Donnerstag, 30. Januar 2020

Betreiber der Hanfbar zu Bewährungsstrafen verurteilt

Der Handel mit unverarbeiteten Hanfblüten und Hanfblättern an Endverbraucher verstoße gegen das Betäubungsmittelgesetz


Über vier Monate lang zog sich der Gerichtsprozess gegen die beiden Betreiber der Braunschweiger Hanfbar hin. Marcel Kaine (28) und seinen Geschäftspartner Bardia Hatefi (36) hatten in ihren Geschäftsräumen große Mengen Hanfblütentee aus nicht berauschend wirkenden Hanfpflanzen an Endverbraucher verkauft, was die Polizei tätig werden ließ und zu mehrfachen Beschlagnahmungen der Handelsware führte. Zuletzt forderte die Staatsanwaltschaft in dem langandauernden Verfahren aufgrund des hier vermuteten Handels mit illegalen Betäubungsmitteln eine Haftstrafe von drei Jahren für Marcel Kaine und zwei Jahre und sechs Monate Haft für Bardia Hatefi. Jetzt hat das Gericht am Dienstag geurteilt und die Betreiber der Hanfbar zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Eine Bewährungsstrafe von neun Monaten, die auf drei Jahre ausgesetzt wird, erhielt Marcel Kaine – eine Strafe von sieben Monaten, die ebenfalls auf drei Jahre zu Bewährung ausgesetzt wird, erhielt Bardia Hafti nach Abschluss der Gerichtsverhandlungen im Braunschweiger Landgericht am 28.01.2020. Vorgeworfen wurde den beiden Betreibern der Hanfbar, dass sie gewerbsmäßig mit dem Betäubungsmittel Cannabis gehandelt hätten, obwohl die verkauften Hanfblüten und Hanfblätter eigentlich einzig für Aufgüsse zur Teezubereitung geeignet gewesen waren. Es sei bei dem mit einem THC-Gehalt von 0,2 Prozent versehenen Naturprodukt nicht auszuschließen, dass Käufer die Ware nach einem Erwerb zu Rauschzwecken einsetzen könnten. In Kekse gebacken, wäre es laut Gutachtern nämlich möglich, die aus Nutzhanf gewonnenen Blüten und Blätter mit dem geringen THC-Gehalt in ihrer Wirkung zu verstärken und damit ab einer gewissen Menge Rauschzustände hervorrufen lassen zu können. Auch wenn die Betreiber sich überzeugt zeigten, dass sie im Rahmen des geltenden Rechts bewegten, sah dies der Vorsitzende Richter Bohle Behrendt anders und hielt deren Handlungen für einen Verstoß des Betäubungsmittelgesetzes. Zugute hielt der Richter den beiden Geschäftsleuten aber, dass es sich hierbei nur um einfache Verstöße und um eine geringe Gefährlichkeit des Tees gehandelt habe. Dazu hätten beide Angeklagten in ihren Plädoyers glaubhaft darlegen können, dass sie überzeugt davon waren, sich im Rahmen des Rechtlichen bewegen zu würden. Dennoch hätten sie sich besser informieren müssen, mahnte man, da die Haupteinnahmequelle der Hanfbar offensichtlich der Handel mit dem Hanfblüten- und Hanfblätter-Tee gewesen sein soll. Dass der Verkauf mit einer Ausnahmeregelung im Betäubungsmittelgesetz geregelt wäre, sei schließlich ein Irrtum der beiden Betreiber gewesen, dem jetzt das entsprechende Urteil folgte.

Der sich während des letzten Verhandlungstages noch ausgiebig aussprechende Bardia Hatefi, wies darauf hin, inwieweit die Kundschaft seines Geschäftes von dem Einsatz des mit CBD versehenem Tee profitierte, und dass das Urteil ein Schlag ins Gesicht darstelle, der als Exempel verstanden werden könne. Die Polizei würde so nun schließlich auch die Freiheiten erhalten, dem Handel mit Hanfblüten ohne jegliche Prüfung der Wirkstoffe Einhalt zu gebieten. „Das Verhalten von Staatsanwaltschaft und Polizei ist pervers“, hörte man den 36-Jährigen nach einem mehrfachen Ausfall seines Mikrofons mit deutlichem Ton im Gerichtssaal sagen. Innerhalb einer Woche kann gegen das ausgesprochene Urteil Revision eingelegt werden, was laut dem während des letzten Verhandlungstages ansonsten schweigenden Marcel Kaine auch geschehen wird. „Wir werden alles tun, damit dieses Urteil nicht bestehen bleibt“, sagte dieser nach der Verhandlung. Ansonsten könnte auch noch eine Zahlung von 49.860 Euro auf das tapfere Duo warten, da jener Betrag mit dem Verkauf der unverarbeiteten Hanfblüten in der Hanfbar erwirtschaftet worden sein soll, der nach dem jetzigen Urteil natürlich wieder komplett eingezogen werden würde.

Pervers!

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20 Kommentare
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El Tito
4 Jahre zuvor

Dieses Urteil ist richtungsweisend!
Jetzt ist endgültig klar dass der Handel von CBD Blüten in Deutschland strafbar ist!

MachtNix
4 Jahre zuvor

Deutschland wird nie vorankommen…. auswandern

Lars Rogg
4 Jahre zuvor

Ach kommt schon…nicht den Sand in den Kopf stecken…in 20 Jahren werden wir als einziges Land der Welt noch Hanf in jeder Form bestrafen und kriminell halten. Auch ein Aleinstellungsmerkmal und ABM für Beamte aller Art. Tolles Land…Ironie aus..!! 🙁

Logikfehler
4 Jahre zuvor

Hinweis für die Polizei und Staatsanwaltschaft!!?Amazon z.b. ist damit ein Drogenhändler!!!! Amazon verkauft Hanfblüten Tees im ganz großen Stil! Wegsperren! Konsequent sein! Sofortige Razzien bitte!!

Hanf Solo
4 Jahre zuvor

Komisch, die kleinen Tante-Emma-Läden werden verknackt/zertrampelt – DM, Amazon, wie sie alle heißen, sind ja Industrie – die dürfen alles! CSU/CDU-Demokratie eben! Die bessere Geschichte gewinnt!
Oktober 2021 – Vollständige Legalisierung!
Was will das Volk? Also!
(Darf die Hanfbar mit ihrem Fall eigentlich vors Verfassungsgericht, oder geht das nicht, da Hanf in Deutschland illegal ist? Die Welt schafft es unbewusst so viel Natur und Arten auszurotten – warum klappt das über 60 Jahre bewusst bei einer Pflanze nicht? Ist die Prohibition eine Art Artenschutz?)

Luke
4 Jahre zuvor

Revision und das Urteil fällt. Darf EIGENTLICH nur so kommen…

Salah Eddine
4 Jahre zuvor

Bleibt zu hoffen das die Nächste Instanz angerufen wird. Die mit mehr Übersicht als dieser Expertise entscheidet. Der Grund: Es sei bei dem mit einem THC-Gehalt von 0,2 Prozent versehenen Naturprodukt nicht auszuschließen, dass Käufer die Ware nach einem Erwerb zu Rauschzwecken einsetzen könnten. In Kekse gebacken, wäre es laut Gutachtern nämlich möglich, die aus Nutzhanf gewonnenen Blüten und Blätter mit dem geringen THC-Gehalt in ihrer Wirkung zu verstärken und damit ab einer gewissen Menge Rauschzustände hervorrufen lassen zu können.! Frage: Mit was verstärken? Und wie viel ist eine Gewisse Menge? Ich gehe davon aus das der Gutachter, ähnlich wie das Mietmaul aus dem UKE Hamburg, bewusst ausgewählt worden ist. Zumindest wird die Bezahlung für Rauschzustände des Gutachters und dessen… Weiterlesen »

Rainer Sikora
4 Jahre zuvor

0.2 Prozent illegal und verboten.Wenn das erlaubt wäre,wäre etwas undenkbares und schreckliches passiert.Wenn man soviel THC im Blut hat,ist man selber illegal und müßte genauso behandelt werden wie man von der Polizei geraubtes Rauschgift behandelt.Eine kleine Teillegalisierung wäre es aber schon und das geht gar nicht.Deshalb glaube ich auch nicht an einen Erfolg bei der Revision.

Harald
4 Jahre zuvor

Deutschland im Jahr 2020 – unterschiedliches Recht, je nach Geldbeutel. Was hat denn das noch mit Rechtsstaat zu tun? Nicht das genringste. Deutschland ist also auch diesem Bereich abgehängt, wie in vielen anderen Bereichen auch.
Rechtsbeugung wird saloonfähig. Willkommen in der Bananenrepublik Deutschland und dafür meine ausdrückliche und tiefste Verachtung an CDU/CSU, den Korruptionsschleichern schlechthin.

DIE HANFINITIATIVE
4 Jahre zuvor

Weil bei EINER/EINEM von Hundertausend vielleicht eine psychische Erkrankung ausbrechen könnte? Weil der Wirkstoffgehalt, auf einem nicht kontrollierten, mit synthetischen und anderen Streckmitteln verpesteten und von der Mafia beherrschten Schwarzmarkt, gestiegen sein könnte? DESHALB sollen Millionen von Menschen – die nur Hanfprodukte zu sich nehmen – kriminalisiert und mit PolizeiGEWALT und ULTIMA RATIO verfolgt und gejagt und weggesperrt werden? Auch wenn sie NIEMANDEM auch nur irgend etwas klitzekleines getan haben? Also NICHTS. NIEMANDEM. Also mit ULTIMA RATIO wegbomben? Wiederspricht das nicht ALLEM was Art. 1 GG aussagt? JA HABEN DIE SIE DENN NOCH ALLE?! SIND DIE ALLE GEHIRNGEWASCHEN ODER BLIND? AUF WELCHEM AUGE? NOCH NIE WAS VON GRUND- ODER MENSCHENRECHTEN GEHÖRT? HALLOOO? NIEMAND ZU HAUSE? Das BtMG ist ein verfassungswidriges… Weiterlesen »

Johann
4 Jahre zuvor

Sofort Revision. Die Staatsanwältin darf nicht mit diesem Unrecht davonkommen.

R. Maestro
4 Jahre zuvor

Denke auch, sie sollten in Revision gehen. Bewährung? Weiß man vielleicht, dass dieses Schwachsinnsurteil in höheren Instanzen nicht zu halten ist?! Die Betreiber der Hanfbar sollen sich nichts gefallen lassen! Für das vermaledeite Verbot wird schliesslich genug Geld aus dem Fenster geworfen. Es wird halt weiterhin mit staatlicher Repression eine sinnlose Ideologie durchgesetzt. Bzw. das heute existierende System durchgesetzt, letztendlich hält man sich wirtschaftliche Konkurenz fern, damals wie heute. Die Auswüchse haben sich zu früher geändert, das altbewährte System nur wenig. Es hatte für so manche etwas Gutes, dass ca. 90% der Polizei im ehem. dritten Reich auch später im Polizeidienst Fuß gefasst haben. Dies Selbstherrlichkeit, diese Doppelmoral, diese verlogenen Worte auf Zungen von Schlangen ……. . Und Toleranz alles… Weiterlesen »

Gummiparagraph
4 Jahre zuvor

Die ausufernde Auswanderungswelle ,aus Deutschland, hat auch im Juristischen bereich starke Qualitätseinbußen hinterlassen . Richter mit Ominösen Dissertationen , Pensionierte Staatsanwälte und Hobbyjuristen mit Regierungstreuen Habitus , befeuern eine Justiz ,die Amok läuft .
https://www.finanzen100.de/finanznachrichten/boerse/domaene-der-hochqualifizierten-hunderttausende-deutsche-wandern-aus_H1320964866_11424311/
http://blog.justizfreund.de/justiz-skandal-st-wendeler-sitzt-2-jahre-unschuldig-in-haft-unglaublicher-marathon-vor-der-strafjustiz-30-11-2013/

Hans Dampf
4 Jahre zuvor

Gut, dass das jetzt auch geklärt ist. Mittlerweile müsste auch den Letzten klar geworden sein, was und wie es hier in DE läuft. Hanf für die Allgemeinheit ist und bleibt unerwünscht und verboten. Alles im Namen des Volkes und der Gesundheit. Es ist echt schräg, was hier passiert. Wie immer. Die Großen dürfen und die Kleinen werden verknackt. Unser Rechtssystem ist korrupt und kriminell. Das ganze ist eine Farce. Es ist zum verzweifeln. Wohin nur mit Wut und Zorn. Aber ein anständiger Alkoholrausch ist erwünscht und O.K. Im Ernst, was ist mit den sogenannten garantierten Menschenrechten? Wenn es um Hanf geht spielen Sie keine Rolle. Beschiss auf ganzer Linie. Der Krieg geht weiter und wird sogar noch verstärkt. Darüber besteht… Weiterlesen »

Kaka Kurzsocken
4 Jahre zuvor

ne kleine Schlacht zu loosen tut nicht weh wenn man weiß das der Krieg praktisch schon gewonne ist. Das Verbot wird fallen wie die Mauer. Deutschland verharmlost seinen Alkohol ähnlich, wie die Amerikaner ihre Waffen verharmlosen. Das ist kulturell so gewachsen. Die CDU ist ja mit der CDU zusammen. Das ist das schlimmste an Deutschland. Ihr müsst praktisch immer ne reine Bayern Partei mitwählen wenn ihr die mutmaßliche ”Mitte” wählen wollt. Die CSU verharmlost Alkohol und denen ist es egal wenn Menschen sterben. Die haben immer das Gefühl sie tun ja niemanden was. Reitzen euch nur an mit 16 schon zu saufen damit ihr auch schon früh anfäng und auf jeden Fall süchtig werdet. PUNKT! Die identifitieren sich über ihr… Weiterlesen »

R. Maestro
4 Jahre zuvor

Toleranz und Verhältnismäßigkeit, davon erzählen Merkel, Steinmeyer und co. zur genüge!
Mehr als genug, Schleimbolzen.
Praktizieren sie es?

NEIN!

Gerrit Haase
4 Jahre zuvor

Weiter weiter, bis vors BVG, wenn es sein muss. Das Cannabis Verbot ist verfassungswidrig, egal wieviel THC drin ist

Otto Normal
4 Jahre zuvor

Kiffen gehört eben nicht zu den “europäischen Werten” die immer wieder von den scheiß Volksverrätern hochgehalten werden und als Begründung für Mord und Totschlag, Raubzügen und völkerrechtswidrigen militärischen Interventionen und viele weitere Verbrechen die wir an der 3. Welt begehen, herangezogen werden (genannt z.B. “friedenschaffende Maßnahmen) oder noch so’n Schenkelklopfer: “Die Freiheit Deutschlands wird am Hindukusch verteidigt” ROFL

Die Kiffer sind die Juden des 21. Jahrhunderts!
Wir sollten endlich den bewaffneten Kampf beginnen!
Es steht in D genug rum was man schön abfackeln könnte!
Benzin und Diesel gibt’s an jeder Tankstelle.

Manni diskriminiert
4 Jahre zuvor

Wenn man keinen wahren Grund findet, lügt man es zurecht. So ist es im Krieg – nein nicht gegen Rauschdrogen. CBD-Hanf eignet sich nicht zum Rausch. Es ist ein Krieg der Spießer, der Kulturhasser, der Natur- und Menschenverachter gegen ein Naturprinzip.
Diese Staatsanwälte und Politiker sind die neuen Inquisitoren. Scheuklappen und Peitsche waren nie für menschliche Errungenschaften förderlich, im Gegenteil. Hanf siegt, weil er ist, Krieger vergehen und hinterlassen nur einen faulen Nachgeschmack in Geschichtsbüchern.

buri_see_käo
4 Jahre zuvor

Ich hätte gerne das komplette Gutachten zur Analyse. Sicher ließe sich daraus
ableiten, wie man den Sprit von der Tankstelle in Kekse verbackt, um dessen
Wirkung zu verstärken und im Ergebnis günstiger Auto fahren zu können.
Ist den Laien in Sachen Kinderrechnen (den Gutachtern) nicht aufgefallen, dass
das ………..en des CBD eine ca. 50-fach höhere THC-Ausbeute ergibt, als der
ursprüngliche 0,2%-THC-Gehalt des Tees?
Bei den offensichtlich zur Verurteilung herangezogenen Blödsinnigkeiten genügt
das Verfahren den Kriterien eines Hexenprozesses.
Aber es wird sicher noch (dämlicher): Die etwas schlichter Gestrickten können nun
in einer Web-Präsenz der CSU ihrer Forderung, infantile Neigungen beim Autofahren
austoben zu dürfen, Nachdruck verleihen.
Ich dachte auch schon daran…, als freiberuflicher Feldscher an der A2…
mfG fE