Samstag, 10. August 2024

21 Anträge für CSCs in Niedersachsen

Bild: CSCistOk

21 Anträge für CSCs in Niedersachsen – erste Genehmigungen sind da. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat kürzlich die ersten Anträge für den Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf genehmigt. Die Anbauvereinigungen müssen dabei bestimmte Auflagen erfüllen und unterliegen regelmäßigen Kontrollen.

Seit dem 1. Juli können volljährige Personen in Deutschland einen Antrag für die Gründung eines Cannabis-Anbauvereins stellen. In Niedersachsen sind seitdem 21 Anträge bei der Landwirtschaftskammer eingegangen. Acht davon wurden bereits genehmigt, während weitere acht abgelehnt wurden, wie die Kammer mitteilte. Dies berichtet der NDR. Ein Antrag kann beispielsweise abgelehnt werden, wenn die Vorschriften zum Jugendschutz nicht eingehalten werden – etwa wenn der Anbau in der Nähe von Spielplätzen oder Schulen geplant ist. Nach Behebung der Mängel kann ein Antrag jedoch erneut eingereicht werden.

Vereine benötigen Gesundheits- und Jugendschutzkonzept

Die sogenannten Social Clubs, in denen Cannabis gemeinschaftlich angebaut und konsumiert wird, dürfen nicht kommerziell ausgerichtet sein. Es können bis zu 500 Mitglieder aufgenommen, die alle volljährig sein müssen. Die Gründung eines solchen Vereins kann durch eine volljährige Person beantragt werden, die unter anderem ein aktuelles Führungszeugnis sowie ein Konzept für den Gesundheits- und Jugendschutz bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vorlegen muss. Die Anbauvereinigungen sollen regelmäßig durch Besuche und Stichproben der Landwirtschaftskammer kontrolliert werden.

Regulierte Abgabemengen

Die Menge an Cannabis, die in einem Verein angebaut und an Mitglieder abgegeben werden darf, ist gesetzlich festgelegt. Mitglieder ab 21 Jahren dürfen maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und höchstens 50 Gramm pro Monat für den Eigenkonsum erhalten. Volljährige Mitglieder, die noch nicht das 21. Lebensjahr erreicht haben, dürfen monatlich maximal 30 Gramm Cannabis mit einem THC-Gehalt von bis zu zehn Prozent erhalten. Für Mitglieder ab 21 Jahren gibt es keine THC-Grenze.

Anträge aus vielen Teilen Niedersachsens

Das Interesse an der Gründung von Anbauvereinigungen ist in ganz Niedersachsen verbreitet. Die bisher eingegangenen Anträge stammen nach Angaben der Landwirtschaftskammer unter anderem aus Städten wie Hannover, Osnabrück, Oldenburg und Braunschweig sowie aus Landkreisen wie Hameln-Pyrmont, Wesermarsch, Friesland und Harburg. Du möchtest deinen eigenen CSC eröffnen. Hier findest du alles, was du brauchst. In Hamburg wurden bisher fünf CSC-Anträge gestellt.

Ein Beitrag von Simon Hanf

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