Donnerstag, 30. November 2017

Urteil für Cannabis-Patienten Günter Weiglein

Keine Lizenz zum Gärtnern – Verwarnung auf Bewährung. 

 

Günter Weiglein mit seinem Anwalt Matthias Schillo

Gerichtsverhandlung wegen Eigenanbau von Cannabis

Heute Morgen um 10 Uhr wurde vor dem Amtsgericht Würzburg der Fall Günter Weiglein, zum Anbau von 45 Hanfpflanzen, welche ihm bereits am 05.Mai.2016  aus seiner Wohnung entwendet wurden, verhandelt. Etwa 10 Freunde und Cannabispatienten waren gekommen um mentalen Support zu geben und auch wir vom Hanf Journal waren zu seiner Unterstützung in Würzburg dabei.

Zum Hintergrund des Falles: Seit einem Motorradunfall im Jahr 2002 leidet Günter Weiglein unter starken chronischen Schmerzen. Wegen der heftigen, die Lebensqualität stark einschränkenden  Nebenwirkungen konventioneller Schmerzmittel suchte er, zusammen mit seinem behandelnden Arzt, nach einer alternativen Therapieform. Der Schmerzpatient erhielt schließlich 2009 vom Bundesinstitut für Arzneimittel in Bonn eine Erlaubnis, medizinisches Cannabis legal zu konsumieren. Doch kann sich der unter chronischen Schmerzen leidende teures Apotheken-Kraut schlicht nicht leisten und seine Krankenkasse kommt für die Behandlungskosten von mittlerweile 800 €  pro Monat nicht auf. Daher verklagte er die die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) darauf, dass ihm der Eigenanbau von Cannabis erlaubt wird. Im Juli 2014,  erhielt Weiglein vor dem Verwaltungsgericht in Köln die lang ersehnte richterliche Erlaubnis, dass er Cannabis Anbau für den medizinischen Eigenbedarf betreiben darf.  Doch die  BfArM legte gegen das Urteil Berufung ein. Mit der Neuregelung des BtMG im März 2017 änderte sich die Situation des Schmerzpatienten nicht zum Besseren – im Gegenteil, die Techniker Krankenkasse übernimmt die Kosten für seine Behandlung mit medizinischem Cannabis nicht. Er kann sich zwar von seinem Arzt ein Privatrezept für medizinisches Cannabis ausstellen lassen, doch die Kosten muss er selbst übernehmen. Erneut ist er damit in der Situation sich teures Apotheken-Kraut nicht leisten zu können. Infolge des neuen Gesetzes haben sich zudem die Preise für Medizinalhanf in den Apotheken fast verdoppelt und nicht alle Sorten sind immer lieferbar. Günter Weiglein befindet sich damit in einer schlimmeren Situation als zuvor. So wurde er 2016 wegen Eigenanbaus von 45 Hanfpflanzen angezeigt und sollte einen Strafbefehl von 800.- Euro akzeptieren. Sein Anwalt Matthias Schillo hat dagegen Einspruch eingelegt, was nun zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Würzburg führte.

Gegen Weiglein wurde als Urteil eine Verwarnung auf zwei Jahre Bewährung ausgesprochen. Der Richterin zufolge gibt es kein Selbsthilferecht in dem Sinne. Der Anbau sei zwar “menschlich nachvollziehbar aber trotzdem verboten”.  Den Umstand, dass der Eigenanbau von Günter Weiglein aus einer Notstandslage heraus geschehen ist möchte das Gericht in diesem Verfahren nicht klären.

Wenigstens eine positive Nachricht gibt es, denn zumindest seine Krankenkasse hat eingelenkt und einer Kostenerstattung zugestimmt.

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18 Kommentare
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Lars Rogg
6 Jahre zuvor

jaja, Freislers Erben haben viel dazu gelernt. Falsche Gesetze werden einfach so angewendet und durch gewunken….Deutschland, 70 Jahre nachdem verlogen Besserung gelobt wurde, werden immer noch Menschen für NIX verurteilt…Rechtsstaat…?? Im Namen des Gesetzes…?? Hauptsache man kann die Verantwortung ablegen. Komisch das der Herr Müller der einzige zu sein scheint der Charakter und Eier hat…….arm, ärmer, deutsche Justiz.

X-KIFFER
6 Jahre zuvor

Nunja das sind die Folgen einer schlampigen und lustlosen Entnazifizierung durch die Alliierten nach dem 2. Weltkrieg. Bei Ungezieferbefall gilt: keine halben Sachen sonst bilden sich schnell multiresistente Organismen. Die Nazis haben mittlerweile ihre Brut durchgekriegt und diese in der Politik und im Rechtssystem installieren können. Hätte man diese damals zusammen mit ihren Weibern und der Brut gleich plattgemacht – so wie man es auch bei Kakerlakenbefall machen würde wäre die Situation heute sicherlich besser und die Verfolgung der Homos auch früher beendet worden. Aber so werden wir die Folgen des 3. Reiches wohl noch in 1000 Jahren zu spüren bekommen. Ich traue keinem deutschem Gericht über den Weg. Unser Rechstsstaat? Nur ein theoretischer auf dem Papier. Ein schöner Traum… Weiterlesen »

kushifix
6 Jahre zuvor

Trauriges, armes, korruptes Deutschland!
Der arme Mann versucht sich nur zu helfen und hat niemanden Schaden zugefügt.
Ich bin immer noch für ein Gesetz, was jeder Person ab 18 Jahren erlaubt, alles zu tun (also wirklich alles) was er möchte, solange er keinen Dritten schadet.
Jeder Mensch auf der Welt sollte wenigstens das Recht haben, vollständig über sich selbst entscheiden zu dürfen, ohne Repressalien fürchten zu müssen.

Faktensammler Müller
6 Jahre zuvor

Günther war durch das neue Gesetz Ilegal wie ander Patitenten auch weil die Ausnahmegenehmigung ungültig wurde und er keinen Arzt fand ! Warum steht das nicht im Artikel!?

M. Nice
6 Jahre zuvor

@kushifix
Aber dafür selbst was tun und die Situation verändern willst Du nicht. -siehe Petition

Remo
6 Jahre zuvor

Ein Fall für den EuGH!!
Eigenanbau für Cannabispatienten ist ein Menschenrecht und in einer Demokratie zu gewähren!
Was bringt es, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt, wenn die Medikamente seit einem halben Jahr kaum bis garnicht lieferbar sind!?

Holger
6 Jahre zuvor

45 Pflanzen für eine Person?!? Na fürn Eigenbedarf ist das etwas viel, auch als Patient.
Andererseits finde ich es schrecklich wie mit kranken Leuten umgegangen wird.

Klaus Klausmann
6 Jahre zuvor

Es kommt auf die Anbaumethode an, wenn er zum Beispiel “Sea of Green” nutzt, dann sind 45 Pflanzen nicht wirklich soviel. Bei 800€ Kosten im Monat und einem angenommenem Apothekenpreis von 20€/g braucht er etwas über einem Gramm am Tag. Das sind dann Pi mal Daumen ca. 40g pro Monat bei ca. 3-6 Monaten Zeit für Wachstum/Blüte/Trocknung. Theoretisch könnte er alle 3 Monate ernten und müßte dann auf 120g Ernte kommen. Das ganze aber ohne jeden Ausfall.

Dabei könnte eine der 45 Pflanzen eine Mutterpflanze gewesen sein. Und der Rest verteilt sich auf Stecklinge, Pflanzen im Wachstum/Blüte und Pflanzen in der Trocknung bzw. als Vorrat.

Lotus
6 Jahre zuvor

Ich freue mich sehr für Herr Weiglein,
doch im Grunde genommen wird das Gesetzt so nur wieder gebogen,
in Wahrheit kommt das Gesetz für die meißten betroffenen Patienten nicht zu tragen,
bzw. ist zu schwer zugänglich,
die einen finden keinen Arzt der ihnen Cannabis auf Rezept verschreibt,
der andere bekommt die Kosten nicht von der Kasse erstattet,
und andere wiederum haben mit Lieferengpässen zu kämpfen…
also nach meiner Sicht ist dies kein Funkionierendes Gesetzt.
Wie kann es sein ,das man sich nicht um eine Vernünftige,funkionierende Lösung bemüht,
es ist echt schade mit anzusehen , wie hier mit Menschen und Gesetzen umgegangen wird,
leider momentan alles mehr Schein als sein…

Fetales Alkoholsyndrom
6 Jahre zuvor

WIEDERSTANDSRECHT !
Feinstaub, Nitrat im Grundwasser ,Geldwäsche ,Glyphost etc .etc . CDU Deutschland Mafia Land .
” …. Für immer Gefährder möchte ich sein
für Bonzen immer Gefährlich
willst du wirklich immer Bessofen bleiben,
für immer, für immer
Für immer Gefährder möchte ich sein,
für Konzern Diktatur immer Gefährlich
solln deine Kinder alle Alkoholiker werden
für immer, für immer Gefährlich … “

Lars Rogg
6 Jahre zuvor

@Holger Klaus hat recht. Bei mir wurde zwar das doppelte gefunden doch davon standen weniger als die Hälfte in Blüte. Grad mal 17. Der Rest waren 15 frisch eingepottete, vorbereitet für die Blüte und der Rest waren reguläre Babys die grade mal geschlüpft waren, sowie reguläre Teenies bei denen das Geschlecht noch nicht mal feststand. Trockenes Material haben sie zwar auch gefunden, jedoch war der Großteil der abgegriffenen Blüten getrocknete Hopfenblüten aus dem Kühlfach. Ich bin Hobbybrauer !! Die deutsche Polizei ist leider so schlecht ausgebildet, dass sie den Unterschied nicht erkennt. In der Presse wurde das dann natürlich entsprechend gigantisch dargelegt. Gut, es war nicht wenig und dazu noch andere biologische, sanfte Rauschmittel, die alle selbstgemacht und wie das… Weiterlesen »

Ralf
6 Jahre zuvor

@M. Nice Vieviele Petitionen, meinst du denn sollen wir noch unterschreiben? Ich habe meine Zeit durch das unnötige sammeln von Unterschriften (was war ich nur für ein Traumtänzer zu dieser Zeit) schon mit der letzten verschwendet. Die scheißen auf die Menschenrechte brechen sie mit fadenscheinigsten Argumenten, die dem Niveau eines 10-jährigen entsprechen, gleich in mehreren Punkten und haben im Bundestag kurzen Prozess damit gemacht, was auch diesmal wieder passieren wird. Sollte es irgendwann einmal eine Aktion geben die Erfolg verspricht und vor allen Dingen niemanden ausgrenzt, werde ich dabei sein.Was zur Zeit allerdings läuft ist der Rede nicht wert, und schon der Text dieses Machwerkes ist so scheiße, daß ich mich nicht damit identifizieren kann! Dieser scheiß DHV der in… Weiterlesen »

Ralf
6 Jahre zuvor

@Holger
“45 Pflanzen für eine Person?!? Na fürn Eigenbedarf ist das etwas viel, auch als Patient.”
Kannst du mir mal erklären aus welchem Grunde das zuviel sein soll? Ihr geht euch permanent selbst gegenseitig an die Gurgel mit so einem Scheiß geschreibe und die Prohibitionsverbrecher freuen sich. Wieviele Kästen Bier oder Wein im Keller sind denn zuviel ? Ihr merkt nicht mal mehr wie Gehirn gewaschen auch ihr selbst seid, seid jederzeit bereit euch den braunen Kriminalisierern anzubiedern und das eigene Nest zu beschmutzen, und bevor ihr das nicht kapiert habt, habt ihr keine Legalisierung verdient und werdet sie auch nicht bekommen.

Axel Junker
6 Jahre zuvor

Wer anderen Leuten vorwirft, sie gingen sich permanent gegenseitig an die Gurgel, Ralf, muss sich fragen lassen dürfen, ob denn mit der eigenen Schluckfähigkeit noch alles in Ordnung ist.

Wo und wie kann man sich ein Beispiel an DEINEM vorbildlichen Pro-Cannabis-Aktivismus nehmen?

Hans Landa
6 Jahre zuvor

Cannabis ist ein Medikament für Reiche geworden, womit bewiesen wäre, das es wirkt.
Das war schon immer so, was wirklich hilft ist den Reichen vorbehalten.
Mit Spender Organen ist es ähnlich, siehe Roland Kaiser, da bekommt ein Kettenraucher eine Spenderlunge, Bekannten von mir war leider nicht zu helfen, weil Lungen werden angeblich nicht transplantiert, den hat man verrecken lassen mit seiner Aspestlunge

Sebastian
6 Jahre zuvor

Das Verbot ist menschlich nicht nachvollziehbar, aber die Zwänge der Richterin sind wichtiger als die eines Patienten. Immer!