird den Damen und Herren ein Blitzlicht kommen. Falls dem nicht der Fall ist, sind lediglich weitere 5 Minuten mit der Prohibition von Alkohol in den Vereinigten Staaten nötig.
Das sind die „alle Guten Dinge sind drei“ Sachen, welche die die Cannabisgesetzgeber endlich verstehen müssen.

Egal
4 Jahre zuvor

Ich fasse einmal ganz Grob zusammen waren das Cannabis Gesetz Verfassungswidrig ist! So wie ich das in Erinnerung habe…. Der Industrie war in der Vergangenheit Cannabis ein Dorn im Auge! Das war damals u. A. Die Öl, Holz, Baumwolle sowie die Pfarmer Industrie. Es Gab noch ein paar weitere Drahtzieher! Diese Big Bosse wußten ganz genau wenn Hanf nicht mehr da ist dann Steigen die Umsätze! Zufälligerweise so wie es oft so ist, sind solche Herren dann auch noch Abgeordnete und haben entsprechend leichtes Spiel . Mit Aufwand wurden sogar Kurzfilme und werbe Spott gegen Cannabis gedreht um das Volk dann einzureden das Cannabis schlecht ist. Allerdings vergaßen die Herren das wir hier um eine Heilpflanze Sprechen! Diese Pflanze hätten… Weiterlesen »

Jemand
4 Jahre zuvor

@Egal Im Prinzip hast du mit allem Recht ich würde alerdings gerne ein Paar Anmerkungen machen : Das mit der Industrie und den Filmen war neben rassistischen Gründen Amerika (angekurbelt durch Anslinger)! In Europa wurde das Hanfverbot durch die internationale Opiumkonferenz und das Bestreben eine einheitliche internationale Drogenpolitik zu erreichen! Neben anderen Drogen wie Opium wurde auf drängen von Agypten auch Cannabis verboten! Die Stimme Deutschlands war hierbei ausschlaggebend und man entschied aus wirtschaftlichen Gründen dem Verbot zuzustimmen um den Handel mit Ägypten nicht zu verlieren! (Edit Redaktion – Link entfernt) 2.Welche Tiere sollen das sein die wegen dem Hanfverbot ausgestorben sind ? Mir sind keine bekannt aber du darfst mich gerne belehren! 3.Die Menschen leiden deswegen unter mehr Allergien… Weiterlesen »

Sisar
4 Jahre zuvor

Ich glaube fest daran das unserer Verfassungsrichter näher am Volk als an der Politik sind. Vielen Dank an den DHV als initiator dieser sinnvollsten aller kampagnen vielen Dank Andreas Müller. Ich glaube fest daran das unsere Verfassungsrichter mit beiden Beinen fest im Leben stehen und gewiss eine kluge Entscheidung treffen werden, die auch klug begründet wird.
So wie es ist darf es nicht bleiben sagt der Verstand.!

R. Maestro
4 Jahre zuvor

In welcher Welt leben wir eigentlich? In einer Scheinwelt, in einer Matrix. Eine Politik, welche auf alles kackt, weil der Untergang der Umwelt, der Natur später stattfindet, als die Politikkarriere?! Nach mir die Sintflut, ja??? Alle Politiker, welche heute von der Ausbeutung profitieren, leben nicht mehr, wenn die Welt krepiert. Was man heute hört sind erstlinig Lippenbekentnisse. Herrgott, ich bin 51 J. ohne Kinder, aber ich selbst will keinen kompletten Müllhaufen hinterlassen! Wenn ich heute höre, Klimaschutzmassnahmen kosten ca. 40 Milliarden? Ja und? Dies sollen Firmen aufwenden, welche durch Raubbau an der Natur reich geworden sind. PUNKT. Vor dem Verbot war die Welt sicherlich gesünder. Wir leben in einer scheinbar heilen Welt. Weil die Politik uns es weis machen will!… Weiterlesen »

Jemand
4 Jahre zuvor

“(Edit Redaktion – Link entfernt)”

Aus welchem Grund !?

Baumbarde
4 Jahre zuvor

“Sehet da, ich habe euch gegeben alle Pflanzen, die Samen bringen, auf der ganzen Erde, und alle Bäume mit Früchten, die Samen bringen, zu eurer Speise.”
1 Mose 1:29

Jeder der etwas von Pädagogik versteht, oder eigene Kinder hat, weiß daß auch die Seele Nahrung benötigt!