Dienstag, 16. Oktober 2018

Hohe Haftstrafen für dummdreiste Cannabis-Dealer

 

 

Drogenprozess vor dem Landgericht Potsdam endet mit einer „Verständigung“ zwischen Anwälten und Staatsanwaltschaft

 

 

Cannabis
Bild: Sadhu van Hemp

 

 

Sadhu van Hemp

 

 

Leute, die nur Stroh im Kopf haben und mit illegalen Drogen Geld wie Heu verdienen wollen, sind oftmals leichte Beute für die Strafverfolgungsbehörden. Ein paar solcher Zeitgenossen saßen gestern vor dem Potsdamer Landgericht auf der Anklagebank, um sich die Quittung für das ausstellen zu lassen, was man als einigermaßen intelligenter Cannabis-Dealer unterlässt. Und dazu zählt es, andere Menschen nicht zu erpressen und obendrein mit vorgehaltener Waffe zu bedrohen.

 

Aber der Reihe nach: Im Februar 2016 stattete „Kommissar Zufall“ einem Brandenburger Milchbauern einen Besuch ab – laut Pressemitteilung der Polizei wegen eines Steuervergehens. Rein „zufällig“ stießen die „Steuerfahnder“ im Keller des Gehöfts auf ein beachtliches Drogendepot, in dem u.a. 72 Kilogramm Cannabis und 15,5 Kilogramm Haschisch, 10 Kilogramm Amphetamine, 7 Kilogramm Kokain und 5,7 Kilogramm Ectasytabletten lagerten. Mit dem aus den Niederlanden stammenden Bauern wurde Ende 2016 kurzer Prozess gemacht: fünf Jahre Zuchthaus.

 

Doch damit war die Räuberpistole nicht zu Ende. Kriminalbeamte mögen keine halben Sachen. Ein Drogenlagerist, der schweigt, lädt geradezu dazu ein, dem Vogel so lange auf den Zahn zu fühlen, bis er singt. Wie sich das gestaltet, wenn Fahnder keine Ruhe geben, darüber kann nur gemutmaßt werden. Im Fall des niederländischen Milchbauern könnte es ein schnöder Kuhhandel gewesen sein, der die Ermittler auf die Spur der Hintermänner brachte.

 

Während die Kripobeamten akribisch den Faden zu den Hintermännern aufrollten, feierten diese ihre Party weiter. Anstatt sich schleunigst ins Ausland abzusetzen oder sich eine andere Identität zuzulegen, zogen es die Gentlemen vor, im von Denunzianten infiltrierten Milieu weiterhin den dicken Maxen zu schieben. Im Herbst 2017 klickten dann die Handschellen – und vorbei war’s mit dem Größenwahn und dem Glauben, Herr über die eigene Blödheit zu sein. Zumal das Geschäftsgebaren der aus Berlin und Bad Belzig stammenden Männer im Alter zwischen 20 und 46 Jahren nicht gerade gentlemanlike war.

 

Laut Anklage haben sich vier der Angeklagten nicht nur wegen Handeltreibens mit illegalen Drogen, sondern auch wegen Raubes und räuberischer Erpressung schuldig gemacht. Im April 2017 sollen sie einen ihnen bekannten Drogendealer ausgeraubt, erpresst und mit dem Tode bedroht haben. Ein Polizeizeuge sagte aus, dass die Bande weitere solcher Taten geplant hätte, um günstig an Cannabis und andere Drogen zu kommen. Zwei der Angeklagten hatten sich überdies wegen illegalen Waffenbesitzes zu verantworten.

 

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 27-jährige Hauptangeklagte die treibende Kraft der Bande war. Von Oktober 2015 bis September 2017 habe er 136 Kilo Drogen aus Spanien und den Niederlanden nach Deutschland importiert, die er auf dem Bauernhof des heute 63-jährigen Niederländers lagerte. Zudem standen 207 nachgewiesene Fälle illegalen Drogenhandels zu Buche.

Die Staatsanwaltschaft plädierte auf zehn Jahre Haft für den Hauptangeklagten, verwies aber darauf, mit sich reden zu lassen, wenn auch die Angeklagten reden und Bereitschaft zeigen, den Drogenfahndern neue Erkenntnisse zu liefern. Auch der Richter drohte, sich vorstellen zu können, den Hauptangeklagten für zwölf Jahre hinter schwedische Gardinen zu schicken, wenn man sich nicht „verständigen“ kann.

 

Und so verständigten sich alle Beteiligten. Bei der Urteilsverkündung lobte der Richter die Angeklagten für ihre umfassenden Geständnisse und die Bereitwilligkeit, die Nachfragen des Gerichts während des Prozesses zuzulassen. Somit war es für Richter und Schöffen Ehrensache, strafmildernd zu urteilen: Statt der von der Staatsanwaltschaft ursprünglich geforderten zehn Jahre wurden dem Kopf der Bande als Dankeschön nur neuneinhalb Jahre Haft verabreicht. Die drei anderen Haupttäter erhielten eine Haftstrafe von fünf beziehungsweise sechs Jahren und drei Monaten. Zwei weitere Komplizen mussten sich mit einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und einer dreijährige Jugendfreiheitsstrafe begnügen.

 

Inwieweit die Urteile gerecht sind, ist in diesem Fall Ansichtssache. Wären die Herrschaften nur wegen der Cannabis-Verbots verurteilt worden, wären sie Opfer eines Unrechts und sofort zu rehabilitieren. Doch wer jeglichen Anstand missen lässt und anderen Menschen Gewalt antut, der darf sich nicht wundern, wenn sich das Mitleid in Grenzen hält. Zuletzt verdeutlichen solche hirnlosen Amateure nur, dass das Hanfverbot eine Einladung für Leute ist, die keine Moral kennen und sich vornehmlich mit hoher krimineller Energie durchs Leben schlagen.

 

 

 

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2 Kommentare
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Ralf
5 Jahre zuvor

Perfekt Täter und Opfer getrennt, dem kann ich nur voll zustimmen. Leute die ehrliche Cannabishändler ausrauben, bedrohen oder erpressen brauchen eine gewaltige Lektion. Manchmal ergibt minus mal minus, selbst in dieser durchgeknallt unlogischen Prohibitionsgesellschaft, eben doch plus, und die Bullen machen ausnahmsweise sogar das, wofür sie von der Bevölkerung bezahlt werden.

Der Realist ohne Kraut
5 Jahre zuvor

Dem letzten Block des Berichts ist nichts mehr hinzuzufügen! Punkt! Mal abgesehen von der Gewalt, die die Dummköpfe ausübten, ist der Handel des Gutes nur wieder eine willkommene Maßnahme für Unbeugsame. Der Staat macht alles um seine Bürger zu schützen. Klar, und mir fliegen gleich die Löcher aus dem Käse… Ein klitzekleines Bisschen Hoffnung, dass hier in Good-old-germany bald doch frei oder wenigstens geduldet gekifft werden darf, habe ich schon noch. Aber selbst diese wird mir als Optimist von Tag zu Tag immer geringer. Veränderung, wie’s Mutti jetzt ihrer Unioner fordert, könnte das gesamte Land brauchen. Aber lieber lassen wir alles beim Alten, damit derartigen Dummköpfe wie in diesem Bericht genannt, besseren Einfluss ausüben können. Und sich, falls sie doch… Weiterlesen »