Sonntag, 7. Juli 2024

Anbauvereinigungen: Endlich sind die zuständigen Behörden in allen Bundesländer bekannt

Nach einer längeren Phase, in der die einzelnen Bundesländer schrittweise die verantwortlichen Behörden für die Genehmigung von Anbauvereinigungen benannt haben, hat nun auch Mecklenburg-Vorpommern die zuständige Stelle festgelegt. Damit wissen potenzielle Gründer von Anbauvereinigungen endlich, an welche Behörde sie sich wenden müssen.

Übersicht

Bundesland Zuständige Behörde
Baden-Württemberg Regierungspräsidium Freiburg (Referat 22)
Bayern Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Berlin vorläufig Bezirksämter
Brandenburg Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Bremen Ressort für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Hamburg Bezirksamt Hamburg-Altona
Hessen Regierungspräsidium Darmstadt
Mecklenburg-Vorpommern Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF)
Niedersachsen Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen Die Bezirksregierungen
Rheinland-Pfalz Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV)
Saarland Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Sachsen Landesdirektion Sachsen (LDS)
Sachsen-Anhalt Landesamt für Verbraucherschutz (LAV)
Schleswig-Holstein Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH)
Thüringen Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Seit dem 1. Juli können offiziell Anträge für den Betrieb einer Anbauvereinigung in Deutschland gestellt werden. Allerdings variieren die Vorbereitungen der Bundesländer erheblich. Während einige Bundesländer bereits Online-Formulare zur Antragstellung anbieten, sind andere noch nicht so weit. In Berlin sind beispielsweise die Bezirke vorläufig für die Bearbeitung der Anträge verantwortlich, bis eine endgültige Regelung per Verordnung getroffen wird. Nachfragen in den Bezirken Pankow und Marzahn haben jedoch gezeigt, dass noch viele Unklarheiten bestehen…

“Am Freitag teilte das Bezirksamt Pankow der Deutschen Presse-Agentur mit, dass „zu diesem Thema nichts bekannt“ sei. Aus Marzahn-Hellersdorf hieß es, die Bezirksverwaltung hätten diesbezüglich keine Informationen von der zuständigen Senatsverwaltung erreicht. Viele Details sind in Berlin bislang allerdings völlig ungeklärt, zum Beispiel, ob Anträge per E-Mail oder Post eingereicht werden sollen und welche Abteilung innerhalb der Ämter zuständig ist.(Zitat Berliner Kurier)

Angesichts der unterschiedlichen Vorbereitungsstände ist davon auszugehen, dass die Bearbeitungszeiten der Anträge je nach Bundesland variieren werden. Das Gesetz gewährt den Bundesländern zudem einen gewissen Ermessensspielraum bei der Genehmigung von Anbauvereinigungen. So können die Länder die Anzahl der Anbauvereinigungen auf maximal eine pro 6000 Einwohner begrenzen. Einige Bundesländer, wie das Saarland oder Nordrhein-Westfalen, haben bereits angekündigt, diese Begrenzung anzuwenden. Auch die Genehmigung von sogenannten Clustern, also mehreren Anbauvereinigungen an einem Ort, können die Länder nach eigenem Ermessen ablehnen, um die verfügbaren Flächen für den Betrieb von Anbauvereinigungen einzuschränken. Besonders in dichter besiedelten Gebieten könnte dies aufgrund der Abstandsgebote zu Bildungs- und Sporteinrichtungen zu erheblichen Problemen führen.

Interessant wird sein, in welchem Bundesland die ersten arbeitsfähigen Vereine entstehen und ob Deutschland in Bezug auf die Anbauvereinigungen zu einem unübersichtlichen Flickenteppich wird.

Solltet Ihr auch Gründer eines Cannabissamen Clubs sein, schaut euch gerne mal in den Shops um ob diese Sonderkonditionen anbieten. Wir haben unter anderem das Angebot von My-Seeds.de gefunden. Diese bieten wohl Cannabis Samen für Anbauvereinigungen vergünstigt an.

Ein Beitrag von Jonathan von Bredow (my-seeds.de)

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