Freitag, 1. April 2022

Berliner CBD-Start-Up wegen Keksen vor Gericht

Den Männern wurde Drogenhandel vorgeworfen – nun erfolgte ein Freispruch.

Cannabis, Berliner CBD-Start-Up
Photo Ruth Groth

Alles fing harmlos an. Der Geschäftsführer eines CBD-Start-Ups hatte sich ausreichend über den Markt informiert, er war fest davon überzeugt gewesen, dass die vertriebenen Produkte keine “Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes sind”. Die Staatsanwaltschaft, welche eine Klage in die Wege leitete, sah auch kein Problem damit, das Cannabis zu rauchen. Aber dem Berliner CBD-Start-Up wurde dennoch vorgeworfen, “unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben” zu haben.

Wie das zusammen passt? Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass bei CBD-Produkten ein “Rauschmissbrauch” ausgeschlossen sein muss. Und das angebotene CBD habe nach Ansicht dieser das Potential zu einem Rauschmittel verwandelt zu werden – wenn man daraus Kekse bäckt. Obwohl die Firma explizit nur Blüten unter 0,2 Prozent THC-Gehalt verkauft hatte, wurde ihr so dennoch Drogenhandel vorgeworfen. Die Landgerichts-Kammer lehnte das Verfahren zunächst ab, die subjektiven Voraussetzungen des Straftatbestandes seien nicht erfüllt. Oder anders gesagt: Das ist kein Drogenhandel.

Das macht auch Sinn, denn sogar Drogerie-Ketten und Apotheken vertreiben mittlerweile Öle, Cremes oder Gummibärchen mit CBD-Gehalt. Jeder zweite Spätkauf in Berlin verkauft CBD – welche Massen an Blüten verarbeitet werden müssten, um hieraus eine berauschende Wirkung zu gewinnen, lässt sich nur schwer ausmalen. Die Anklagebehörde beschwerte sich allerdings beim Kammergericht, der Prozess gegen das Berliner CBD-Start-Up wurde aufgenommen.

Letztendlich kam es aber wie es kommen musste: Die fünf Männer im Alter von 25 bis 65 Jahren wurden freigesprochen. Das Gericht verwies auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom März 2021. Hier ging es um einen Tee mit maximal 0,2 Prozent THC: Dieser könne in der Tat berauschend sein, würde man ihn als Backzutat verwenden – so ein Gutachter. Der Bundesgerichtshof urteilte in der Folge, dass der Hanftee legal verkauft werden könne – solange man sicher sein könne, dass niemand den Tee als Rauschmittel zweckentfremde. So ähnlich sei das mit dem Berliner CBD-Start-Up: Nichts deute darauf hin, dass Kunden außergewöhnliche Mengen CDB-Blüten kaufen würden, um daraus dann Kekse zu backen – dies sei auch nicht für die Angeklagten erkennbar gewesen. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig.

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5 Kommentare
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Alex
2 Jahre zuvor

Kopiert den Text und fügt ihn dort ein. Und lernt fürs Leben 🙂 https://rechtschreibpruefung24.de/

Zuletzt bearbeitet 2 Jahre zuvor von Alex
LoboBobo
2 Jahre zuvor

Ja so langsam machen sich die Staatsanwaltschaften lächerlich.

UngeimpftUndFrei
2 Jahre zuvor

Das Gericht verwies auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Den korrumpierten deutschen Bundesgerichtshof mit seinen Nazirichtern brauchts da gar nicht. Da gibt es längst ein Urteil auf EU-Ebene, wonach sämtlichen EU-Staaten verboten wurde CBD als Droge zu verfolgen bis sie wissenschaftlich fundiert nachweisen das CBD einen Rausch erzeugt, was nicht möglich ist wie alle wissen. HaJo berichtete sogar ausführlich darüber. Aber anscheinend ist das bei einigen Idioten nicht angekommen, oder man will von der eigenen Naziideologie nicht weg. (EuGH, Urteil v. 19.11.2020, Az. C-663/18) Auszug aus dem Urteil: CBD sei kein Suchtstoff. Es entfalte nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Stand keine psychotropen Wirkungen. Aber es nutzt nix. Unsere Schergen halten sich weder an Gesetz noch Ordnung wie das in einem Krieg (war… Weiterlesen »

Zuletzt bearbeitet 2 Jahre zuvor von UngeimpftUndFrei
CaPot
2 Jahre zuvor

sehr fragwürdig, laut EU-Verordnung ist CBD kein Suchtmittel

buri_see_käo
2 Jahre zuvor

Als Tee zubereitet würde eine bestimmte Mege CBD-Gras nicht berauschend sein,
zu Keksen gebacken soll die ca. selbe Menge CBD-Gras berauschend sein.
Und lt. D.Ludwig könne man THC “irgendwie da rausfiltern”, obwohl im Ausgangs-/Ursprungsgemisch keines enthalten ist.
Kiffer-Jagd ist eine psychologische Erkrankung!!! Punkt.!
Aber aus der Gartenerde kann man Gold oder Uran herausfiltern, wer Kraft und die Zeit hat…, so eine(r) ist aber an den meisten Orten der Welt eher ein Fall für den Doktor mit der Jacke-rückwärts im Gepäck.
@ UngeimpftUndFrei, am Ende das 4. Absatz, wie wäre es mit einem Läuterungskomitee, auf einem Schiff auf hoher See, mit einem Herz-Kreislauf-Spezialisten an Bord? Oder so, vorletzter Absatz:
https://hanfjournal.de/2021/10/22/andreas-mueller-sieht-die-ampel-koalition-als-chance-fuer-eine-cannabis-legalisierung/#comment-30730

mfG  fE

Zuletzt bearbeitet 2 Jahre zuvor von buri_see_kaeo