Hanfparadenteilnehmerin wehrt sich gegen polizeiliches Vorgehen
Nach einer Meldung im “Tagesspiegel” wurde am 2. August eine 19jährige Teilnehmerin auf dem Weg zur Hanfparade festgenommen und anschließend über sechs Stunden in einer Einzelzelle festgehalten, weil sie eine Kette aus Hanfblättern um den Hals trug. Anschließend folgte noch eine erkennungsdienstliche Behandlung, also das volle Programm, inklusive dem Blick in die Unterhose und der Aufnahme von Fingerabdrücken.
Bei Betäubungsmittelvergehen hätten die Beamten keinen Ermessensspielraum, so ein Sprecher.
Das gilt jedoch nach Informationen, die unserer Zeitung vorliegen, nicht für Berlin. Hier steht es den Beamten durchaus frei, bei kleineren Vergehen eine Anzeige zu schreiben.
So geschehen im Juni diesen Jahres bei einem Mitarbeiter unserer Zeitung, bei dessen Partybesuch eine “Grasmühle mit Anhaftungen” gefunden wurde. Gegen ihn wurde das Verfahren mittlerweile eingestellt.