Sonntag, 3. März 2019

Staatsanwaltschaft rechnete den Cannabiskonsum eines Patienten aus

Beschlagnahmung von Daten aus Arztpraxis die Folge.

Foto: Schmiddie


Cannabispatienten sollen in der Regel ihren kompletten Arzneimittelbestand nicht in der Öffentlichkeit mit sich herumtragen, sondern nur die abgewogene Menge der empfohlenen Tagesdosierungen bei sich führen, die zur Behandlung ihrer Krankheitssymptome benötigt werden. Da ein Patient im Oktober 2018 bei einer Verkehrskontrolle den durchführenden Beamten seine mitgeführtes Arzneimittelarsenal zwecks Untersuchung zur Verfügung stellte, wurde ihm im Nachhinein vorgeworfen, dass er seine ärztlich verordnete Dosis wissentlich überschreiten würde. Dies hatte zur Folge, dass die Arztpraxis des Cannabispatienten Besuch von der Staatsmacht erhielt, wo man dann dessen Patientendaten beschlagnahmte. Die Staatsanwaltschaft rechnete den Cannabiskonsum eines Patienten aus, offensichtlich ohne die Fürsorgepflicht bei verschreibungspflichtigen Betäubungsmitteln in das Ergebnis miteinzubeziehen.

8,82 Gramm hatte der im Auto angehaltene Medizinalhanfnutzer im Oktober 2018 noch in seiner 10 Gramm fassenden Arzneimitteldose, was dazu führte, dass die Beamten ihn mit auf die Polizeiwache zu einer Blutentnahme mitnahmen, obwohl er sich durch das Vorzeigen seiner monatlichen Verordnung als genehmigter Patient zu erkennen gab. Erst nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft habe man ihm seine Medizin anschließend zurückgegeben, zusammen mit einer Anzeige aufgrund des Besitzes von illegalen Betäubungsmitteln. Nachdem diese Anzeige aber nach einer Prüfung durch die Anwaltschaft Anfang Januar eingestellt wurde, sah sich der Cannabispatient dem Vorwurf gegenübergestellt, er hätte sich mittels falscher Angaben den Zugang zur natürlichen Medizin bei seiner Ärztin erschlichen. Aufgrund der Rechnung der Staatsanwaltschaft, welche der festen Meinung ist, dass sich der Patient von seinen pro Monat verordneten 50 Gramm wissentlich zu viele Konsumeinheiten in zu kurzer Zeit gegönnt haben müsse, durchsuchte man daher in der vergangenen Woche die Räume der Arztpraxis, um via Beschlagnahmung an die Daten der betroffenen Person zu gelangen. Da nach Meinung der Staatsanwaltschaft alles dafürspräche, dass bereits nach elf Tagen nach der Abholung der Medizin schon 41,12 Gramm konsumiert worden sein müssten, hätte der Patient anstatt der Verordneten 2 Gramm pro Tag ganze 3,41 Gramm zu sich genommen. Auch der Blutwert – der bislang nicht genannt wurde – zeige einen höheren Konsum des Medizinalhanfnutzers auf, was die erwähnte Beschuldigung rechtfertige. Daher wäre es auch notwendig gewesen an die Originaldosierungsanleitung der Ärztin zu gelangen, was der Beschuldigung mehr Kraft verleihen könnte und zudem eine Gefährdung der gesamten Untersuchungsmaßnahme verhindern würde.

Laut Deutschem Hanfverband hätte man auf eine Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft Koblenz bislang nur die Antwort erhalten, dass sich die Anfrage des DHV in Bearbeitung befände und derzeit keine weiteren Aussagen getätigt werden könnten. Dass die gesamte Hochrechnung des Konsumverhaltens des betroffenen Patienten seitens der Staatsanwaltschaft jedoch auf äußerst wackligen Füßen steht, kann vom DHV schon jetzt logisch vermittelt werden. Da – wie Eingangs erwähnt – Patienten nicht die verschriebene Gesamtmenge des Pflanzenmaterials bei sich tragen sollen, befand sich der größte Teil der natürlichen Arznei bei dem Patienten zu Hause in einem Safe, so wie es die juristische Betäubungsmittelsicherheit nach § 15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) von Medizinalhanfnutzern auch verlangt. Der Betroffene bestätigt diesen Sachverhalt bereits. Dieses hat die Polizei jedoch nicht recherchieren wollen oder in irgendeiner Weise nachgeprüft – stattdessen wurde seitens der Staatsmacht lieber eine weitere Arztpraxis per Durchsuchungsbefehl wegen ausgestellter Cannabisrezepte auf den Kopf gestellt.

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19 Kommentare
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PallMall
5 Jahre zuvor

also ich hoffe, dass sich das aufklärt, und andere Sachen im Hintergrund stehen.

Sollte sich das so zugetragen haben, ist das wirklich ein Wahnsinn.

greenness
5 Jahre zuvor

Unsere Regierungspolitikers mit ihrer leuchtenden Speerspitze Marlene Mortler behaupten doch immer, daß mit der Verbotspolitik nur die Jugend geschützt werden und gegen Dealer vorgegangen werden soll.

Da verwundert es doch schon ein bißchen, daß nicht nur dieser Patient von Uniformierten belästigt wird, sondern auch der laufende Betrieb in einer Arztpraxis gestört wird?

Für was zahle ich eigentlich meine Steuern? Daß kranke Menschen belästigt werden und im Gegenzug Kriminelle weiter unbehelligt ihren Geschäften nachgehen können? Jede Sekunde, die Polizei und Justiz an Cannabiskonsumenten verschwenden, ist eine Sekunde, die für Verbrechensbekämpfung verloren geht.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/urteil-des-bundesverfassungsgerichts-vergewaltiger-kommt-frei-1.2082203

Der Vertreter
5 Jahre zuvor

Der arme Mann, hat seine Papiere, hat seinen Arzt gefunden – aber man lässt ihm einfach nicht seine ruhe, man kann diesen Menschen einfach nicht in ruhe lassen! Ich verstehe das nicht.
Dann hat er halt heute schon 3 Gramm gekifft, er kriegt es vom Arzt und ist somit ganz sicherlich kein Verbrecher. Man ey, ich wünsch dem Mann alles gute, das ist so ärgerlich, er hat niemandem etwas getan, weder sich noch wem anderen.

Harald
5 Jahre zuvor

Es stellt sich nicht die Frage wer hier kriminell agiert. Das ist offensichtlich. Korruption und Kriminalität reichen sich die Hand auf der Seite, wo sie nicht sein sollten.

R. Maestro
5 Jahre zuvor

An Perversion kaum zu überbieten. Aber auch das schafft man regelmäßig und mit Leichtigkeit.

Egal
5 Jahre zuvor

Die Staatsanwaltschaft sollte sich mal Schämen! Gibt es keine sinnvollere Aufgaben? Keine Pflanze ist illigal! Nur das Gesetz ist illegal und diskriminiert Menschen! Eine Staatsanwaltschaft ist kein Arzt! Er darf die Dosierung erst gar nicht festlegen noch beurteilen! Ist es auch eine Straftat einen Patienten seine Medikamente weg zu nehmen! Wass passiert wenn der Patient mangels Medikamente verstirbt? Eigentlich sollte ein Staatsanwalt sich mit echten Fällen beschäftigen! Naja. Kinder dürfen mit 16 schon harte Drogen namens Alkohol konsumieren! Heute ist Karneval und überall liegen wieder die Schnaps Leichen herum! Bravo! Seht euch doch nur mal jeden Tag die Nachrichten an. Wird irgendwas besser? Nichts wird so wirklich verbessert. Diskussionen und Diskussionen über Gott und die Welt! Die Politik versagt in… Weiterlesen »

Harald
5 Jahre zuvor

Allein die Tatsache, dass jemand Cannabis braucht, um seine Gesundheit wenigstens einigermaßen auf einem erträglichen Level zu halten, ist schon bedauernswert. Ein solcher Patient ist schon gestraft genug vom Leben. Denn Cannabis als Patient konsumieren zu müssen ist alles andere als lustig. Eine Droge täglich zu brauchen hat mit Genuß- oder Freizeitkiffen nicht das geringste zu tun und ist per se schon eine schwere Bürde. Einen solchen Menschen aber auch noch zu verfolgen und ihn so zu entrechten ist eine Schande. Freisler wäre stolz, wenn er wüsste, dass sein Erbe in so guten Händen ist und Anslinger wäre auch nicht traurig!!!!!!

R. Maestro
5 Jahre zuvor

Mal wieder eine Demonstration der Hirarchie. Respektive Machtmissbrauch.
Wie in der OK, hat man seine willigen Schergen.
Bei den Vorfahren unserer heutigen Regierung, hat man millionenfachen Mord ebenfalls als rechtmässig erklärt!
Verdammt, in Lügde wollten die Cops nichts sehen, vergleichsweise reisst man sich bei THC landesweit den Arsch auf? Wo liegen die Prioritäten???
In der Gesundheit sicher nicht!
Wenn nur eines der Opfer von Lügde heute kifft, wird es vom BtMG nochmal gefickt!!!!!!!!!!!!!!
Unsere angebliche Zivilisation und unser RECHT ist zum kotzen und pervers!

Egal
5 Jahre zuvor

Dazu kommt noch das es kaum Ärzte gibt, die sich mit dem Thema Cannabis beschäftigen. Schnell wird man als Junkie und süchtig abgestempelt. Statt Cannabis bekommt man dann erstmals Psychofamiker gegen Schmerzen verschrieben. Mit fatalen Folgen! 24 Stunden high von den Tabletten ist ja noch harmlos aber all die ganzen anderen Nebenwirkungen sind Menschen unwürdig. Alleine das absetzen hatt 1 Monat gedauert und habe leider seit dem jetzt noch zwei andere Beschwerden dank der tollen Tabletten! Vielen lieben Dank dafür das ich jetzt dank den Tabletten mehr Probleme als vorher habe!. Meine Arbeit nach zu gehen ist seit dem Tabletten nur noch möglich in dem ich mich zusammen reiße. Das mache ich vielleicht wenn ich Glück habe noch ein paar… Weiterlesen »

unbeugsam
5 Jahre zuvor

die Gesellschaft wird immer kränker…
Nur ein furchtbarer Krieg kann diese Gesellschaft noch heilen bzw retten

R. Maestro
5 Jahre zuvor

Der Bruder meiner Mutter ist nach dem Krieg verreckt. Auf der Heimfahrt. An Erschöpfung. Eher an den Folgen von Pervitin. Heute Christal Meth. Für Ideologien wurden und werden Menschen geopfert. Der Mensch will leben und nicht Futter für benötigte Zahlen sein. Das ist jeder Konsument, de fakto, egal aus welchen Gründen. Scheiße hat man damals gebaut, heute auch. Man hat seit Anslinger NICHTS gelernt. Ausser der Perfektion von Korruption!!! Lobbyismus, Geldgier, Ausgefressenheit inbegriffen. Ich habe so dermassen die Fresse voll, von angeblicher Fürsorge, Gesundheitsschutz, usw. Muss man sich durch alle Chemie durchgefressen haben, bevor man das am Nahe gelegensten versucht? Für Konsummittel steht man mit einer Hax`n im Knast. Gleichzeitig wird Rauschgift gefördert. Ja, Mortlerin, du bist gemeint. (Kreuther Geist).… Weiterlesen »

Karli
5 Jahre zuvor

Für mich sieht es so aus: Der Patient ist nur Mittel zum Zweck. Man will den Arzt schikanieren. Deshalb die Hausdurchsuchung in der Arztpraxis. Hätten die “Ordnungshüter” dort nachgefragt hätten sie bestimmt eine Kopie der gewünschten Unterlagen erhalten. Kontrollieren die “Ordnungshüter” nun auch ob jemand eine Schmerztablette zu viel einwirft? Wenn ich der Arzt wäre würde ich einen Zettel an der Tür anbringen, etwa so: Hanfgegner so wie Mitglieder und Wähler der CDU, CSU, SPD, … haben hier HAUSVERBOT ! Stellt euch mal vor wenn in Berlin an jedem 5. Laden so ein Zettel hängt 😉 Ja, man kann es nicht kontrollieren und bei einer Hausdurchsuchung kommen die “Ordnungshüter” egal ob Zettel oder nicht. Aber alle lesen den Zettel und… Weiterlesen »

LACHMAL
5 Jahre zuvor

An die Polizei: Ich habe Zahnschmerzen und heute schon 3 anstatt 1 Schmerztablette eingeworfen. Die Adresse meines Zahnarztes teile ich Euch noch mit…

R. Maestro
5 Jahre zuvor

Auf Umwegen, hat man insgesamt doch ein MKULTRA erreicht.
Es wäre zumindest ein angestrebtes Ziel.

Transaktions-Steuer
5 Jahre zuvor

Der NSU-Sumpf ,hat viele Gesichter . Aufgrund regelmäßigen Alkoholkonsums, ist die Staastanwaltschaft nicht in der Lage , verhältnismäßiges angemessen zu agieren . Ein Symptom der sog. Alkoholhalluzinose .

Stab&Schleuder®
5 Jahre zuvor

NSU fuck you !

Tom
5 Jahre zuvor

Jaja, operative Hektik ersetzt geistige Windstille. Mal wieder. Nennt man sowas Ermittlung? Vielleicht auf den Phillipinen. Nennt man sowas Rechnen? Ja, aber die Benotung für diese Leistung wäre schon weit jenseits der 6. Naja, wenn der Fisch vom Kopf her schon zum Himmel stinkt, … Mannomann, der Staat muß echt verzweifelt sein wenn er es nötig hat solche Baumschüler in seinen Reihen aufzunehmen. Mal wieder ein nettes Beispiel dafür dass Schulbildung nur beiläufig etwas mit Intelligenz zu tun hat. Man stelle sich das vor; da sieht ein Kriminaler schon dass er gegen die Wand laufen wird und anstatt sein Hirn zum Denken zu benutzen und alles nochmal durch den Kopf gehen zu lassen, nimmt er auch noch Anlauf um mit… Weiterlesen »

Peter
5 Jahre zuvor

Und was sagt §15? “Wer am Betäubungsmittelverkehr teilnimmt, hat die Betäubungsmittel, die sich in seinem Besitz befinden, gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann Sicherungsmaßnahmen anordnen, soweit es nach Art oder Umfang des Betäubungsmittelverkehrs, dem Gefährdungsgrad oder der Menge der Betäubungsmittel erforderlich ist.” “Zu sichern!” Da steht nichts von Tresor! Und “Kann anordnen” Ja wie sichert man denn jetzt amtlich korrekt? Soll ich mir da jetzt nen Tresor in die Wand mauern? “Es sind zertifizierte Wertschutzschränke mit einem Widerstandsgrad I oder höher nach EN 1143-1 zu verwenden. Wertschutzschränke mit einem Eigengewicht unter 1.000 kg sind entsprechend der EN 1143-1 zu verankern. Sog. Einmauerschränke sind in eine geeignete Wand fachgerecht einzubauen.” https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/SicherungsRL/sicherung4114.pdf;jsessionid=835DFC51608753ACEBE4BAF3909AA400.1_cid319?__blob=publicationFile&v=4 Das… Weiterlesen »

Egal
5 Jahre zuvor

Soweit ich weiß gibt es keine Angaben zu den Sicherheit Vorkehrungen! Steht niergends geschrieben welche -Güte der Tresor haben muß. Steht auch glaube nicht einmal das du es im Tresor überhaupt aufbewahren musst!
…. An einen sicheren Ort /Platz wie auch immer kann also auch die Hosentasche sein!
Man würde es bemerken wenn eine Person an der Hosentasche herum greift!
Ich halte immer grundsätzlich Abstand zu fremden! In Ein Gedrengel gehe ich nie!
Ich Mag Diskretion!
Niemand würde annähernd an meine Hose überhaupt ran kommen!
An meinen Safe schon wenn ich nicht zu Hause bin!
Also ist für mich der sicherste Ort für Btm Rezeptpflichtige Medikamente die Hosentasche!