Donnerstag, 25. Februar 2016

Verfahren gegen Cannabis-Patienten eingestellt

 

Schmerzpatient darf künftig nicht mehr anbauen

Bild: Archiv
Bild: Archiv

 

Gestern hat das Landgericht in Dortmund das Verfahren gegen den Cannabis-Patienten Andreas Wieczorek wegen geringer Schuld eingestellt. Der Mann hatte in seiner Wohnung Cannabis angebaut, um seine chronischen Schmerzen, die durch diverse Rückenerkrankungen sowie mehrere Operationen verursacht wurden, zu lindern. Wieczorek gilt als “austherapiert” und verfügt über eine Ausnahmegenehmigung für medizinisches Cannabis.

 

Weil die Krankenkasse seine Behandlungskosten nicht mehr übernehmen wollte, hatte der Betroffene angefangen bei sich zu Hause seine Medizin selbst anzubauen. Ein Nachbar hatte den 47-jährigen angezeigt. Im Juli 2015 war Wieczorek jedoch in erster Instanz vom Amtsgericht Unna freigesprochen worden und bekam die beschlagnahmten Materialien zurück. Die Staatsanwaltschaft erhob jedoch Einspruch, sodass sich der schwerkranke Mann erneut vor Gericht verantworten musste.

 

Das Landgericht bewertete den Fall nun anders. Wieczorek wurde zwar nicht verurteilt, allerdings darf er auch keine Cannabispflanzen mehr anbauen, da dies nach wie vor gegen das Betäubungsmittelgesetz verstößt. Wenn er Geld habe, wolle er sich seine Medizin weiterhin aus der Apotheke besorgen, sagte Wieczorek nach der Verhandlung. Ansonsten bleibt ihm derzeit nichts weiter übrig, als auf eine schnelle Umsetzung der geplanten Gesetzesänderung des Bundesgesundheitsministeriums zu warten, die Patienten den Zugang zu ihrer Medizin erleichtern und auch eine Regelung der Kostenübernahme enthalten soll.

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9 Kommentare
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Littleganja mit Ausnahmeerlaubnis
8 Jahre zuvor

Glückwunsch!

Rainer
8 Jahre zuvor

Das sind alles Bausteine der Legalisierung.
Und die ist durch nichts mehr auf zu halten, legalize the herb!!!

Jimmy
8 Jahre zuvor

Bis dahin kann unser ,,Menschenfreundlicher Staat´´ noch ordentlich schaden anrichten….

reefermadness
8 Jahre zuvor

Das Landgericht bewertete den Fall nun anders. Wieczorek wurde zwar nicht verurteilt, allerdings darf er auch keine Cannabispflanzen mehr anbauen, da dies nach wie vor gegen das Betäubungsmittelgesetz verstößt. Oh Oh–welches Kapitalverbrechen….man lese mal ein paar urteile..
Cannabis-Anbau Hohe Strafen für Wattenscheider Drogen-Gärtner
Die Urteile: sieben Jahre und drei Monate, sechs Jahre und zehn Monate sowie drei Jahre und drei Monate Haft.
OH-OH am montag kommt Uli raus–OH-OH<< resozalisiert versteht sich…..
Ansonsten bleibt ihm derzeit nichts weiter übrig, als auf eine schnelle Umsetzung der geplanten Gesetzesänderung des Schwarzmarktes zu warten, die Patienten den Zugang zu ihrer Medizin erleichtern und auch eine Regelung der Kostenübernahme enthalten soll.
was hat diese scheisse nun an anwalts und gerichtskosten gekostet??
und an Steuergelder??
mfg

Gasterl
8 Jahre zuvor

Strange!
Nun hat der Herr zwar keinen Prozess mehr am Hals und geht straffrei aus. Aber seine Medizin hat er immer noch nicht. Traurig!

WeedWizzard
8 Jahre zuvor

Sehr schön ! Da hat der arme Herr Wieczorek sich eine Sorte / Pheno Cultiviert, die ihm Hilft und nun darf er Monate / Jahre warten bis er was von der Apotheke bekommt oder die “Meisterhaften Spezialisten” vom Bundesgesundheitsministerium es auf die Reihe bekommen etwas Ordentliches hinzuschreiben.

Hoffentlich hat er sich nen Stecki gesaved >.<

Andreas
8 Jahre zuvor

Auch wenn es positiv ist, dass er freigesprochen wurde bzw. keine direkte Strafe vom Gericht bekommen hat außer dass ihm verboten bleibt, seine Medizin anzubauen mit der er niemanden ernsthaft schaden kann finde ich, JEDER dieser Fälle sollte nach Karlsruhe weitergereicht werden.
Ist es nicht massivst gegen die Menschenwürde, Menschen zu verbieten sich ihre Medizin anzubauen? Insbesondere, wenn damit kaum Risiken verbunden sind.

Und auch mit der geplanten Gesetzesänderung wäre der Eigenanbau ohne Genehmigung genauso strafbar wie bisher. Ich glaube der Richter hatte nicht den Mumm, nach Karlsruhe zu gehen, wollte ihn aber auch nicht verurteilen.

tomtola
8 Jahre zuvor

das ist kein freispruch sondern ein verbrechen an einem erkrankten menschen.wenn er Geld hat darf er sich seine medizin holen,und wenn mann kein Geld hat,ist ja recht teuer,15 euro für ein gramm,?dann gibt’s halt keine Medizin.brd denk ich an dich bei nacht,werde ich zum kotzen gebracht.so geht man nicht mit kranken um!!!

Ulfus Maximus
8 Jahre zuvor

Ich finde auch der gute Mann sollte vors Bundesverfassungsgericht ziehen! Was ist denn mit dem medizinischen Notstand, wenn er kein Geld hat und sich seine Medizin nicht aus der Apotheke holen kann?? – So ein Scheiß! Den Richtern wünsche ich die gleichen Leiden, wie der jetzt “Freigesprochene” hat und dazu noch ne Prise Tablettenunverträglichkeit!