Montag, 3. November 2008

Der lange Weg zur Schweizer „Hanf-Initiative“

Gerade für Betrachter aus dem Ausland schien die Schweiz um die Jahrtausendwende ein regelrechtes Hanf-Paradies zu sein. Vielerorts traf man auf freakige Hanfläden, majestätische Hanffelder oder es stieg einem auf Plätzen und in Beizen ein unverwechselbar süsslicher Rauch in die Nase. Doch diese Story hat eine lange Vorgeschichte, einen tragischen Wendepunkt – und einen ungewissen Ausgang…

Die 90er: Neue Wege
Tatsächlich waren die Eidgenossen durch die traurigen und medial ausgeschlachteten Eindrücke aus der offenen, harten Drogenszene seit Ende der 80er Jahre (Lettenpark Zürich, Kocherpark Bern) zu einer Einkehr bei der Drogen- und Gesundheitspolitik gekommen. Angesichts des Drogenelends versuchte man, Ursache und Wirkung kritisch zu überprüfen, man verglich die legalen und illegalen Suchtmittel miteinander und begann, zwischen harten und weichen Drogen zu differenzieren. Weite Kreise waren sich einig, dass Repression nicht das alleinige Mittel im Kampf gegen Suchtmittel sein könne, und dass die Bestrafung des Konsums weicher Drogen wie Cannabis ein Nonsens sei. Experten aus dem Suchtbereich wiesen darauf hin, dass das Verbot und die Verfolgung des Cannabis grössere Probleme verursache, als der Konsum der Substanz selbst. Staatsrechtler gaben ausserdem zu Bedenken, dass die Kriminalisierung einer Substanz, die toxisch nicht gefährlicher ist als die tolerierten Drogen Alkohol und Tabak, gegen die verfassungsrechtliche Verhältnismässigkeit verstosse.
Diese Erfahrungen und Erkenntnisse lösten Mitte der 90er Jahre in der Schweizer Drogen- und Gesundheitspolitik ein emsiges Treiben aus. Bereits damals wurde der ideologische Riss zwischen Reformern und Hardlinern deutlich sichtbar: Beide Fraktionen schafften es, ihre Vorstellungen mittels Volksinitiativen zur Abstimmung zu bringen – doch beide scheiterten. 1997 verwarf die Stimmbevölkerung deutlich die rechtskonservative „Jugend ohne Drogen“-Initiative, die den „Krieg gegen Drogen“ noch verstärken wollte und eine völlig abstinente Bevölkerung als Ideal vorsah. Ebenfalls eine klare Abfuhr erteilte das Volk 1998 der revolutionären „DroLeg“-Initiative, welche eine Straffreiheit beim Konsum sämtlicher Drogen anstrebte. Für die Politik war damit klar, dass die Helvetier nicht für die eine oder andere Extremlösung zu gewinnen waren – nun war ein vernünftiger, mehrheitsfähiger Kompromiss gefragt. Diesen formulierte 1999 die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen EKDF in ihren „Cannabisbericht“ zu Handen der Regierung. Die Experten schlugen eine Entkriminalisierung von Hanf-Anbau, Konsum und Handel unter Schaffung bestimmter Regeln und Grenzen vor. Hierfür pochte die Kommission auf eine baldige Revision des Betäubungsmittelgesetzes.

1999 – 2004: Ringen um die Revision
Der Bundesrat (=Schweizer Regierung) übernahm die Empfehlungen seiner Expertenkommission grösstenteils und eröffnete 2001 mit seiner „Botschaft zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes“ das parlamentarische Prozedere. Noch im selben Jahr stimmte der eher als konservativ geltende Ständerat (Kleine Kammer = Vertretung der Kantone) der Revision zu. Das Eis war gebrochen – die Zustimmung des Nationalrats (Grosse Kammer = Volksvertretung) zu den Vorschlägen schien Formsache. Im wohligen Schatten dieser vorkämpferischen Politik entfaltete sich die Schweizer Hanfbranche: Überall entstanden Hanfläden, in Ballungsgebieten wie Zürich, Basel und Bern schossen sie zuweilen wie Pilze aus dem Boden. Und die Justiz, obwohl an geltendes Recht gebunden, gab sich vielerorts kulant gegenüber den Hanfläden. Auf eine baldige Gesetzesrevision spekulierend, verhielt sich das Gros der Justizbehörden abwartend und ging in der Hanfszene lediglich gegen Auswüchse vor. Doch es war eine trügerische Sicherheit – die buchstäbliche Ruhe vor dem Sturm…
Ein erster Dämpfer erlitt die Hanf-Revision 2003, als der Nationalrat wider Erwarten nicht auf die Vorlage eintrat und diese an den Ständerat zurückwies. Einige Staatsanwälte und Vollzugsbehörden nahmen die Weigerung aus Bundesbern prompt zum Anlass, grossflächige Razzien gegen renommierte Hanfbetriebe zu führen. Zugleich mehrten sich in den Medien kritische Artikel über den Cannabiskonsum. Diese reichten von legitimen Berichten über einzelne Missbräuche und schwarze Schafe in der Szene bis hin zu reisserischen Halbwahrheiten, welche pauschal die ganze Hanfbranche und die Gesetzesrevision in Frage stellten. Langsam aber spürbar hatte sich der politische Wind gedreht. Allerdings schien damals noch nicht alles verloren: Bereits einige Monate später sprach sich der Ständerat erneut deutlich für die Revision aus und auch viele weitere Organisationen bejahten die Vorlage nach wie vor: der Bundesrat, das Bundesamt für Gesundheit, die Eidgenössische Alkoholverwaltung, der Dachverband der Schweizer Lehrerinnen und Lehrer – ja sogar der Verband Schweizerischer Polizeibeamten. Wer hätte angesichts dieser breiten Zustimmung denn wirklich ein Scheitern erwarten können…?

2004: Die Hanf-Initiative
Das garstige Ende der parlamentarischen Hanf-Revision kam im Juni 2004: Erneut weigerte sich der Nationalrat, die Vorlage zu behandeln und beschloss „Nichteintreten“. Damit war die Hanf-Revision vom Tisch gefegt, übrig blieb ein politischer Scherbenhaufen. Zwar bemühten sich konsensorientierte Kräfte, die „unbestrittenen“ Elemente der Vorlage in einer Teil-Revision zu retten, das heisse Eisen Cannabis wurde aber dabei bewusst ausgeklammert. Nun stand die Hanfbranche ohne politische Rückendeckung da – auf einen Streich war die sehnsüchtig erwartete Gesetzesrevision in weite Ferne gerückt. Für die Justizbehörden war dies das Fanal zum totalen Kahlschlag: Eine Welle von Razzien überzog das Land und sämtliche erkennbaren Hanfläden wurden geschlossen. Für die Schweizer Hanfszene bedeuteten diese Ereignisse den Super-GAU: Die „Stunde Null“ war angebrochen und man musste nochmals von vorne beginnen. Jetzt war es an der Zeit, den letzten Trumpf auszuspielen und zu einem politischen Mittel zu greifen, dass es in dieser Form nur in der Schweiz gibt: Die eidgenössische Volksinitiative.
Bereits 36 Tage nach dem nationalrätlichen Nichteintreten präsentierte eine Allianz aus fortschrittlichen Politikern und standhaften Hanfaktivisten die Initiative „Für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz“. Darin wurden die in der gescheiterten Revision enthaltenen Forderungen erneut aufgegriffen und formuliert. Damit aber eine Volksinitiative eingereicht werden und einen Urnengang erzwingen kann, braucht es mindestens 100‘000 Unterschriften von stimmberechtigten BürgerInnen. Die durchgebeutelte Hanfbranche raffte sich deshalb noch einmal auf und mobilisierte sämtliche verbliebenen Kräfte. In allen grösseren Ortschaften und an populären Events wie z. B. dem Paléo-Festival in Nyon oder der Streetparade Zürich stiess man im Sommer 2005 auf die hanfigen Unterschriften¬sammler in ihren orangen T-Shirts. Mit viel Herzblut, Freiwilligenarbeit und hartnäckigem Einsatz konnten die Unterschriften schliesslich innerhalb der 18monatigen Frist zusammengetragen und die Initiative an die Bundeskanzlei zur Prüfung eingereicht werden. Am 7. Februar 2006 gab die Bundeskanzlei unter Zählung von 105‘994 gültigen Unterschriften bekannt, dass die Initiative formell zustande gekommen sei: Nun würde also das Schweizer Volk darüber abzustimmen haben.
2008: Für eine vernünftige Hanfpolitik
Wieder zogen die Jahre durchs Land. Laut Gesetz muss eine Volksinitiative 36 Monate nach Einreichung zur Abstimmung kommen; wenn das Parlament als Variante noch einen sogenannten „Gegenvorschlag“ ausarbeitet, verlängert sich dieser Zeitraum um weitere sechs Monate. Tatsächlich bastelte der Ständerat – unser alter Verbündeter – an einem Gegenvorschlag, der als Kompromiss zur Initiative lediglich Eigenanbau und Konsum zum Eigenbedarf straflos machen, nicht aber den Handel. Doch auch hier hatten die reformbereiten Politiker die Rechnung ohne den polemischen Nationalrat gemacht. Dieser verweigerte seine Mitwirkung an einem Gegenvorschlag, und da ein solcher die Zustimmung beider Kammern benötigt, kam er schliesslich nicht zustande. Während die Zeit langsam dahinstrich, dämmerte die Schweizer Hanfbranche irgendwo zwischen erzwungener Lethargie und aufblitzender Hoffnung vor sich hin. Auf die Hälfte ihrer früheren Mitgliederzahl geschrumpft, war die Schweizer Hanf-Koordination nur noch ein Schatten ihrer selbst. Die wenigen verbliebenen Aktivisten hatten keinen leichten Stand – die meisten hatten seit den grossen Razzien 2004 ihre Läden schliessen müssen und waren damit ihrer Ressourcen beraubt. Und inmitten von Gerichtsverfahren und Aufbau eines neuen Broterwerbs lässt es sich halt schlecht politisieren… Vom Geschäft mit Hanf profitierten derweil andere: Der Gassenhandel und damit die organisierte Kriminalität waren dankbar in die nach dem Abschlachten der Hanfszene entstandene Lücke gesprungen. Hilflos registrierten Kenner der Szene, dass die Mafia wieder nahezu das gesamte Geschäft weicher und harter Drogen kontrolliere und nach Belieben an den Preisen drehe. Während sich der Grammpreis für Cannabis seither verdoppelte, hat sich derjenige für Kokain halbiert.
Im Frühjahr 2008 hätten die Hanf-Befürworter im Ständerat fast einen Sieg errungen, denn die Abstimmungsempfehlung der kleinen Kammer fiel mit 19:18 Stimmen nur äusserst knapp zuungunsten der Hanf-Initiative aus. Im störrischen Nationalrat fiel das Empfehlungs-Ergebnis deutlich negativer aus, trotzdem konnte die Initiative dort bemerkenswerte 73 Ja-Stimmen gewinnen, die sich allerdings gegenüber 111 Nein-Empfehlungen nicht durchsetzen konnten. Ähnlich gespalten die Empfehlung der Regierung: Obwohl diese einräumte, dass man in der Initiative im wesentlichen die ebenfalls befürworteten Punkte der BetmG-Revision wiedererkenne, lehne man die Initiative ab, weil man der Meinung sei, dass die gesetzgeberische Tätigkeit vom Parlament (und nicht vom Volk) ausgehen sollte. Eine doch etwas lachhafte Begründung angesichts der Tatsache, dass das Parlament ja genau hierfür 10(!) Jahre Zeit hatte, aber schlussendlich nichts dabei herausgekommen ist?!
Mitte des Jahres wurde dann der Termin für die Volksabstimmung präsentiert:
Der 30. November 2008.
Willi Blaser ist Schweizer Hanf-Aktivist und Herausgeber der Swiss Hemp Times
(www.hemptimes.ch)

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Schnelles Login:

0 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare zeigen