Mittwoch, 6. September 2006

Brechmittel-Einsatz ist Folter

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte zeigt Deutschland seine Grenzen

Der Einsatz von Brechmitteln gegen mutmaßliche Dealer ist in Deutschland gang und gäbe. Erst nach einem Todesfall begann das Bundesland Bremen über diese harte Vorgehensweise nachzudenken. Die Hamburger schockte selbst ein Todesfall nicht – sie machten einfach munter weiter. Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschrechte (EuGM) die Vergabe von Brechmitteln als eine Verletzung der Menschenrechte bezeichnet. Die Bundesrepublik Deutschland wurde verurteilt, weil sie die Vergabe von Brechmitteln erlaubte. Nach Angaben der Richter erlaube Deutschland somit Folter , was in der EU nicht sein darf.

Bisher wurden die Brechmittel vor allem in Hamburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen eingesetzt. Nur Nordrhein-Westfalen hat jedoch bisher auf den europäischen Urteilsspruch reagiert und in einem Ministererlass den Einsatz von Brechmitteln verboten. In den übrigen Bundesländern steht eine Stellungnahme noch aus. Das Problem dabei ist, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte keine direkten Folgen auf die Rechtssprechung der nationalen Gerichte hat. Nur der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss im Lichte des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte urteilen. Dieser, also der EuGH, ist dann wieder bindend für die europäischen Mitgliedsstaaten. So kann es also passieren, dass Hamburg trotz des Urteils so lange Brechmittel einsetzt, bis sich ein Einzelfall bis zum EuGH hoch klagt.

Sinn und Zweck des Einsatzes von Brechmitteln sind bis heute noch nicht schlüssig dargelegt worden. Offiziell sollen Dealer, die ihre Drogen kurz vor der Festnahme verschlucken, so überführt werden. Der Haken dabei ist aber, dass bisher auf diese Weise noch nie Menge gefunden wurden, die wirklich relevant waren. Welcher Straßen-Dealer läuft auch mit mehreren Gramm Koks in der Tasche herum? Auch das Motiv der Abschreckung wird bei den Dealern nicht greifen. Wer illegale Geschäfte macht, geht nicht davon aus, erwischt zu werden. Abschreckende Strafen haben noch nie Wirkung gezeigt, denn auch in Amerika gibt es trotz Todesstrafe nicht weniger Morde als in Europa.

Der Einsatz von Brechmitteln ist widerwärtig, da er sich gegen die Schwächsten in einer ausgestoßenen Gruppe richtet. Straßen-Dealer haben meist den schlechtesten Ruf in der Gesellschaft, aber auch innerhalb ihrer Peargroup. Kaum ein gesetzter Deutscher mit Anspruch auf Hartz IV würde sich an den Kottbusser Tor oder den Hamburger Hauptbahnhof stellen und Drogen vertickern. Und das alles noch für eine relativ geringe Gewinnmarge, denn das große Geld streichen auch hier wieder Menschen im Hintergrund ein. Aber gegen diese wird mit der Vergabe von Brechmitteln nicht vorgegangen. Der Einsatz von Brechmitteln ist also bewusst eine Schikane des kleinen Dealers. Und das noch ohne großen Sinn und Erfolg, denn ist erst mal einer überführt und wieder abgeschoben, stehen schon längst vier neue auf der Matte.

Dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nun Deutschland in die Schranken weist, war längst überfällig. Schon seit Jahren weist amnesty international auf diese Tatsache hin. Dass Länder wie Hamburg nun prüfen, wie sie mit diesen Rechtsspruch umgehen können zeigt nur, wie dogmatisch sie in der Drogenpolitik vorgehen. Es geht ihnen nicht um den Schutz der Konsumenten, es geht ihnen auch nicht darum, dass möglichst wenig Menschen Probleme mit Drogen haben, sondern es geht ihnen nur darum, einen Feind, den sie sich auserkoren, haben möglichst abartig zu bekämpfen. Wenn es um Menschenrechte geht, glauben viele deutsche Politiker, dass sie sich nichts vorzuwerfen hätten. In Wahrheit ist aber der Abschnitt zu Costa Rica im Menschenrechtsbericht 2005 nur sieben Zeilen lang, der zu Deutschland hat fünf Seiten. Und auch die deutschen Ärzte sollten sich einmal überlegen, was es für ihre Zunft heißt, wenn immer noch genügend Weißkittel-Träger gefunden werden, die ganz offiziell Menschen foltern.

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