![](https://hanfjournal.de/wp-content/uploads/2022/08/hanfjournal-beitrag-archiv-720x350.png)
Seit dem 1. Januar 1998 wird die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmittel (BtM) als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit Bußgeld bis zu 1500 Euro, vier Punkten in Flensburg und bis zu drei Monaten Fahrverbot bestraft. Vor zwei Jahren beschlossen die Verkehrsminister der Länder und der Bundesverkehrsminister Tiefensee eine... → mehr lesen