Montag, 21. August 2023

Wegen Besitzes von einem Gramm Cannabis abgeurteilt

Bayern: Cannabis-Patient kauft auf dem Schwarzmarkt zu, wird erwischt und kommt vor den Kadi

Cannabis
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Von Sadhu van Hemp

 

 

Wer als Hänfling unterhalb des Weißwurstäquators sein Dasein fristet, hat in Deutschland die allerbesten Chancen, selbst wegen des allerkleinsten Verstoßes gegen das sittenwidrige Hanfverbot von den Mühlen der Justiz zermahlen zu werden.

Wie sich das anfühlt, bekam letzte Woche ein 20-Jähriger im Amtsgericht Gemünden zu spüren, der von einem Jugendrichter wegen eines Haschpickels mit einem rekordverdächtigen Brutto-Gesamtgewicht von sage und schreibe einem Gramm abgewatscht wurde.

 

Fast zeitgleich mit Gesundheitsminister Lauterbachs Ankündigung vor der Bundespressekonferenz in Berlin, den Besitz kleiner Mengen Cannabis entkriminalisieren zu wollen, wurde im Freistaat Bayern das ganz große Besteck ausgepackt und der Besitzer einer kleinen Mengen Cannabis zu einer Geldstrafe verdonnert. Dass der Delinquent die Berechtigung besitzt, sein Rückenleiden mit ärztlich verschriebenen Medizinalhanfblüten zu lindern, blieb unberücksichtigt. Und das laut aktuellem Betäubungsmittelgesetz vollkommen zu Recht, denn der arme Kerl hatte das Haschbobelchen nicht in der Apotheke, sondern kostengünstig auf dem Drogenschwarzmarkt erworben.

 

Anlass für diese in Bayern äußerst schwerwiegende Straftat war Geldknappheit. Der Angeklagte verfügt nur über ein unregelmäßiges Einkommen, lebt noch bei seinen Eltern und die Krankenkasse verweigert die Kostenübernahme für die skandalös überteuerten Medizinalhanfblüten aus der Apotheke. Somit blieb nur der Ausweg, bei illegalen Betäubungsmittelfachhändlern preiswertere Cannabisprodukte zuzukaufen.

 

In der Einlassung vor Gericht sagte der angeklagte Haschgiftverbrecher, der schon einmal vor zwei Jahren wegen des Besitzes von 15 Gramm Cannabis vor dem Jugendrichter stand: „Ich verstehe nicht, warum man wegen einem Gramm so einen Aufwand betreiben muss.“

Diese kritische Bemerkung wischte der Jugendrichter mit dem Hinweis weg, dass wenig Hoffnung bestehe, dass der Besitz von Haschisch und Marihuana „schon bald“ erlaubt sei.

 

Dennoch, trotz der Schwere der Straftat zeigten sich Richter und Staatsanwalt in Gemünden gnädig, da es lediglich um den Besitz einer geringen Menge des Cannabis-Suchtstoffes ging. Das Verfahren gegen den Unglücklichen wurde gegen eine Geldauflage von 200 Euro, die  binnen vier Monaten an die Gefangenenfürsorge zu zahlen sind, eingestellt.

 

 

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6 Kommentare
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Rogg
8 Monate zuvor

Nur 200 Euro bei einem notorischen Schwerverbrecher…??? In BW wäre er schwerer bestraft worden…zumindest bei meinem Richter…Widerworte mochte der gar nicht.
Gut, ein teurer Haschbobbel….aber glimpflich davon gekommen, für Süddeutschland…!!

Rainer
8 Monate zuvor

Der Besitz einer Allerkleinstmenge ist in Deutschland strafbewehrt.Deshalb wäre Lauterbach”s Plan ein richtig großer Wurf.Es wird verhindert,weil nicht sein kann was nicht sein darf.Aber es wurde wenigstens mal darüber geplaudert.

Fred
8 Monate zuvor

Das Urteil nicht akzeptieren, Widerspruch einlegen. Nach der Entkriminalsierung wird das Verfahren eingestellt. Bis dahin kann es den bayrischen Staat gerne noch ein wenig Geld kosten, dann weiß man auch in Bayern, was der Staat ab nächstem Jahr einsparen kann.

//Diese kritische Bemerkung wischte der Jugendrichter mit dem Hinweis weg, dass wenig Hoffnung bestehe, dass der Besitz von Haschisch und Marihuana „schon bald“ erlaubt sei.//

Hatte der Richter einen Unfall und lag im Koma ? Das dauert nur noch ein paar Wochen !

Haschberg
8 Monate zuvor

Dass man einem Cannabispatienten auf völlig sinnlose Weise durch die KK sein hilfreiches Medikament verweigert, ist in meinen Augen ein dreister und unnötiger Eingriff in die Gesundheit eines Menschen. Dazu noch jemanden zu verurteilen, nur weil er sich ein Gramm seines ihm hilfreichen und für seinen Krankheitsprozess ungemein wichtigen Medikamentes auf dem Schwarzmarkt gekauft hat, ist eine Schweinerei ohnegleichen. Wo zum Teufel nochmal, soll er es in dieser hirnlosen Idiotenrepublik, wo ausgerechnet die gefährlichsten Todesdrogen ganz legal sind, denn sonst herkriegen ? ? ? Da werden die Schwarzmärkte durch eine höchst irrsinnige Drogenpolitik vom Staat quasi zu aktiven Verkaufsstellen etabliert und wer dort kauft, wird auch noch kriminalisiert und landet womöglich im Knast. Das sind Methoden, die an Schäbigkeit und… Weiterlesen »

Qi San
8 Monate zuvor

In Öffentlichkeit (Medien, Politiker, Lieschen Müller und sonstige Experten) wird immer behauptet: Hasch ist in jedem Dorf, an jeder Straßenecke superbillig zu erwerben und der Besitz kleiner Mengen Cannabis wird nicht verfolgt oder bestraft … Tja, die Wahrheit sieht ganz anders aus. Hier beispielhaft die aktuellen Preise von Apo-Blüten. https://shop.gruenebrise.de/ Die durchaus akzeptable IMC Cannabisblüte THC25 T03 Gorilla Glue startet bei 6,39 € online. Landläufige (nicht online-Apotheken ) sind etwa 4 € teuer pro Gramm/je Sorte. Aber 25 € pro Gramm sind auch schon aufgerufen worden … Generell behaupte ich mal, dass 95 % der med. Hänflinge (Rezept) zu geringe Mengen verschrieben bekommen. Und die Kostenübernahme ist wie ein 6er im Lotto. In diesem elitären Kreis tummeln sich dann z.… Weiterlesen »

Weißwurstkontrolle.
8 Monate zuvor

Aufgaben des Bundeskartellamtes: die Durchsetzung des Kartellverbots. die Fusionskontrolle. >>>die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende bzw. marktstarke Unternehmen.<<< die Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes. Verbraucherschutz. Markus Söder ist defacto ein Drogenbaron. Sein Wahlkampf findet meistens im Bierzelt statt. Er ist Ministerpräsident eines Bundeslandes das staatliche Brauereinen betreibt. Er betreibt eine selektive, wissenschaftsleugnende ''Drogenpolitik'' im wirtschaftlichen Interesse seines Bundeslandes. Bier Ja, Cannabis Nein. Es geht um ökonomische Lenkeffekte, nicht um den Gesundheitsschutz. Todesopfer die fast ausschließlich durch eine nicht fachgerechte ''Drogenpolitik'' entstehen, werden einfach hingenommen und sogar politisch missbraucht um die Repression gegen alle Drogen auser Alkohol und Nikotin weiter zu fördern. Das ist ein schwerer Hohn gegenüber der vermeidbaren Todesopfern und deren Hinterbliebenen. Sobald bayerische Drogenproduzenten in wirtschaftliche Schieflage geraten… Weiterlesen »