Donnerstag, 10. März 2005

Magic Mushrooms demnächst illegal

Der Bundesrat hat es endlich geschafft, eine Lücke zu schließen. Demnächst sind auch Pilze als Betäubungsmittel anzusehen.

Die Anlage I der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften wurde
folgendermaßen ergänzt: „. . . Organismen und Teile von Organismen, im
bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand mit in dieser oder einer
anderen Anlage aufgeführten Stoffen, sowie die zur Reproduktion oder
Gewinnung dieser Organismen geeigneten biologischen Materialien, wenn
ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist“. Alles klar? Die
Begründung: Durch die Neufassung wird die bisherige Aufzählung durch
die allgemeine Bezeichnung „Organismen” ersetzt. Nach der bisherigen
Formulierung war nämlich unklar, ob Pilze als Betäubungsmittel
anzusehen sind, da sie in der neuen botanischen Literatur nicht mehr
zum Pflanzenreich gezählt werden, sondern eine eigene Gruppe bilden.
„Pilze, wie z. B. Psilocybe-Arten und deren Mycelien werden häufig
missbräuchlich verwendet. Durch die Neuformulierung wird klargestellt,
dass Pilze, sofern sie Stoffe enthalten, die in einer der Anlagen
genannt sind, Betäubungsmittel sind.“ Und bevor jetzt jemand auf die
Idee kommt, Einzeller genetisch so zu verändern, dass sie wie Drogen
wirken, haben sie den Begriff Zellkulturen gleich mit dem Begriff
„biologische Materialien” ersetzt. Damit werden auch künftig Bakterien
erfasst, falls diese missbräuchlich verwendet werden.
Dabei ist in keinster Weise erwiesen, dass psilocybinhaltige Pilze
(Psilos) gesundheitsschädlich sind. Eines der Hauptargumente für das
Verbot ist die Behauptung, dass Konsumenten ein hohes Risiko eingehen,
schizophren oder wahnsinnig zu werden. „Und das ist schlichtweg
falsch!“, so die Meinung von Dr. Joachim Eul und Dr. habil. Jochen
Gartz, die als Bio- Chemiker und Mykologen wissen wovon sie reden.
„Diese Pilze sind ungiftig und für eine tödliche Überdosis Psilocybin
müsste man 20 bis 40 Kilo frische Pilze essen.“, so Eul während der
Demonstration am 02.02.2005 vor dem Bundesrat in Berlin.
Organschädigungen kommen auch nach langjährigem wiederholten Konsum
nicht vor. Da dürfte es einer alkoholmalträtierten Leber wohl um
einiges schlechter gehen. Auch wirklich abhängig wird man von ihnen
nicht, weder körperlich noch psychisch. Denn es werden bei der Einnahme
keine Glücksgefühle durch den Botenstoff Dopamin im Gehirn freigesetzt.
Hingegen machen Nikotin und Alkohol aus diesem Grund süchtig.
Auch die Gefahr aus dem Fenster zu springen ist relativ gering, denn
auf Pilzen weiß man noch, was Realität und was Fiktion ist. Auch die
wissenschaftliche niederländische Regierungskommission CAM
(Coordination Centre of the Assessment and Monitoring of new drugs)
schätzt das Gesundheitsrisiko von Pilzen als extrem gering ein. Deshalb
sind seit 2003 frische Pilze in den Niederlanden im Handel erhältlich
und werden von dort in andere EU-Staaten exportiert. Da die EU eine
Zollunion ist, sollten eigentlich alle Bürger der EU Pilze konsumieren
können. Aber Deutschland schießt mal wieder quer. Schon im vergangenen
Jahr wurde das einem jungen Mann in Thüringen zum Verhängnis. Ganz
legal meldete er ein Gewerbe an und verkaufte fortan fertig abgepackte
Lebensmittel, eben jene Pilze aus Holland und landete deswegen in
Untersuchungshaft. Ob Anklage erhoben wird, ist noch unklar.
Gönnen die Regierenden den 500.000 hiesigen Konsumenten keinen Spaß und
bewusstseinserweiternde Maßnahmen? Müssen für deren Gegenargumente die
zehn bis 30 Leute herhalten, denen die Pilze nicht bekommen sind? Wobei
selbst in diesen Fällen nicht eindeutig erwiesen ist, dass deren
„längerfristige geistige Störungen“ auf den Pilzkonsum zurückzuführen
sind. Nichtsdestotrotz soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden,
dass der Verzehr in gewohnter Umgebung und nicht unter Stress
stattfinden sollte. Sonst kann es zu einem schlechten Pilzerlebnis
kommen.
Schon die alten Germanen verfeinerten ihr Met mit psychoaktiven
Substanzen wie Bilsenkraut oder Psilos. Und in anderen alten Kulturen
wie in Mexiko werden Pilze für Rituale benutzt. In asiatischen Ländern
wie Bali stehen Pilzgerichte mit Wirkung auf der Speisekarte. Und
hierzulande fallen sie unter die Strafvorschriften des
Betäubungsmittelgesetzes.

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