Montag, 14. März 2022

Die Verfolgung wird absurd – Bunte Blüte Produzenten droht Haft

Cannabis Richter Gericht Justiz Anwalt

Die Verfolgung wird wahrlich absurd. Den Produzenten von Bunte Blüte droht eine Haftstrafe wegen bandenmäßigem Handel mit Betäubungsmitteln. 

Es ist schon wieder passiert. Die Produzenten von Bunte Blüte wurden von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen bandenmäßigem Drogenhandel angeklagt. 

Das Berliner Kammergericht erachtet eine mehrjährige Haftstrafe für einige der Angeklagten als wahrscheinlich: “Angesichts der im Raum stehenden Straftaten (…) ist jedenfalls für die als Täter angeschuldigten (…) eine höhere Gesamtstrafe als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten, so dass die Zuständigkeit der Strafkammer begründet ist.”

Die Bunte Blüte GmbH verkauft in vielen Spätis ihre CBD-Blüten. Bunte Blüte ist ein wichtiger Teil der Cannabis-Szene und wird von den Konsumenten sehr geschätzt. Gerade für den Alltag sind die nicht berauschenden CBD-Produkte gut geeignet.

Leider ist das keine Satire sondern bitterer Ernst. Bunte Blüte-Gründungsmitglied Tim Schneider kommentiert das Verfahren folgendermaßen: “Gerade in Hinblick auf eine geplante Legalisierung

von berauschendem Cannabis zu Freizeitzwecken kann ich den Kampf der Staatsanwaltschaft um Eröffnung des Verfahrens gegen THC-freie Cannabis-Alternativen nicht nachvollziehen.”

Die Anklage mit §30 BtMG ist in diesem Fall geradezu skandalös. Produzenten die vermutlich nicht einen Menschen in einen Rauschzustand versetzt haben, sind eines Verbrechens angeklagt, welches sie nichtmal versucht haben können. Bandenmäßiger Drogenhandel ist ein schwerer Vorwurf mit schweren Konsquenzen. Die Existenz von Menschen deswegen zerstören zu wollen ist ein Skandal.

Bei CBD Blüten ist der Rausch, aufgrund geringster Mengen an enthaltenem THC, quasi ausgeschlossen. Zudem hat CBD noch eine antipsychotische Wirkung die entgegen der von THC ist.

Die THC-Konzentration muss in Deutschland <0,2% betragen. Meist werden 3 Gramm CBD-Blüten zusammen verkauft. Diese 3 Gramm enthalten 6mg THC. Einen Rauschzustand mit 6mg THC zu erreichen ist nicht möglich.

Sich mit CBD-Blüten zu bekiffen, ist so als würde man sich mit alkoholfreiem Bier besaufen wollen. In urbanen Legenden (seitens der Staatsanwaltschaft) ist es möglich, in der Praxis jedoch nicht. 

Bunte Blüte GmbH hat eine Kooperation mit dem schweizer Unternehmen Grünkraft AG geschlossen.

“Wir sind glücklich darüber, dass mit der Grünkraft AG, jemand das Projekt weiterführt und genauso für die Sache brennt wie wir.” heißt es seitens Tim Schneiders.

Die Bunte Blüte GmbH hat sich “Cannabis für alle” als Ziel gesetzt. Dieses Ziel ist durch die absurde nur schwer zu erreichen. Diese Verfolgung muss aufhören!

Wir hoffen natürlich, dass für die Produzenten alles gut ausgeht und dass sich der Richter für einen Freispruch entscheidet.

Ein Beitrag von Simon Hanf

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11 Kommentare
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CaPot
2 Jahre zuvor

…einfach nur absurd, ich verstehe sowas nicht – der Staat hat ganz andere Probleme – man muß schauen, dass die Schäden von über zwei Jahren Pandemie für die Menschen abgefedert werden! Erneut wird hier unnötiges Geld verschi**en – statt mal den Bürger zu gucken werden unschuldige Menschen verfolgt, eingeschüchtert und event. sogar bestraft

Substi
2 Jahre zuvor

Einfach nur beschämend widerlich!!

Haschberg
2 Jahre zuvor

Als hätten wir in Deutschland keine anderen Probleme.
Wieder einmal wird wertvolle Zeit verschwendet für die Verfolgung rauschfreier Substanzen, die schon längst legal sein müssten, da sie im Gegensatz zu anderen Drogen absolut niemandem schaden.
Eine so widerliche Aktion von plumper Volksverdummung dürfte eigentlich nicht weiter geduldet werden.
Würde unser Staat lieber mal gegen die gottverdammten Kinderschänder unserer unseligen Kirchen vorgehen. Aber dafür fehlt ihm noch immer jegliches Unrechtsbewußtsein.
Das ist eine Schande ohnegleichen, die man sich als mündiger Bürger nicht länger gefallen lassen sollte.

Taube Nuss
2 Jahre zuvor

3 g haben immer noch den selben Wirkstoffgehalt von 0.2 % es multipliziert sich ja nicht. Das Problem wird sein das sie weed verkaufen egal ob mit oder ohne thc. Das sieht der Vater Staat nicht gerne. Selbst schuld , wer mit dem Feuer spielt braucht sich nicht wundern das er sich verbrennt.
Hättet ihr Mal lieber zu Hause gekifft und nen normalen Job gemacht. Aber da ist der Verdienst ja nicht so hoch. Die Gier ist ein Hund.
Und spannend wäre es in einem Alltagsjob ja auch nicht ,ja jetzt habt ihr nervenkitzel.

Taube Nuss
2 Jahre zuvor

Bleiben trotzdem 2mg

Taube Nuss
2 Jahre zuvor

Sau beidl

Smile Indica
2 Jahre zuvor

Das ist kein Staat mehr, das ist in meinen Augen eine terroristische Vereinigung.

Rainer
2 Jahre zuvor

Ein weiteres Indiz dafür,daß es niemals, eine wie auch immer geartete Cannabilegalisierung, in Absurdistan geben wird.

buri_see_käo
2 Jahre zuvor

Bemerkenswert, die Verbundenheit der deutschen Richter mit ihren historischen Vorbildern aus der Zeit zwischen 33 und 45; damals stand auch viel Müll auf Papieren, deren Einhaltung mit größtem Eifer herbeige[xyz][lt/nt] wurde. Wie schon damals sind es wohl auch heute noch größtenteils Schlappschwänze, Waschlappen und Dyskalkulatierer, denn die Möglichkeit des Normenkontrollantrages (Müller und 2 oder 3 weitere) wird nur von einem im ppm-Bereich liegenden Anteil an Strafrichtern wahrgenommen. Ekelhaft, pervers, abartig und sh. substi. Aber dass “nochmal Gas gegeben wird”, war seit der im Koalitionsvertrag beabsichtigten (vermeintlichen) Legalisierung zu erwarten (historische Vorbilder).
mfG  fE

Zuletzt bearbeitet 2 Jahre zuvor von buri_see_kaeo
Ramon Dark
2 Jahre zuvor

Nazis sind seit 1945 massenweise in den westdeutschen Behördenapparat integriert worden. Ein paar Nazi-Führungsköpfe für die Weltöffentlichkeit rollen lassen und der Rest des Faschopacks (Richter, Staatsanwälte, Geheimdienstler, Poitiker, Wissenschaftler usw.) waren damals für die Westmächte hilfreiche Handlanger gegen “den Russen”, das Feindbild hat sich doch bis heute gehalten und wird der breiten Masse gerade wieder voll eingetrichtert bis zum nuklearen Schlagabtausch. Bei dieser unseligen Tradition hat eine repressive Verfolgung verschiedener unschuldiger Bevölkerungsgruppen (und dazu gehören Hanffreunde im allgemeinen auch) historische Kontinuität.

Bernd Buhmann
1 Jahr zuvor

Die Kriminalisierung der Menschen nach dem BtmG ist menschenunwürdig und verstößt gegen die freie Entfaltung und freiheitliches Leben. Die Legalisierung von Cannabis bringt viele Vorteile und ist in einer freiheitliches Gesellschaft wichtig und würdig. Es mögen alle Menschen in Frieden leben und Cannabis kann dazu beitragen.

LG bernd