Montag, 12. Dezember 2011

Illegaler Hanfanbau ist Notwehr

Nichts ist uncooler als Krankheit und Tod, denn wer darüber nachdenkt oder damit konfrontiert ist, dem wird wie auf Knopfdruck unbehaglich. Der Gesunde will nichts wissen von den Zuständen in deutschen Pflege- und Krankeneinrichtungen, wo das profitorientierte System der Gesundheitsindustrie Alte und Kranke goldene Eier legen lässt. Statt eines würdevollen und selbstbestimmten Lebens verschreibt das Doktorchen den Kranken und Schwachen den täglichen Pharmacocktail, der alle Erinnerung an den Artikel 1 des Grundgesetz auslöscht.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt – so steht es geschrieben. Doch das schließt nicht alle Menschen ein: Wer zum Beispiel krank, behindert oder dem Tode geweiht ist und sich das Recht herausnimmt, sein Leid mit ein bisschen selbstgezogenem Cannabis zu lindern, der wird strafrechtlich verfolgt und von deutschen Richtern notfalls auch schon mal im Siechenhaus einer Strafanstalt endgelagert. Stellt sich also die Frage, inwieweit das deutsche Betäubungsmittelgesetz mit dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist, wenn es um Cannabis als Medizin geht. Wie wäre es vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bewerten, wenn ein deutscher Multiple-Sklerose-Patient wegen des Anbaus einer nicht unerheblichen Menge Hanfpflanzen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, während gleiche Straftat in den Niederlanden als Notwehr ausgelegt wird und somit ohne Folgen bleibt?

Kleine Rückschau
Anno 2008 hatte der Oberste Gerichtshof der Niederlande einen Multiple-Sklerose-Patienten in letzter Instanz vom Vorwurf des kommerziellen Haschgiftanbaus freigesprochen. Die Richter würdigten die Auffassung der Verteidigung, der Angeklagte habe sich in einer Notsituation befunden, um seine Schmerzen mittels selbstgezogenen Hanfs zu lindern. Das Interesse des Staates an der Einhaltung des Opiumgesetzes sei in diesem Fall als nachrangig zu bewerten, da es um die Gesundheit eines chronisch Kranken gehe. Der MS-Patient habe das Recht auf ein erträgliches und würdevolles Leben, woraus sich die Verpflichtung des Staates ableitet, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um unnötiges Leid zu verhindern und die Qualität des Lebens so gut wie möglich zu gewährleisten. Die Verteidigung verglich die Notlage des Angeklagten mit dem Wunsch eines Todkranken auf Sterbehilfe, die in den Niederlanden trotz Artikel 293 Strafgesetzbuch nicht verfolgt wird, sofern ein Arzt unter Einhaltung der Sorgfaltspflicht den Suizid begleitet.
Der Freispruch stützte sich damals in erster Linie auf die Ausführungen mehrerer Sachverständiger, die die gängige Praxis in den Niederlanden, chronisch kranken Menschen den Erwerb von Medizinal-Cannabis zu gestatten, als unzureichend einstuften. Weder die Einnahme von Pharma- noch von Coffeeshop-Hanf habe zu einer signifikanten Verbesserung der Symptome geführt. Zudem seien die Sorten aus der Apotheke von schlechter Qualität und bestrahlt. Der kommerzielle Hanf aus den Coffeeshops biete hingegen zwar mehr Vielfalt, sei aber bei einem Grammpreis um zehn Euro zu teuer und zudem durch Chemikalien, Pilze und andere Mikroorganismen verunreinigt, was ein hohes Gesundheitsrisiko für Anwender mit angeschlagenem Immunsystem birgt. Die Sachverständigen führten weiter aus, dass es zudem für einen MS-Patienten mit eingeschränkter Mobilität unzumutbar sei, auf Grund der komplizierten Rechtslage täglich zum nächsten Coffeeshop zu pendeln, um sich zusätzlich mit teurem und mitunter schlechtem Cannabis zu versorgen. Somit sei nachvollziehbar und verständlich, dass der Angeklagte aus einer Notsituation heraus handelte, als er Cannabis in großen Stil anbaute. Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sei zwar gegeben, aber durch das Recht auf ein würdevolles Leben gerechtfertigt.
Eine Ausnahmeregelung für die Selbstversorgung mit Medizinal-Hanf sieht auch der niederländische Gesetzgeber nicht vor; das „Bureau voor Medicinale Cannabis“ (BMC) hätte einen Antrag auf Freistellung nicht bewilligen können, da sich die Niederlande dem weltweiten Einheitsabkommen über Betäubungsmittel unterwerfen, das Genehmigungen für den Cannabisanbau an Privatpersonen grundsätzlich untersagt.
Und genau hier liegt die Krux, denn das Recht auf die Herstellung von Cannabisprodukten zu medizinischen Zwecken wird in den Niederlanden ebenso nach Gutsherrenart vergeben, und zwar an Unternehmen, die der Pharmaindustrie zuzurechnen sind. Die Generalversorgung mit Medizinal-Hanf ist damit zwar gewährleistet, aber auch monopolisiert. Zugleich subventionieren die Krankenkassen und ihre Beitragszahler ein aufwendiges und gewinnorientiertes Einheitssystem, von dem der Patient kaum profitiert.
Umso erstaunlicher war, dass der Hoge Raad zumindest chronisch Kranken eine Art „Notstandsrecht“ auf Eigenanbau von Hanf zusprach. Damals stellte sich die Frage, inwieweit das Urteil auf Resteuropa abfärbt. Doch leider hat sich bis heute kein deutscher Richter gefunden, der der Rechtsethik seiner niederländischen Kollegen gefolgt wäre. Nach wie vor werden kranke Mitbürger, die sich ihr Heilkraut auf dem Balkon ziehen, von eifrigen Drogenfahndern gejagt, vor den Kadi gezerrt und im Wiederholungsfalle weggesperrt.

Jeder einigermaßen empathiefähige Mensch erkennt in dieser Rechtspraxis eine geradezu verbrecherische staatliche Willkür, die schamlos gegen die Menschenrechte verstößt und Schwache und Kranke doppelt hart trifft. Während der niederländische Patient gemütlich auf seiner Veranda sitzt und seinen Pflänzchen beim Wachsen zusieht, zittert der Leidensgenosse in Deutschland vor dem Besuch der Strafverfolgungsbehörden, die seine Selbstversorgung mit THC-haltiger Medizin mit aller Staatsgewalt unterbinden und mitunter härter bestrafen als Gewalt- und Raubtaten. Cannabispatienten gelten im Germanenreich offensichtlich als gemeingefährliche Gewohnheitsverbrecher, die ihre Krankheit nur simulieren, um ungeniert der Haschgiftsucht frönen zu können. Dabei ist die politische Agenda allzu verräterisch: Das Monopol auf Cannabis als Medizin soll in den schmutzigen Händen der Pharmaindustrie bleiben, die sich an ihren gepantschten THC-Präparaten dumm und dämlich verdient. Nicht das Wohl der Patienten hat Priorität, sondern der Wohlstand der Aktionäre. Und so wird aus dem Allerweltskraut Hanf eine goldene Pille gedreht, deren Wirkung nicht einmal an einen zweiten Aufguss heranreicht. Das Konglomerat aus Politik und Wirtschaft wird uns auch weiterhin den süßen Traum einer generellen Hanffreigabe versalzen und die öffentliche Meinung in diesem Sinne manipulieren.
Was den Hanfpatienten bleibt, ist die anfänglich gestellte Frage, inwieweit sich das deutsche Betäubungsmittelgesetz mit dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention verträgt. Bislang hat es keine Klage deutscher Patienten, die sich mit selbstgezogenem Hanf versorgen wollen, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geschafft, da eine Grundversorgung mit THC-haltigen Pharmapräparaten zwischen Flensburg und Passau mittlerweile gewährleistet sei. Was in den Niederlanden als Notwehr gilt, ist hierzulande nichts weiter als eine schwere Straftat. Die Deutschen überlassen nichts dem Zufall: Wer sich mit THC gegen seine Krankheit wehrt, hat gefälligst den langen Weg durch die Instanzen und Arztpraxen anzutreten, um dann mit viel Glück zum nützlichen Idioten der Gesundheitsindustrie zu werden. Da hilft es auch nicht, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts mit dem Finger nach Holland zu zeigen – schließlich gilt das gute alte deutsche Motto: Geh doch rüber, wenn es dir hier nicht passt. Nur leider ist es damit nicht getan, denn die Niederlassungsfreiheit in der Europäischen Union erlaubt keinen Antrag auf politisches Asyl für deutsche Cannabispatienten in Oranien. Der Neustart in der Freiheit bleibt folglich nur jenen Glückspilzen vorbehalten, die gesund, arbeitsfähig und finanziell gut gepolstert sind. Und diese Voraussetzungen sind nun mal unerlässlich für einen Heimatvertriebenen, um in einer leistungsorientierten Gesellschaft Fuß zu fassen. Wer also ein armes krankes Schwein ist und mit ein bisschen Hanf beschwerdefreier leben will, für den gilt in den Niederlanden das Verbotsschild: Wir müssen draußen bleiben. Letzter Trost sind dann die vielen bunten Pillen der Pharmabuden, die den Siechen vollends umnebeln und nicht spüren lassen, dass er bis zum letzten Atemzug an der Melkmaschine der deutschen Gesundheitsindustrie hängt.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Schnelles Login:

0 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare zeigen