Sonntag, 1. Juli 2018

Zu viele Rezepte für Cannabismedizin ausgeschrieben

 

Münchner Arzt im Visier der Ermittler!

 

 

Obwohl noch nicht einmal einem Jahr in Kraft, hat das Cannabis-als-Medizin-Gesetz in Deutschland für einen legal existierenden Patientenstamm von über 190000 Personen gesorgt, welcher auf Hanfmedikamente und medizinisches Marihuana zurückgreift. Da aber noch immer ein großer Anteil der dafür benötigten Ärzte und sogar die gesamte Bundesärztekammer bisher keine Freundschaft mit Cannabis geschlossen hat, sind dem Thema aufgeschlossene Mediziner selbstverständlich heiß begehrt. Aus diesem Grund werden Rezepte für die Naturheilmittel logischerweise von gewissen Praxen häufiger verschrieben als in anderen, was nun jedoch die Staatsmacht zum Observieren und Zuschlagen zwang. Zu viele Rezepte für Cannabismedizin soll ein Münchner Arzt in den vergangenen Monaten ausgestellt haben, sodass eine Durchsuchung der Arbeitsräume durchgeführt wurde und man dazu Patientenakten beschlagnahmte.

 

Schon am 15.05. sollen Beamte die Wohnung und Praxis des praktizierenden Privatarztes Rolf Müller mit Durchsuchungsbeschluss betreten und daraufhin sogar Patientenakten in umfangreichem Maße sichergestellt haben. Der seit Jahrzehnten in Bayerns Landeshauptstadt ansässige Mediziner für Naturheilverfahren solle laut den Aussagen eines ehemaligen Angestellten auch ohne therapeutischen Hintergrund Cannabis an Patienten verschrieben haben, sodass bis zu 80 Rezepte pro Tag für Marihuanamedizin ausgegeben worden sein sollen. Während die Oberstaatsanwältin Anne Leiding gegenüber der Münchner Abendzeitung sich hinsichtlich der Annhahme äußerte, dass sich der Beschuldigte nach ihrer rechtlichen Auffassung nur mit der Absicht nach umfangreichen und dauerhaften Einnahmequellen in diesem Feld betätigte, widerspricht Rolf Müller auf der Webpräsenz der Praxis. Weder die Angabe der Anzahl an ausgestellten Cannabisrezepten würde der Wahrheit entsprechen, noch gäbe es einen Grund für das Beschlagnahmen der Patientenakten, was schließlich einen eindeutigen Bruch des Patientengeheimnisses darstelle und somit möglicherweise eine Sammelklage zur Folge haben könnte. Der ehemalige Mitarbeiter hingegen instrumentalisiere einzig die Polizei, damit bereits vorangegangene Erpressungsversuche eine erneute Wirkung gegenüber seinem ungeliebten Ex-Chef erzielten. Hier würden bereits gerichtliche Schritte in die Wege geleitet.
Nach eigenen Angaben würden etliche Anforderungen von Patienten verlangt, bevor eine Behandlung mit Cannabis genehmigt werden kann. Arztbefunde, Arzneiverordnungen und Details einer möglichen vorangegangenen Cannabisverordnung seien Pflicht, wobei alle Dokumente sogar mittels Signatur des Kranken auf deren Authentizität garantiert werden müssen. Sollte Rolf Müller aufgrund der Vorwürfe sein Behandlungsrecht entzogen bekommen, würden die bayrischen Patienten mit Cannabisrezept durch andere Ärzte weiterhin ihr Recht auf die begehrte Naturmedizin erhalten, erklärte der Arzt für Naturheilkunde auch schon prophylaktisch zur Sicherheit.

 

Dass polizeilich gejagte Marihuanakonsumenten in München sicherlich noch etwas leichter erkranken können als in vielen liberaleren Gefilden der Bundesrepublik, sollte während des anstehenden Verfahrens gegen Rolf Müller vielleicht auch einmal ernsthaft behandelt werden.

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6 Kommentare
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COSMO
5 Jahre zuvor

Einfach nur abartig. Der Kampf geht weiter. Es muss endlich etwas passieren. Diese Shizophrenie wegen einer Pflanze muss enden.

Fred
5 Jahre zuvor

Ich würde jeden, der an dieser Aktion beteiligt ist anzeigen, und mit Dienstbeschwerden belegen. Wenn ich Patient in dieser Praxis wäre. Koste es was es wolle.

Und @ Cosmo, das ist genau das was passieren muss.

Rainer Sikora
5 Jahre zuvor

Es ist weiterhin illegal,und der verschreibende Arzt wird zum Rauschgiftarzt.Wie soll die Polizei auch gute von bösen Kiffern trennen.

Fred
5 Jahre zuvor

@Rainer Sikora

weil es keine bösen Kiffer im Sinne des Gesetzes geben kann, wenn ein Rezept vorliegt.

Ralf
5 Jahre zuvor

@Fred Ich würde jeden, der an dieser Aktion beteiligt ist anzeigen, und mit Dienstbeschwerden belegen. Wenn ich Patient in dieser Praxis wäre. Koste es was es wolle. Und @ Cosmo, das ist genau das was passieren muss. Und was soll das bitteschön bringen außer einem Sack voll unnötiger Arbeit für den Mülleimer? Hier sollen mit Nazi-Methoden ALLE Ärzte von Staats wegen eingeschüchtert und bedroht werden, um Cannabis als Alltagsmedizin zu verhindern. Die seit dem 2.Weltkrieg die alleinige Macht ausübenden Bayern-Nazis mitsamt ihrer, seit Hitler unveränderten Nazi-Justiz fangen jetzt an in alle Richtungen auszukeilen und dabei kannten die noch nie Grenzen! Der fundamentalistisch religiöse bayrische Zwangsstaat wird dabei offensichtlich. Ich fordere hiermit den Austritt und eine Obergrenze und Visumspflicht für den… Weiterlesen »

Fred
5 Jahre zuvor

@Ralf
// Und was soll das bitteschön bringen außer einem Sack voll unnötiger Arbeit für den Mülleimer? //

Ich bin in meinem Leben einige Male gegen Behörden vor Gericht gezogen. Und habe jeden Prozess gewonnen. Wenn ich jedesmal gedacht hätte, ” bringt nichts ” oder ” zuviel Arbeit “, dann wären meine Gegner mit ihrer falschen Auslegung von Recht und Gesetz durchgekommen.
Und wenn Behörden eine Praxis auseinander nehmen und Patientenakten beschlagnahmen, sind die Ansatzpunkte für Anzeigen und Klagen allemal gegeben. Aber…. wo kein Kläger da kein Richter. Mit deiner Einstellung solltest du dich nicht wundern, wenn dich jeder verarscht.