Mittwoch, 2. Oktober 2024

Erster CSC Antrag in NRW genehmigt

Bild: CSCistOk

Erster CSC Antrag in NRW genehmigt. In dem Bundesland wurde jetzt auch der Weg für den ersten legalen CSC geebnet.  

Anbauvereinigungen sollen es ermöglichen, dass Personen mit ähnlichen Interessen gemeinsam Cannabis für den Eigengebrauch anbauen. In Nordrhein-Westfalen gibt es bisher 80 Anträge, der erste davon wurde nun genehmigt. Dies berichtet n-tv. 

Die Bezirksregierung Detmold hat der ersten Anbauvereinigung für Cannabis in NRW die Genehmigung erteilt. Dies bestätigte ein Sprecher der Behörde auf Nachfrage. Die Genehmigung wurde am Montag erteilt. Der Cannabis-Club “Joints Venture” kündigte an, sofort mit dem Anbau zu beginnen.

Ein Sprecher des Vereins erklärte gegenüber der dpa, dass unmittelbar nach der Genehmigung Cannabis-Stecklinge und Samen per Expresslieferung bestellt wurden. Der Anbau soll noch am selben Nachmittag starten. Mit der ersten Ernte wird Ende November gerechnet.

Der Verein hat eine Ausgabestelle in der Bielefelder Innenstadt eingerichtet, wo die 500 Mitglieder ihr Cannabis abholen können. Der Anbau selbst findet in einer 700 Quadratmeter großen Halle im Kreis Gütersloh statt. Aus Sicherheitsgründen werden keine weiteren Details genannt.

Unvollständige Anträge

Laut den fünf zuständigen Bezirksregierungen gibt es landesweit inzwischen 80 Anträge von Anbauvereinigungen. Viele davon sind jedoch noch unvollständig. Die Organisatoren von “Joints Venture” reichten ihre Unterlagen bereits am 1. Juli ein. Nach Gesetz haben die Bezirksregierungen drei Monate Zeit, über einen Antrag zu entscheiden, wobei die Frist erst beginnt, wenn alle erforderlichen Dokumente vorliegen. Dies ist oft der Grund für Verzögerungen.

Unvollständige Anträge sind ein verbreitetes Problem: Die Bezirksregierung Münster meldete bisher acht Anträge, von denen noch keiner vollständig ist. Auch in Düsseldorf wurden 27 Anträge gestellt, die jedoch ebenfalls unvollständig sind. Die Kölner Bezirksregierung erhielt 23 Anträge, die sich jedoch in unterschiedlichem Stadium der Vollständigkeit befinden. Bisher ist noch keiner entscheidungsreif.

Die Bezirksregierung Arnsberg verzeichnete 17 Anträge, und in Detmold sind neben dem genehmigten Antrag acht weitere eingegangen, die noch nicht bearbeitet wurden. Es gibt zahlreiche Auflagen, die Cannabis-Clubs erfüllen müssen, wie beispielsweise ein Mindestalter der Mitglieder von 18 Jahren, die Wohnsitzauflage von mindestens sechs Monaten in Deutschland, sowie Abstandsregeln zu Schulen, Kindergärten und Spielplätzen. Auch müssen die Pflanzen und Samen sicher verwahrt werden.

Trotz der bisher erst eingegangenen 80 Anträge geht das Gesundheitsministerium davon aus, dass bis zu 3.000 Anbauvereinigungen genehmigt werden könnten. Um den Arbeitsaufwand zu bewältigen, sollen 20 zusätzliche Mitarbeiter in den Bezirksregierungen eingestellt werden, während das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) drei weitere Stellen erhalten soll. In Baden-Württemberg will Freiburg die ersten CSCs genehmigen.

Ein Beitrag von Simon Hanf

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3 Kommentare
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Fred
1 Tag zuvor

Und rumms…..sind damit weitere 300 Kilo Gras pro Jahr aus dem Schwarzmarkt. So einfach kann das sein, mit der Bekämpfung krimineller Aktivitäten.

Ein paar Dutzend Vereine in ähnlicher Größe pro Bundesland und der Schwarzmarkt hat die Hälfte des verkauften Volumen ( 400 Tonnen pro Jahr) eingebüßt. Das ist dann etwa soviel Gras wie in 10 Jahren nach alter Ordnung beschlagnahmt wurde. ( 22 Tonnen z.b in 2022 )

Jeder vernünftige Mensch auf dieser Welt würde diesen Deal machen. Schwarzmarktakteure selbstverständlich ausgenommen. Ups und natürlich auch Konservative, die scheinen das im Detail noch nicht kapiert zu haben.

Fred
1 Tag zuvor

Und selbstverständlich alle Daumen hoch für die Bielefelder. Das ist Pionierarbeit. Klasse gemacht Leute !

MicMuc
2 Stunden zuvor

@Fred: Wenn Du vom begrifflich verschachtelten Lügengebäude der Prohibition ausgehst, hast Du vollkommen Recht mit der Analyse. “So einfach kann das sein, mit der Bekämpfung krimineller Aktivitäten.” Ich habe mich über Jahre herausgewunden aus dem Begriffe und bin zum Verstand gekommen. Von dort aus gestaltet sich die Sichtweise GRUND-LEGEND anders, weshalb sich der gesamte Diskurs hinsichtlich der “Liberalisierung” als geistes-kranker IRR-SINN erweist. Oder mit Salman Rushdie zu sprechen: “ÜBER DIE WAHRHEIT KANN MAN STREITEN, DAS HABEN DIE MENSCHEN IMMER GETAN. ABER ÜBER LÜGEN KANN MAN NICHT STREITEN. DENN SIE SIND NACHWEISLICH NICHT WAHR.” PS: Ich bedanke mich beim Clown, der hier fast so häufig den “Dislike”-Button drückt wie die Ignore-Taste. Doch rate ich ihm dringend ob seiner nervösen Zuckungen einen… Weiterlesen »