Dienstag, 8. Juli 2014

Urteil im Fall Günther Weiglein vertagt

Noch keine Lizenz zum Gärtnern

 

Günter-Weiglein-Matthias-Schillo
Günter Weiglein mit seinem Anwalt Matthias Schillo

 

Heute Nachmittag um 14 Uhr wurde vor dem Verwaltungsgericht Köln der Fall Günter Weiglein, Cannabis Anbau für den medizinischen Eigenbedarf, verhandelt und wir vom Hanfjournal waren zu seiner Unterstützung live dabei. Nach mehr als einstündiger Verhandlung kam es jedoch noch zu keinem Richterspruch und die Entscheidung wurde auf den 22. Juli vertagt. Erst dann wird sich klären, ob Günter Weiglein die lang ersehnte richterliche Erlaubnis zum Anbau von Medizinischem Cannabis erhält.
Günter Weiglein selbst sieht die weitere Verzögerung des Prozesses inzwischen sehr nüchtern: „Hab weder positive noch negative Gefühle. Ich sehe das mittlerweile neutral – ich warte ja schon vier Jahre drauf.“
Etwa 35 Legalizer und Cannabispatienten waren gekommen um mentalen Support zu geben. Aus Zuschauersicht geriet in der Verhandlung das für die Genehmigung zuständige Bfarm an die Leistungsgrenze der logischen Argumentation. Tatsächlich argumentierte der Vertreter, dass man ja die Genehmigung nicht erteilen könne um Günter Weiglein vor schlechtem Gras zu schützen! Dieses Nichtargument konterte der Rechtsvertreter Matthias Schillo konsequent mit dem Hinweis, dass mittlerweile jedem in Deutschland bewusst ist, das top Gras mit wenigen Hilfsmitteln in jedem Haushalt gezüchtet werden könne. Soweit wir das beobachten konnten erschien dies dem Gericht durchaus logisch.
Zum Hintergrund des Falles: Seit einem Motorradunfall im Jahr 2002 leidet Günter Weiglein unter starken chronischen Schmerzen. Wegen der heftigen, die Lebensqualität stark einschränkenden  Nebenwirkungen konventioneller Schmerzmittel suchte er, zusammen mit seinem behandelnden Arzt, nach einer alternativen Therapieform. Der Schmerzpatient erhielt schließlich 2009 vom Bundesinstitut für Arzneimittel in Bonn eine Erlaubnis, medizinisches Cannabis legal zu konsumieren. Doch kann sich der unter chronischen Schmerzen leidende teures Apotheken-Kraut schlicht nicht leisten und seine Krankenkasse kommt für die Behandlungskosten von mittlerweile 800 €  pro Monat nicht auf. Daher verklagte er die die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) darauf, dass ihm der Eigenanbau von Cannabis erlaubt wird.

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8 Kommentare
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Margarete Blohm
9 Jahre zuvor

Mit welcher Begründung wurde denn vertagt? Oder muss das hohe Gericht dies nicht begründen!?

Bert
9 Jahre zuvor

Das nicht direkt ein Urteil gesprochen wird, sondern ein Verkündungstermin anberaumt wird, ist absolut nicht unüblich.Drücke den Klägern die Daumen!!

reefermadness
9 Jahre zuvor

was denn mit den anderen fällen??

die selbe salamitaktikscheisse oder was???

pickelhauben ole….!!!!

mfg

reefermadness
9 Jahre zuvor

Es geht hier nicht um Sprengstoff«, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Fleischfresser – wohl ein Hinweis auf die Haltung des Gerichts.

Hoffentlich macht sich der Herr Fleischfresser (g) auchmal darüber Gedanken was in diesem SCHlAND loswäre…. würde man in Israel so mit Patienten verfahren, denen noch die Wohnungen umdrehen und verschriebene Medizin beschlagnahmen!!!

mfg an die CDSUSPD!!

Robin Hood
9 Jahre zuvor

All die Morbus Bechterew Patienten (wie mich) die unter starken und kaum therapierbaren Schmerzen leiden und auf teuren und mit Nebenwirkungen behafteten Cortisonpräparate angewiesen sind, käme die schmerzlindernde Wirkung von Cannabis auf jedenfall zugute! Ich habe es selbst ausprobiert und in der Tat, ich konnte die Cortisonpräparate auif ein Minimum reduzieren. Allerdings wird leider die sehr gut verdienende Pharmaindustrie den “unabhängigen” Richtern sagen wo es lang geht!

Lars Rogg
9 Jahre zuvor

Alles Gute für morgen..!! Die seltsame Mortler hat sich in einem Interview im BR für eine Lockerung bei Patienten ausgesprochen..die Zukunft wird zeigen wieviel heiße Luft das war-ich schätze ein Atemzug dieser Frau genügt für einen kompletten Heißluftballon..!!!

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