Samstag, 23. März 2024

Halleluja, das Hanf ist frei – halbwegs!

Lauterbachs Kampfgeist wird belohnt – Bundesrat billigt das Cannabis-Gesetz

 

 

Ein Kommentar von Sadhu van Hemp

 

 

Das Eis ist gebrochen. Der Bundesrat hat die Hanf-Teilfreigabe eingetütet. Nun fehlt unter dem Cannabis-Gesetz nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten – und vorbei ist der Prohibitionswahnsinn, der Millionen kiffende Bundesbürger über Jahrzehnte ist Unglück gestürzt hat. Die Zeitenwende in der deutschen Drogenpolitik ist eingeleitet – trotz erbitterten Widerstands aus den Reihen des rechtskonservativen Milieus, das selbst bei der Aussprache im Bundesrat noch einmal alle Register gezogen hat, um das Gesetz und den Friedensschluss mit den stigmatisierten, kriminalisierten und diskriminierten Cannabis-Konsumenten zu verhindern.

 

Es erübrigt sich, auf die mit alternativen Wahrheiten gespickten Verbalattacken der CDU/CSU näher einzugehen. Erwartungsgemäß haben die Anti-Legalisierungsdemagogen während der Bundesratssitzung ihrer ideologischen Verblendung freien Lauf gelassen.

Vorneweg stürmte Ministerpräsident Michael Kretschmer aus Sachsen, der derart kräftig auf die Tränendüse drückte, dass er bei der anschließenden Abstimmung über das CanG nicht mehr in der Lage war, sich an parlamentarische Gepflogenheiten zu halten. Trotz der Pattsituation innerhalb seiner Regierungskoalition mit Bündnis90/Die Grünen und SPD, die sich gegen einen Vermittlungsausschuss aussprachen, stimmte Kretschmann wie ein bockiges Kind dafür. Somit wurde das Votum Sachsens für ungültig erklärt, und der in der DDR sozialisierte CDU-Ministerpräsident muss sich den Vorwurf gefallen lassen, in Sachen Demokratie nicht richtig Bescheid zu wissen.

 

Der Thriller um die Cannabis-Teilfreigabe hat eines deutlich gezeigt: Die Feinde stehen rechts und rechts daneben! CDU/CSU, AfD und die bayerischen Freien Wähler werden auch zukünftig alles daran setzen, den Hänflingen das Recht auf ein freies Leben abzusprechen. Die Söders, Kretschmers und Aiwangers werden weiter mit Schaum vor dem Mund gegen kleine Kiffer hetzen und das Ziel verfolgen, die Teilfreigabe wieder rückgängig zu machen, wenn sie nach der nächsten Bundestagswahl an die Macht kommen.

Von Entspannung in der Cannabis-Frage kann keine Rede sein. Das Gesetz bietet genug Stolperfallen, um Cannabis-Konsumenten auch weiterhin zu drangsalieren. Die bayerische Regierung will bei Gesetzesverstößen hart und unbarmherzig durchgreifen und zusätzlich Personal zur Überwachung der Brüder und Schwestern rekrutieren. Vorsicht bleibt also die Mutter der Porzellankiste – vor allem unterhalb des Weißwurstäquators und in der ostasiatischen Steppe (O-Ton Konrad Adenauer).

 

Der Kampf der Hanfcommunity gegen das weltweite Unrecht der Prohibition endet am 1. April nicht. Das wild zusammengeschusterte Gesetz ist längst nicht der Weisheit letzter Schluss. Die Regierung wird schon morgen damit beginnen, die Ausführungsvorschriften anzupassen und zu reformieren. Es gilt wachsam zu bleiben und eigene Reformvorschläge einzubringen, um vielleicht in nicht allzu ferner Zukunft von der halbherzigen Teilfreigabe zur praxistauglichen vollständigen Legalisierung von Haschisch und Marihuana zu kommen.

 

Doch nun wollen wir uns erst einmal freuen, dass am 1. April niemand mehr Angst haben muss, wegen einer Tüte oder ein paar Pflänzchen von den Mühlen der Justiz zermahlen zu werden. Das abgewetzte Büßerhemd kann erst einmal bis auf weiteres im Schrank bleiben. Trotz aller Unwägbarkeiten wird sich das Leben als Kiffer etwas unbeschwerter und gelassener gestalten lassen, sofern man sich an die Regeln hält. Die Teillegalisierung, so kümmerlich sie auch sein mag, ist der erste schüchterne Schritt in die Freiheit – vor allem für diejenigen, die schon seit Jahrzehnten unter der Prohibition leiden.

 

Bei aller Freude sollte jedoch nicht vergessen werden, dem unermüdlich kämpfenden SPD-Genossen Karl Lauterbach zu danken, der den Mut und die Kraft aufgebracht hat, gegen allen Widerstand aus der eignen Partei die Herkulesaufgabe der Hanffreigabe zu stemmen und die hasserfüllten Foulspieler der CDU/CSU ins Leere laufen zu lassen. Der eingeleitete Paradigmenwechsel in der deutschen Drogenpolitik trägt seinen Namen – und wir vom Hanf Journal schlagen vor, Karl Lauterbach für seine Verdienste als Friedenstifter im Anti-Hanf-Krieg unverzüglich und sofort mit dem Bundesverdienstkreuz auszuzeichnen und noch zu Lebzeiten ein Denkmal aus purem Haschisch zu bauen.

 

 

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12 Kommentare
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Arthritis
1 Monat zuvor

Auch wenn das Gesetz erstmal noch nichts ganzes und nichts halbes ist, immerhin ein gaanz kleiner Schritt. Möchte euch vom Hanf Journal danken, für eure Kommentare, lese sie immer wieder gerne! Und natürlich auch nochmals Danke für euren Einsatz in Sachen Hanf und ihre Anhänger!!!

Salah Eddine
1 Monat zuvor

Genau auf den Tag 41 Jahre und 9 Monate wurde ich kriminalisiert.
Wenn ich mir jetzt die Sülze der Kritiker anhören muss . . . ohne Worte.

Die Nacht war ein schlafen wie ich es mir gewünscht habe.

Die letzten 9 Jahre Engagement wurden belohnt!

Salah Eddine

greenness
1 Monat zuvor

Es wäre interessant zu erfahren, wie viele erwachsene Bundesbürger in der Zeit von der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag bis zum Inkraftreten des Gesetzes von der Gendarmerie “hochgenommen” wurden/werden. Wird da ‘heute’ immer noch verhaftet? Erhöht sich die Anzahl der rückabzuwickelnden Fälle weiter? 😉 – Es war in manchen Statements von ‘Skeptikern’ zu lesen, daß die Bundesregierung besser realitätsorientierte als ideologische Politik machen solle. Ist das Realsatire? Die erwiesen sinnlose Verbotspolitik mit ihrer Jagd auf Millionen unschuldige erwachsene Bundesbürger soll Vernunft sein? Die Abschaffung dieses Unfugs soll ideologische Verblendung sein? – Das Gesetz ist wirklich schlecht. Dies ist allerdings nicht der Regierung anzukreiden, sondern den ideologischen Prohibitionisten, die ein sinnvolleres, vollumfängliches Gesetz mit winkeladvokatischen Mitteln verhindern/verhinderten. (Stichwort: Fachgeschäfte) Zum weiteren… Weiterlesen »

Jemand
1 Monat zuvor

So richtig los geht es aber auch erst ab Juli bzw wenn die Clubs die ersten Ernten einfahren!
Oder ist Schwarzmarktgras jetzt auch entkrimminalisiert ?

buri_see_kaeo
1 Monat zuvor

War mir auch zu albern, wo kiffen und wo nicht, und, und ob und tralala…
In TH ist das Rauchen seit ca. >20 Jahren schon aus der Öffentlichkeit akzeptiert! verbannt.
Entweder rauchs’t an ausgeschilderten (in thai, chin, engl) Stellen…, in der Nähe stinkender Mülltonnen ginge auch…, ich komme damit zurecht, anderen mit meinem Tun nicht auf den Senkel zu gehen.
Ich hatte gestern ca. 12h auch keine Feiertagsrauchung vorgenommen,
die Frau war zu unbestimmtem Zeitpunkt von der Arbeit abzuholen.
mfG  fE

Zuletzt bearbeitet 1 Monat zuvor von buri_see_kaeo
Fred
1 Monat zuvor

Schlechtes Gesetz hin oder her, jetzt sind wir legal. Alles weitere wird die Zeit bringen. Es gibt dermaßen viele Ungereimtheiten ( die ich nicht der Ampel ankreide, sondern den Umständen ) im Gesetz, das es wahrscheinlich relativ schnell zu klärenden Prozessen vor diversen Gerichten kommen wird.
Mit der Folge, das das ganze in vielleicht drei Jahren deutlich klarer erscheint.

Dem Dank an Herrn Lauterbach schließe ich mich ausdrücklich an. Ich habe ihm diese Standfestigkeit nicht zugetraut. Jetzt bin ich gespannt auf Säule 2.

Haschberg
1 Monat zuvor

Erstmal tausend Dankesgrüße an Herrn Dr. Lauterbach ! ! ! Er hat wirklich gekämpft wie ein Löwe. Man hat ihm die Erschöpfung gestern im Gesicht ablesen können. Es war eine großartige Leistung, die gerade noch zur rechten Zeit kam. Auch wenn diese Legalisierung nicht unbedingt das ist, was ich mir vorgestellt hatte (erstmal Fachgeschäfte, dann Selbstanbau und Anbauvereine). Aber es freut mich sehr, dass man bald endlich mal mehr Leute in der Öffentlichkeit sieht, die bewußt Kiffen und dazu stehen dürfen und sich nicht gleich wie Schwerverbrecher dabei fühlen müssen. Ich hoffe, dass man unserem überaus tüchtigen Gesundheitsminister dafür ein gebührendes Denkmal setzt, denn er hat ein fast hundertjähriges, absolut unsinniges Verbot zumindest ein gutes Stück weit zu Fall gebracht.… Weiterlesen »

greenness
1 Monat zuvor

Ich möchte den hauptbeteiligten Politikern (Herr Lauterbach, Frau Kappert-Gonther, Frau Lütke u.e.p.m.) auch danken, daß sie die Hetze von ‘konservativen’ Politikern ausgehalten und stets mit sachlichen Argumenten zurückgewiesen haben.

Egon
1 Monat zuvor

Wie lange die Diskriminierung Pause haben wird, kann niemand sagen. Sicher aber werden die Gegner der persönlichen Entscheidungsfreiheit erwachsener Menschen keine Ruhe geben. Ganz vorne führend, die Vertreter der bayrischen politischen Alkoholkonsummotivierer, die sich mit der Maß in der Hand auf deren Saufevents über Hanfgenießer echauffieren. Diese Heuchler.
Jetzt genießt die Zeit, lange genug müsstet ihr warten.

Christian Pfründer
1 Monat zuvor

Ich bin so glücklich, endlich machen wir das richtige. Ich dachte schon, wir würden noch ewig auf ein bisschen Gerechtigkeit in der Drogenpolitik warten. Ich möchte jedem Danken, der dazu beigetragen hat, besonders der CDU/CSU, die mit ihrem undemokratischen Verhalten es erst wirklich ermöglicht hat.

Ekenzunin
1 Monat zuvor

Danke an all jene, die das möglich gemacht haben und nie aufgehört haben zu kämpfen! Ich denke auch an alle, die diesen Erfolg nicht mehr miterleben dürfen. Ihr habt mit uns zusammen historisches geleistet!

Dr. Voss, M. A.
1 Monat zuvor

Die Details des CanG dürfen nicht nur, sondern müssen im Bereich des Saatgutverkaufs/Stecklinge/….. überarbeitet werden, im Hinblick auf 2 extrem bedeutende und Straf-bewährte Punte: 1). Dem freien Warenhandel innerhalb der EU. 2). Dem Wettbewerbsrecht der EU. Es darf rechtlich nicht eintreten, dass Saatgut außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der EU besorgt werden muss, bis selbst Saatgut hergestellt werden kann. Wenn z. B. RQS aus Spanien zukünftig Saatgut nach Deutschland liefert, dann müssen das auch deutsche Firmen dürfen. Verstöße gegen den freien Warenhandel kommen zumeist durch fehlerhafte Vorschriften oder Unkenntnis zustande und können auch Behörden, Firmen und Institutionen treffen, mit unfassbar hohen Geldstrafen. Daher sollten diese Punkte zunächst rasch geklärt werden. Damit nicht Teile des CanG auch nur eventuell mit EU-Wettbewerbsrecht unvereinbar… Weiterlesen »